14.07.2021
Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit in Kraft getreten
Der Personalrat und die Dienststelle haben sich nach vielen Verhandlungsrunden nun geeinigt und die Dienstvereinbarung (DV) „Mobile Arbeit“ ist in Kraft getreten. Die DV gilt für alle Beschäftigten – von der Verwaltung über das technische Personal bis zu den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Für Beschäftigte der Medizinischen Fakultät gilt eine separate DV.