Gleichstellungsdokumente
Gleichstellungsdokumente an der TU Dresden
- Gleichstellungskonzept (pdf-Datei)
Als Grundlage für eine systematische und professionalisierte Gleichstellungsarbeit analysiert das Gleichstellungskonzept geschlechtsspezifische und andere Ungleichheiten und leitet daraus gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der TU Dresden ab. Der Fokus liegt auf dem wissenschaftlichen Personal.
englische Übersetzung des Dokuments (pdf-Datei) - Der Frauenförderplan 2019-2023 (pdf-Datei) ist die Fortschreibung des Frauenförderplans 2014-2018. Die Situation der weiblichen Beschäftigten in Technik und Verwaltung erfährt erstmalig besondere Aufmerksamkeit. Das Dokument wurde in einem breiten partizipativen Verfahren erarbeitet und am 10.12.2019 vom Rektorat beschlossen.
englische Übersetzung des Dokuments (pdf-Datei) - Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (pdf-Datei)
Die Richtlinie vom 30.10.2019 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht.
englische Übersetzung des Dokuments (pdf-Datei) -
Leitfaden Gendersensible Berufungsverfahren
Mit dem nun barrierefrei vorliegenden Leitfaden „Gendersensible Berufungsverfahren“ ist die Maßnahme 1.3 im Gleichstellungskonzept 2018 umgesetzt. Das Dokument wurde 2019 durch die Mitglieder der Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management zur Einführung empfohlen. Der Leitfaden gibt Empfehlungen zur kontinuierlichen Reflexion von Gender und Diversitätsaspekten im Verlauf der Berufungsverfahren. Er dient der qualitativen Stärkung des Bewerber:innenfeldes und unterstützt damit nachhaltig die Vielfalt von Forschungsperspektiven und Lehrpotenzialen an der TU Dresden. -
Leitfaden zur genderinklusiven Kommunikation
Der verbindliche Leitfaden zur genderinklusiven Kommunikation in Sprache und Bild "Dem Geschlecht gerecht" gibt wichtige Einblicke zur genderinklusiven und diversitätssensiblen Kommunikation an unserer Hochschule.
Weitere Dokumente
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.