Annahme als Doktorand
Inhaltsverzeichnis
Wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 6 erfüllt und die Promotion an der Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ beabsichtigt, muss die Annahme als Doktorand/in beantragen.
Die Annahme als Doktorand/in ist unter § 8 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" geregelt.
Ein Antrag auf Annahme als Doktorand/in ist eine Äußerung der Absicht des Bewerbers bzw. der Bewerberin gegenüber der Fakultät, innerhalb der nächsten vier Jahre an der Fakultät promovieren zu wollen.
Termine Promotionsausschusssitzungen
Zur Beachtung:
Promotionsausschusssitzung (Termine)
Anträge für die jeweils nächste Sitzung sind ca. zwei Wochen vor dieser Sitzung (oder nach Absprache) einzureichen .
Beantragung über Promovendus
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login.
Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden.
Ihre zentrale Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" einreichen müssen bei:
Frau Ines Woditschka
Gerhart-Potthoff-Bau, Raum POT 155
Hettnerstr. 3
01069 Dresen
Telefon: 0351/463 36536
E-Mail:
Zusammen mit diesem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Kopie der Betreuungsvereinbarung
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
Mit der Annahme als Doktorand/in ist der Kandidat auf die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ zu verpflichten (erfolgt über Antragsformular).
Hinweis: bei Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis, mindestens im Umfang von vier Unterrichtseinheiten einzureichen. Weitere Informationen dazu unter folgendem Link: Gute wissenschaftliche Praxis
Zusatzleistungen
Die Annahme als Doktorand/in kann der Promotionsausschuss mit der Erteilung von Auflagen, etwa ergänzender Studienleistungen oder zusätzlicher Prüfungen, die im Rahmen des Doktorandenstudiums zu erbringen sind, verbinden.
Dabei gelten folgende Maßgaben (§ 8 Abs. 5 der Promotionsordnung):
- Inhaber eines promotionsfremden ersten berufsqualifizierenden Hochschul-abschlusses müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungs-punkten zu erbringen:
- wird der akademische Grad des Dr.-Ing. angestrebt , müssen die Modul-
prüfungen aus den ingenieurwissenschaftlichen Modulen des Hauptstudiums des
Diplom-Studienganges Verkehrsingenieurwesen oder des Master-Studien-
ganges Bahnsystemingenieurwesen stammen
- wird der akademische Grad des Dr. rer. pol. angestrebt, so sind die
Modulprüfungen in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen des Master-
Studienganges Transportation Economics abzulegen. - Die Modulprüfungen müssen mindestens mit der Note „gut“ erbracht sein.
Die Absolvierung dieser Prüfungsleistungen erfolgt nach den jeweils in den Studiengängen geltenden Studiendokumenten in der aktuellen Fassung.
In Ausnahmefällen können die Zusatzleistungen auch an einer anderen Fakultät der Technischen Universität Dresden oder an einer anderen Hochschule erbracht werden. Darüber entscheidet der Promotionsausschuss.
Entsprechende Vorschläge sind im Formular "Antrag auf Annahme als Doktorand/in" einzutragen.
Betreuungsvereinbarung
Zwischen den wissenschaftlichen Betreuern und dem Doktoranden bzw. der Doktorandin ist entsprechend § 8 Abs. 3 der Promotionsordnung eine an den Empfehlungen der DFG bzw. der Graduiertenakademie der Technischen Universität Dresden orientierte Betreuungsvereinbarung ; English version: supervision agreement abzuschließen.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Promotion in Kooperation mit einem Unternehmen durchführen, so füllen Sie bitte zusätzlich zur Musterbetreuungsvereinbarung auch die Anlage zur Betreuungsvereinbarung (Industriepromotion) aus. Diese Vereinbarung ergänzt die Betreuungsvereinbarung und trägt zur gegenseitigen Handlungssicherheit bei.
Von Seiten der Fakultät Verkehrswissenschaften wird gewünscht, dass unsere Doktorandinnen und Doktoranden Mitglied der Graduiertenakademie sind bzw. werden. (Rückfragen: Frau Woditschka) - siehe unter Graduiertenakademie.
Ihren Mitgliedern bietet die Graduiertenakademie:
- ein speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen konzipiertes Qualifizierungsangebot
- individuelle Beratung vor, während und nach der Promotion
- eigene Förderprogramme für Doktoranden/innen und Postdocs, etwa Reisekostenzuschüsse zu Konferenzen oder Auslandsaufenthalten
- regelmäßige Veranstaltungen mit Gelegenheit zu interdisziplinärem Austausch und Vernetzung