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  • Deutschlandstipendium der TU Dresden: Teilnahme- und Einwilligungserklärung

Deutschlandsti­pendium der TU Dresden: Teilnahme- und Einwilligungs­erklärung

Pflichtfelder sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Hiermit erkläre ich:

mich ausdrücklich, freiwillig und widerruflich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von der TU Dresden zum Zweck der Auswahl für ein Deutschlandstipendium und, so es zutreffend ist, zum Zweck der Gewährung eines Deutschlandstipendiums verarbeitet werden und meine Daten bei Gewährung des Stipendiums für die Dauer von sechs Jahren nach Ende der Förderung gespeichert werden. Für den Fall, dass meine Bewerbung erfolglos bleibt, werden die Daten für ein Jahr gespeichert und, sofern keine erneute Bewerbung eingegangen ist, danach unverzüglich gelöscht.

Mir ist insbesondere bekannt, dass:

  •  meine personenbezogenen Daten sowohl an die mit der Auswahl befassten und zuständigen Stellen der TU Dresden sowie an die, mein Stipendium finanzierenden, öffentlichen Mittelgeber (BMBF, StaLA) gem. § 2 (2) des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG), zum Zweck der Auswahl und folgenden etwaigen Gewährung des Deutschlandstipendiums übermittelt werden können,
  • ich diese Einwilligung jederzeit beim Deutschlandstipendium der TU Dresden widerrufen kann,
  • bei Widerruf dieser Einwilligung meine Daten, so diese im Falle der bereits erfolgten Gewährung eines Deutschlandstipendiums zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Abrechnung nicht mehr erforderlich sind, unverzüglich gelöscht und die eingereichten Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet werden und das beantragte Deutschlandstipendium in diesem Fall nicht oder nicht mehr gewährt werden kann.

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben meiner Online‑Bewerbung. Mir ist bekannt, dass im Falle eines Widerrufes des Bewilligungsbescheides eine Weiterförderung nicht erfolgen kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle von falschen Angaben das Stipendium ganz oder teilweise zurückgefordert wird. Mir ist bekannt, dass auf das Deutschlandstipendium kein Rechtsanspruch besteht. Ich verpflichte mich, die TU Dresden unverzüglich (ggf. unter Angabe von Gründen) zu unterrichten, wenn ich für mein Studium die letzte Prüfungsleistung erbracht habe, mich exmatrikuliere, mein Studium unterbreche, abbreche oder gar nicht antrete bzw. einen Hochschul- oder Fachrichtungswechsel vornehme.

Weitergabe personenbezogener Daten an Mittelgeber

Ausgewählte personenbezogene Daten und Dokumente (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Leistungsnachweise, Geschlecht, Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtsort, Studiengang, Fachsemesterzahl, E-Mail-Adresse) können zum Zweck der Kontaktaufnahme bei etwaiger Gewährung des Deutschlandstipendiums auch an die, Ihr Stipendium finanzierenden, öffentlichen und ggf. privaten Mittelgeber weitergegeben werden. Die Mittelgeber verpflichten sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nach der Zeit der Förderung zu löschen bzw. eine erneute Einwilligung in die Datenverarbeitung und -speicherung von den personenbezogenen Daten einzuholen. Da es sich beim Elektro-Start-Deutschlandstipendium um ein rein fachgebundenes Stipendium im Bereich der Elektrotechnik handelt, kann es nur an Bewerber:innen vergeben werden, die der Weitergabe der oben genannten Daten an die fördernden Unternehmen zustimmen. Bewerber:innen, die mit einer Weitergabe nicht einverstanden sind, können ausschließlich durch fachungebundene Stipendien im allgemeinen Deutschlandstipendium bzw. von Mittelgebern eine etwaige Förderung erhalten, die an einer Kontaktaufnahme nicht interessiert sind. Diese stehen im Umfang von 33 % der Gesamtstipendienzahl zur Verfügung, allerdings ungleichmäßig verteilt auf 17 Fakultäten und vorrangig vergeben an Studiengänge mit wenigen bis keinen fachgebundenen Stipendien.

Mit der Weitergabe der oben genannten personenbezogenen Daten und Dokumente zum Zweck der Kontaktherstellung zum Mittelgeber bin ich Erforderlich

Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Ablauf der Förderung

Auch nach der Zeit einer etwaigen Förderung durch das Deutschlandstipendium möchte das Team des Deutschlandstipendiums der TU Dresden mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten in Kontakt bleiben. Zu diesem Zweck werden der Vor- und Nachname, das Geschlecht, die E-Mail-Adresse, der Studiengang, und das Jahr der Förderung in einer Alumni-Datenbank des Deutschlandstipendiums bis auf Widerruf gespeichert und zur Versendung stipendienbezogener Informationen in E-Mails und Newslettern verwendet.

Mit der Speicherung und Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten und Dokumente zum Zweck der Kontaktaufnahme im Rahmen der Alumniarbeit des Deutschlandstipendiums der TU Dresden bin ich Erforderlich

Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nicht-Gewährung

Für den Fall, dass die Bewerbung erfolglos bleibt, möchte das Team des Deutschlandstipendiums die Bewerberinnen und Bewerber für die Dauer eines Jahres bis zur nächsten Bewerbungsphase per E-Mail zu öffentlichen Veranstaltungen und weiteren Themen rund um das Deutschlandstipendium bzw. über andere Stipendienprogramme oder alternative Möglichkeiten der Studienfinanzierung informieren. Hierzu werden für die Kontaktaufnahme persönliche Daten (Geschlecht, Vor- und Nachname, Studiengang, Fachsemesterzahl, E-Mail-Adresse) verarbeitet.

Mit der Verarbeitung und Verwendung der oben genannten personenbezogenen Daten und Dokumente zum Zweck der Kontaktaufnahme im Falle einer Ablehnung des Deutschlandstipendiums der TU Dresden bin ich Erforderlich

Informationspflichten zur Datenverarbeitung

Allgemeine Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerberinnen/ Bewerber und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden dafür an die mit der Auswahl befassten und zuständigen Stellen der TU Dresden zum Zweck der Auswahl und folgenden etwaigen Gewährung des Deutschlandstipendiums übermittelt. Diese Personen sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Bewerberinnen/ Bewerber sind für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Leistungs- und Eignungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 StipG. Welche dieser Angaben Sie machen, bleibt Ihnen überlassen: Sagen Sie uns, was Sie für das Deutschlandstipendium qualifiziert! Uns ist bewusst, dass es sich bei den Angaben um teilweise höchst vertrauliche Informationen handelt; einige der Angaben (z. B. über Krankheiten oder Migrationshintergrund) sind besondere Arten personenbezogener Daten i.S.d Art. 9 DS-GVO. Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt und, gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister, durch stets aktuelle technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Auftragsverarbeiter

Als IT-Dienstleister ist gem. der Bestimmungen aus Art. 28 DS-GVO beauftragt:
valucon apps GmbH
Kapuzinerstr. 7, 80337 München

Bei Fragen zum Datenschutz seitens der Firma valucon apps GmbH, kontaktieren Sie den Ansprechpartner unter: 

Ihre Rechte

Mir ist bekannt, dass ich:

  • jederzeit Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger dieser Daten, an die diese übermittelt wurden, verlangen kann und mir eine Antwort mit der Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zusteht,
  • jederzeit die Berichtigung oder Löschung meiner personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen kann und
  • mich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden und eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden kann, wenn ich der Ansicht bin, dass bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mein Recht auf Schutz personenbezogener verletzt wurde oder eine Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt wurde.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO bzw. bei sensiblen Daten Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO (Einwilligung).

Statistik, Evaluation und Anonymisierung

Gemäß § 13 StipG sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten‑Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Dies erfolgt anonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.

Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die TU Dresden ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten gelöscht.

Für diese Zwecke werden die Daten im Fall der Gewährung eines Stipendiums für die Dauer von sechs Jahren nach Ende der Förderung gespeichert. Soweit Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren keinen Erfolg hat, speichern wir Ihre Daten max. 12 Monate, um eine Bewerbung im nächsten Auswahlverfahren zu vereinfachen und Sie ggf. in einem Nachrückverfahren berücksichtigen zu können. 

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