Nutzungsbedingungen Enterprise Cloud
Der Dienst „Enterprise Cloud“ dient zum Anlegen, Verwalten und Betreiben virtueller Maschinen (im Folgenden „Ressourcen“ genannt) die einen hohen Anspruch an Verfügbarkeit, Stabilität und Wartung stellen und/oder von außerhalb der Netze der TU Dresden erreichbar sein sollen.
1. Nutzung der Enterprise Cloud
Die Nutzung der Enterprise Cloud Dienste steht ausschließlich zu Zwecken der Unterstützung von Lehre und Forschung zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende oder abweichende Nutzung ist unzulässig. Das Betreiben von bereits durch das ZIH angebotenen Diensten (wie Mail-Server oder Datei-Server) bedarf der Genehmigung des ZIH und des Sachgebiets für Informationssicherheit.
Ressourcen müssen unter Angabe des beabsichtigten Nutzungszweckes beantragt und von dem/der zuständigen IT-Referenten/in bzw. der Informationssicherheit genehmigt werden. Eine andere Nutzung als die im Antrag angegebene ist nicht gestattet.
2. Verantwortlichkeiten
Im Antrag sind die verantwortliche Leiterin oder der verantwortliche Leiter, eine Kontaktperson (Administratorin/Administrator der Ressource) sowie eine Stellvertreterin oder Stellvertreter für letztere/n zu benennen.
Für die Ressourcen besteht die Möglichkeit der Installation von vom ZIH unterstützten Betriebssystemen oder einer selbstständigen Betriebssystem-Installation.
Für vom ZIH unterstützte Betriebssysteme wird ein vorgefertigtes und vorinstalliertes Betriebssystem bereitgestellt. Es kann so konfiguriert werden, dass automatisch Betriebssystem-Aktualisierungen installiert werden. Zeiten für notwendige Neustarts nach Aktualisierungen werden im Antrag vereinbart. Die Ressourcen werden über das Betriebssystem hinaus nicht auf Aktualität geprüft. Das ZIH behält sich einen Administrationszugang auf solche Ressourcen vor.
Bei nicht vom ZIH unterstützten Betriebssystemen und für zusätzlich installierte Software ist der Nutzer selbst für Aktualisierungen verantwortlich.
Die Ressourcen werden regelmäßig intern und extern auf Schwachstellen geprüft.
3. Ausscheiden von Mitarbeiter:innen
Mit dem Ausscheiden der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, die für eine Ressource verantwortlich sind, ist dem ZIH eine neue Ansprechpartnerin oder ein neuer Ansprechpartner zu melden.
4. Missbrauch
Bei Missbrauch der Dienste oder Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen wird zunächst der/die Eigentümer:in kontaktiert und die virtuelle Maschine ggf. abgeschaltet.