16.02.2022
Wie kann Sie der Personalrat unterstützen?
Wo viele Menschen miteinander zu tun haben, menschelt es hin und wieder. Wenn daraus (ernsthafte) Konflikte von Beschäftigten untereinander oder zu Vorgesetzten entstehen, erhalten Sie im Personalrat Auskunft zu Ihren Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Zudem besteht die Möglichkeit, Sie bei Personalgesprächen zu begleiten und zu unterstützen.
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Rechte als Beschäftigte:r verletzt werden, wenn Sie am Arbeitsplatz Sorgen plagen oder Sie Probleme haben, können Sie uns ebenfalls gern kontaktieren. Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um den Arbeitsplatz, zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitszeit, zum Schutz vor Überlastung, zu Urlaub, zur Eingruppierung, zu drohenden arbeitsrechtlichen Schritten, wie z.B. Abmahnung und vieles mehr.
Die TU Dresden ist die größte Arbeitgeberin der Region. Der Personalrat erfährt dadurch meist sehr spät, teilweise auch zu spät von bestehenden Missständen bzw. Problemen. Bitte scheuen Sie sich daher nicht, den Personalrat frühzeitig anzusprechen. Der Personalrat hat jederzeit ein offenes Ohr für Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und eine Verpflichtung diesen nachzugehen.
Personalrat
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zertifikat der DFN-PKI für verschlüsselte E-Mails.
SHA1:2A:50:7F:FF:80:B7:F5:33:BC:07:C4:61:C1:CE:84:3C:12:ED:4B:F8
Besuchsadresse:
Seminargebäude 2, Raum 113 Zellescher Weg 20
01217 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Personalrat der TU Dresden
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 11:00 - 13:00
- Donnerstag:
- 11:00 - 13:00
Grundsätzlich möchte der Personalrat mit seinen Ideen zu einem besseren Arbeitsklima oder zu einer Problemlösung beitragen und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei kann der Personalrat Handlungsoptionen vorschlagen und Empfehlungen aussprechen. Wir kennen auch unsere Grenzen: Eine juristische oder therapeutische Beratung kann der Personalrat nicht leisten, jedoch kennen wir die richtige Ansprechperson oder können auf eine unterstützende Beratungsstelle hinweisen.
Wenn Sie sich an den Personalrat wenden, so liegt darüber das Siegel der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit. Sollen wir gegenüber Dritten tätig werden, so erfolgt dies nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Die Beratung beim Personalrat gilt als Arbeitszeit.
Aufgrund der aktuellen Coronalage werden persönliche Beratungen beim Personalrat bis auf weiteres vorzugsweise per E-Mail, telefonisch oder per Video erfolgen. Im Büro sind wir täglich mit einer Notbesetzung vor Ort.