Schulleitungen und Mentor:innen
Mentor:in ist diejenige Lehrkraft, die bzw. der für die Dauer des Praktikums durch die Schulleitung ein:e Praktikant:in zugewiesen wird. Während der Praktika übernimmt die Mentor:in Begleitungs- sowie Beratungsfunktionen und unterstützt die Praktikant:innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Demzufolge ist die Mentor:in im Rahmen ihrer bzw. seiner Aufgaben im Praktikum den Studierenden gegenüber neben der Schulleitung auch weisungsberechtigt.
Mentor:innen beurteilen die Praktikant:innen in der Regel in Auswertungsgesprächen (evtl. Rückmeldebögen). Sie bestätigen das Absolvieren des Praktikums, Präsenzstunden und begleiteten Unterricht in einem formalisierten Nachweisheft der jeweiligen Hochschule. Mentor:innen werden ggf. von verantwortlichen Hochschullehrkräften zu Arbeitsberatungen eingeladen, in denen weitere inhaltliche oder organisatorische Fragen diskutiert werden.
Um Lehrpersonen auf die Funktion als Mentor:in im Praktikum und im Vorbereitungsdienst zu qualifizieren, werden seit 2006 vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) institutionenübergreifend angelegte Mentor:innenqualifizierungen durchgeführt. An der Entwicklung der Konzeption sowie an deren Umsetzung und kontinuierlicher Weiterentwicklung sind Vertreter:innen der Universitäten Dresden und Leipzig, der Hochschulen für Musik in Dresden und Leipzig und des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) beteiligt.
Details zur Konzeption der Mentor:innenqualifizierung, die allen Mentor:innen dringend empfohlen wird, sowie zu aktuellen Fortbildungsangeboten sind über die Webseiten des ZLSB bzw. des ZLS Leipzig und über das Schulportal Sachsen (Fortbildungsangebote) abrufbar.