Weitere FAQs Elektro-Start-Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiat:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn man (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. Die im aktuellen Jahr gültige Bemessungsgrundlage kann bei den Krankenkassen erfragt werden. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.
Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt.
Ausländische Studierende können sich bewerben, sofern Sie im Förderzeitraum an der TU Dresden immatrikuliert sind bzw. sich um ein Studium der Elektrotechnik an der TU Dresden beworben haben. Bei ausländischen Zeugnissen reichen Sie bitte eine Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Deutsch oder Englisch und ggf. ein Transcript of Records mit Angabe des Noten-Systems der Universität ein.
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, während man sich in einem fachbezogenen Auslandsstudium befindet. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung für das Auslandsstudium. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat:in gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Für Praktika im Ausland siehe unter den FAQs zu Beurlaubungen und Praktikum.
Über die Vergabe der Stipendien entscheiden die Auswahlkommissionen der Fakultäten Elektrotechnik und das Rektorat. Interessierte Förder:innen werden mit beratender Funktion am Auswahlverfahren beteiligt. Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt aufgrund der Leistungen Studierenden unter Berücksichtigung von gesellschaftlichem Engagement und besonderen persönlichen Umständen.
Die Vergabeordnung regelt die Umsetzung des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms und der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes an der TU Dresden.
Die bundesweite Verordnung zur Durchführung des Stipendiengesetzes regelt die Grundsätze für die Auswahlkriterien sowie die Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Bewerbung um ein Elektro-Start-Deutschlandstipendium erfolgt ausschließlich online. Die Online-Bewerbung wird über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit gestellte Online-Bewerbungsportal eingereicht. Dieses ist ausschließlich für den Zeitraum vom 16. Juli bis 15. September des jeweiligen Jahres freigeschalten.
Solange das Bewerbungsportal geöffnet ist, können Sie Ihre Bewerbung abspeichern und ihr Anlagen hinzufügen. Damit die Bewerbung gültig ist, müssen Sie diese jedoch zwingend innerhalb der Frist absenden.
Alle Unterlagen sind online als PDF hochzuladen und der Bewerbung anzufügen. Die Dateien müssen mühelos lesbar sein - bitte verzichtne Sie auf das Abfotografieren von Dokumenten mit dem Handy oder anderen Endgeräten.
Bitte beachten Sie: Nach der Frist ist das Bewerbungsportal geschlossen und es können keine Bewerbungen mehr gesendet oder bearbeitet werden. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet und sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Schriftliche Bewerbungen sind nicht zum Bewerbungsprozess zugelassen und werden dementsprechend nicht bearbeitet.
Das Elektro-Start-Stipendium witd zur Hälfte finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und zur anderne Hälfte wird es von Spenden fördernder Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen (Förderer) getragen.
Das BMBF informiert Studierende und mögliche Förderer unter http://www.deutschlandstipendium.de/ über das Deutschlandstipendium.
Die folgenden Förderer unterstützen das Elektro-Start-Deutschlandstipendium: Racyics GmbH + PLS GmbH + Infineon Dresden + Siliconally GmbH + SpiNNCloud System GmbH + Dr.-Stefan-Weiße-Stiftung
Das Deutschlandstipendium wird nicht auf das BAföG oder den Bildungskredit der KfW-Bankengruppe angerechnet.
Ab dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen. Näheres hierzu ist dem BMF-Schreiben zu § 32 Abs. 4 EStG vom 7. Dezember 2011 zu entnehmen. Bis zum 1. Januar 2012 wurde das Deutschlandstipendium beim Bezug von Kindergeld berücksichtigt, lag allerdings - ohne die Hinzurechnung weiterer Einkünfte - unter dem Freibetrag von 8.004 EUR.
Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.
Das Deutschlandstipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt. Volljährige Studierende sind gehalten, sich zunächst aus eigenen Mitteln zu unterhalten, bevor sie ihre Eltern in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium zählt dabei zu den eigenen Einkünften der Stipendiat:innen.
Sie können parallel zum Deutschlandstipendium auch Wohngeld beziehen. Bezieher:innen von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte für die Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldstelle.
Das Elektro-Start-Deutschlandstipendium ist zunächst für den Förderzeitraum von einem Jahr bzw. zwei Semestern (1. und 2. Fachsemster) am Beginn des Elektrotechnik-Diplomstudiums vorgesehen. Nach einem Jahr ist ein Antrag auf Verlängerung und eine Weiterförderung über das Deutschlandstipendium bis zum Ende der Regelstudienzeit möglich. Die Förderhöchstdauer orientiert sich an der festgelegten Regelstudienzeit des Studiengangs Elektrotechnik (Diplom) und beeträgt 10 Semester.
Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten aller Nationalitäten, die sich für ein Studium der Elektrotechnik (Diplom) an der TU Dresden entscheiden. Dabei sind die bisherigen schulischen Erfolge für die Auswahl ausschlaggebend. Neben guten Schulnoten werden auch das gesellschaftliche Engagement und besondere persönliche Herausforderungen – etwa das Studieren fernab der Heimat oder die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie – in die Auswahl einbezogen.
Grundsätzlich ist neben einem Erststudium auch ein Zweitstudium förderfähig.
Studienanfänger:in, die zum Beginn der Förderung ins 1. Fachsemester des Elektrotechnikstudiums (Diplom) einsteigen werden, sind dazu aufgefordert sich zu bewerben. Auch wenn Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für ein Stipendium noch im Bewerbungsprozess um einen Studienplatz für Elektrotechnik (Diplom) an der TU Dresden befinden, können Sie sich für ein Stipendium schon bewerben. Sie müssen lediglich zum kommenden Wintersemester als Studierende:r immatrikuliert sein.
Ob eine parallele Stipendienförderung möglich ist, richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderung. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommt kein Elektro-Start-Deutschlandstipendium. Stipendiat:innen der Begabtenförderungswerke müssen auf die materielle Förderung verzichten, wenn sie ein Elektro-Start-Deutschlandstipendium erhalten möchten. Welche Förderung Studierende gleichzeitig mit dem Elektro-Start-Deutschlandstipendium beziehen können und bei welcher das nicht möglich ist, ist in folgender Übersicht zusammengestellt: Übersicht zu Doppelförderungen.
Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Elektro-Start-Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD (z.B. Erasmus), kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.
Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Elektro-Strat-Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat:in gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Das Elektro-Start-Detuschlandstipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der/die Stipendiat:in das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.
Grundsätzlich gilt die schriftliche Meldepflicht für Beurlaubungen vom Studium während der Förderung durch das Deutschlandstipendium unter Angabe der Dauer und der Gründe für die Beurlaubung samt Nachweis (Praktikumsvertrag o.ä.). Je nach Grund für das Einreichen eines Urlaubssemesters kann eine Weiterförderung durch das Elektro-Strat-Deutschlandstipendium gewährt werden bzw. muss das Stipendium beendet werden (siehe „Beurlaubung“, „Praktikum“ und „Auslandsaufenthalt“). Folgende grundsätzliche Regeln gelten:
Aktivitäten |
Urlaubssemester |
Bezug DStip |
Nachzahlung |
---|---|---|---|
Pflichtpraktikum |
ja / nein |
ja |
- |
freiwilliges Praktikum |
ja |
nein |
nein |
Auslandsstudium |
ja / nein |
ja |
- |
Elternzeit/Erziehung eines Kindes |
ja |
nein |
ja |
Krankheit |
ja |
nein |
ja |
Promotion (Medizin) | ja | nein | nein |
Bei Vorliegen anderer Beurlaubungsgründe wird nach einer Einzelfallprüfung über die weitere Förderung entschieden. Sollten Sie der Meldepflicht für Beurlaubungen nicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie mit Rückzahlungsforderungen der bereits ausgezahlten Monate rechnen.
Sie können sich nach einem Förderjahr im Elektro-Start-Deutschlandstipendium für eine Weiterförderung über das Deutschlandstipendium bewerben. Ob Sie weitergefördert werden, hängt von der Qualität Ihrer Wiederbewerbung und Ihren Leistungen im Bewilligungszeitraum ab. Für die Referenzen und Noten, reichen Sie bitte nur die aktuellen und aus dem letzten Studienjahr ein. Informationen zur Verlängerungsbewerbung finden Sie auf unserer Website .
Hochschulzugangsberechtigungen (z.B. das Abiturzeugnis) und Urkunden von Abschlüssen (Ausbildung, Bachelorzeugnis, Abschlusszeugnis des Erststudiums, etc.) können als Kopie eingereicht werden. Auch weitere Qualifikationsnachweise wie Referenzen, Praktikumszeugnisse, Ehrenurkunden sind nicht beglaubigungspflichtig.
Bei ausländischen Zeugnissen reichen Sie bitte eine Kopie der amtlich beglaubigten Übersetzung in Deutsch oder Englisch oder ein Transcript of Records mit Angabe des Noten-Systems der Schule.