Notfallnummern sowie weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Notfallnummern
Feuerwehr und Rettungsdienst
112
danach unbedingt TUD-Sicherheitsdienst informieren:
+49 351 463-20000
bzw. Tel.: 20000 (Falkenbrunnen: Tel.: 34515)
Polizei
110
danach unbedingt TUD-Sicherheitsdienst informieren:
+49 351 463-20000
bzw. Tel.: 20000 (Falkenbrunnen: Tel.: 34515)
TU-intern
TUD-Sicherheitsdienst
+49 351 463-20000
bzw. Tel.: 20000 (Falkenbrunnen: Tel.: 34515)
Giftunfälle
+49 361 730730
Giftinformationszentrum Erfurt, www.ggiz-erfurt.de
Strahlenunfälle
Notfallärzte bei Strahlenunfällen
(bei Verwendung als Aushang: bitte Anfahrtsbeschreibung gebäudebezogen ergänzen)
danach unbedingt Strahlenschutzbevollmächtigen informieren:
+49 351 463-32475
mobil: +49 174 3472300
Rettungszufahrten
Anfahrtsbeschreibungen für Rettungsdienste
Defibrillatoren
Durchgangsärzte (D-Ärzte)
sowie weitere Rufnummern für medizinische Notfälle finden Sie auf den Aushängen zur Ersten Hilfe in Ihrem Institut/Ihrer Einrichtung. Diese stehen als druckbare Version auf den Seiten des Sachgebietes Gesundheitsdienst zur Verfügung (Plakate und Notfallnummern).
Unter den gelisteten D-Ärzten besteht freie Wahlmöglichkeit für die Beschäftigten, z.B. nach Wohnortnähe.
Ein übergreifendes Verzeichnis der D-Ärzte können Sie auf der Homepage der Unfallkasse Sachsen abrufen: https://www.uksachsen.de/versicherung/unfallanzeige-versicherungsfall/d-arzt-verzeichnis
Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Im Zuge der Anwendung des Datenschutzgesetzes wurde das Verbandbuch durch den Meldeblock (Block in Papierform) ersetzt. Alternativ zur Papierform steht Ihnen ein elektronisch ausfüllbares Formular „Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen und/oder Unfällen (dt./engl.)“ zur Verfügung. Der Block oder das digitale Formular sind zur Nachweisführung für alle Erste-Hilfe-Leistungen zu nutzen.
Die einzelnen Dokumente, sowie noch vorhandene Verbandbücher müssen mindestens 5 Jahre unter Verschluss beim Vorgesetzten bzw. bei einem von ihm Beauftragten aufbewahrt werden.
Bei Unfällen ohne ärztliche Behandlung ist die Nutzung des Meldeblocks bzw. des digitalen Formulares ausreichend. Sofern es sich um Unfälle mit Arztbesuch handelt, ist die jeweilige Unfallanzeige an das SG Arbeitssicherheit zu senden (für Beamte abweichend). Zur Seite der Arbeitssicherheit
Zur Bestellung des Meldeblockes in Papierform nutzen Sie bitte unser Bestellformular.
Umgang mit Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt
Die TU Dresden setzt sich für ein respektvolles Miteinander und eine diskriminierungsfreie Umgebung ein. Bei Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt können sich Studierende und Mitarbeitende vertraulich an die Beschwerdestelle wenden oder den Vorfall über das anonyme BKMS®-Hinweissystem der TUD melden. Die TU Dresden ermutigt damit alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden das Wort zu ergreifen, wenn es zu Vorkommnissen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kommt.