Dokumente und Leitfäden
Gleichstellungsdokumente an der TU Dresden
- Gleichstellungskonzept (pdf-Datei)
Als Grundlage für eine systematische und professionalisierte Gleichstellungsarbeit analysiert das Gleichstellungskonzept geschlechtsspezifische und andere Ungleichheiten und leitet daraus gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der TU Dresden ab. Der Fokus liegt auf dem wissenschaftlichen Personal.
Das Dokument befindet sich derzeit in der Fortschreibung. - Leitfaden Gendersensible Berufungsverfahren (PDF-Datei)
Der Leitfaden gibt Empfehlungen für eine kontinuierliche Reflexion von Gender- und Diversity-Aspekten im Berufungsverfahren. Er dient der qualitativen Stärkung des Bewerberfeldes und unterstützt damit nachhaltig die Vielfalt der Forschungsperspektiven und Lehrpotenziale an der TU Dresden.
Das Dokument befindet sich derzeit in der Fortschreibung. - Broschüre Beratungsqualität an der Technischen Universität Dresden (pdf-Datei)
Die vorliegende Handreichung formuliert den Qualitätsanspruch der
TU Dresden für Beratung. Sie richtet sich sowohl an Institutionen mit Be-
ratungsauftrag als auch an einzelne Beratende. - Leitfaden Genderinklusive Kommunikation (PDF-Datei)
Der verbindliche Leitfaden zur genderinklusiven Kommunikation in Sprache und Bild „Dem Geschlecht gerecht“ gibt wichtige Hinweise zur geschlechtergerechten und diversitätssensiblen Kommunikation an unserer Hochschule. - Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (pdf-Datei)
Die Richtlinie vom 30.10.2019 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht. - Leitfaden zum Umgang mit Suizidalität
Mit diesem Leitfaden möchten wir ein Bewusstsein für die Alarmsignale von
Suizidalität schaffen, den richtigen Umgang mit diesen Signalen vermitteln
und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
Weitere Dokumente
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. - Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz