EFRE/JTF-Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
Am 4. Juli 2023 wurde die EFRE/JTF-Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023 im Sächsischen Amtsblatt als Fortsetzung der bisherigen Richtlinie Zukunftsfähige Energie-versorgung - RL Energie/2014 veröffentlicht. Insgesamt können bis einschließlich 2028 zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen 242,8 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt werden.
Aktuell ist keine Antragstellung bei der SAB möglich. Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft.
Wir informieren hier, sobald eine Antragstellung wieder möglich ist.
Update: Die Kalkulationsvorlage des EPC wurde am 29.07.2024 aktualisiert.
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Ver-einen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klima-schutzes in Sachsen
Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und
- der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Energie- und Klimaforschung,
- der Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- dem Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Extremwetterereignissen und
- der zukunftsfähigen Energieversorgung,
um Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungs-spezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.
Modul 1 (Hochschulen antragsberechtigt): Gefördert werden anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe vorwettbe-werbliche Forschungsprojekte der Energie- und Klimaforschung mit thematischem Schwerpunkt insbesondere auf Energieeffizienztechnologien, erneuerbare Energie-technologien, Sektorenkopplung, Speichertechnologien, wasserstoffbasierte Wirtschaft, Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen, nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie Öko-Innovationen in den Bereichen:
- Energie,
- Klima,
- Kreislaufwirtschaft.
In den folgenden Vorhabensbereichen der Richtlinie Energie und Klima 2023 sind Hochschulen nicht antragsberechtigt:
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhaus-gasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speicher-systeme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
- Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimawandelanpassung)
- Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Begünstigte sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungs-einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen, soweit es sich um transferorientierte Forschungsprojekte handelt.
Die Projekte müssen über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
Im Projekt muss mindestens eine Technologievalidierung im Labor erfolgen (TRL 4), möglichst sollte eine Validierung unter Einsatzbedingungen (TRL 5) bzw. eine Demonstration unter Einsatzbedingungen (TRL 6) angestrebt werden.
Kooperationsprojekte in Form von länderübergreifenden und interdisziplinären Forschungsprojekten sind zulässig zwischen mindestens zwei Projektpartnern aus Hoch-schulen, der Berufsakademie Sachsen oder außeruniversitären, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen.
Die Förderung erfolgt nur für Begünstigte im Gebiet des Freistaates Sachsen.
Die maximale Zuwendungshöhe für Projekte beträgt 1 Mio Euro (Obergrenze), die Mindestzuwendungshöhe 10.000 Euro (Untergrenze). Eine Überschreitung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Freistaat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiiert darzulegen
Teilprojekte, welche nicht den Fördergegenständen zuzuordnen sind, sind in einem Gesamtumfang von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten des Gesamtprojektes zulässig, sofern diese zur Erfüllung der Gesamtzielstellung des Forschungsprojektes notwendig sind.
Die Begünstigten erklären sich bereit, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energie-forschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei begleitet wird. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.
Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden. Von einer angemessenen Nutzung der Forschungsergebnisse ist regelmäßig aus-zugehen, wenn mindestens eine Peer-Review-Veröffentlichung oder mindestens zwei Fachpublikationen (Zeitschriftenartikel, Beiträge zu Konferenz oder Sammelbänden, Monografien; Patentanmeldungen, diskriminierungsfrei zugänglicher Forschungsbericht) je einem geförderten wissenschaftlichen Vollzeitäquivalent (bezogen auf wissenschaftliche Mitarbeitende) je 18 Monate Projektlaufzeit erfolgt. Präsentationen erfüllen die Voraus-setzung nicht. Bei der Berechnung wird auf ganze Zahlen abgerundet. Die erforderliche Anzahl der Veröffentlichungen wird mit Bewilligung ermittelt und festgelegt. Für Projekt-laufzeiten unter 18 Monaten wird bei mindestens einer Veröffentlichung regelmäßig von einer Erfüllung ausgegangen.
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Die Projektlaufzeit soll grundsätzlich nicht länger als 48 Monate umfassen.
Die Förderung beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.
- Ausgaben für projektspezifische Geräte, Instrumente, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenstände,
- Ausgaben für Miete/Leasing von Ausstattung, wenn sie die Abschreibungskosten ähnlicher Ausstattung, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht übersteigen und keine Finanzierungsgebühren enthalten,
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- Personalausgaben für Forschende, Technikerinnen und Techniker sowie sonstiges unterstützendes Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden,
- Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten,
- Ausgaben für den Erwerb von Schutzrechten von Dritten,
- sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich Ausgaben für Material und Bedarfsmittel
Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, dass nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monats-satzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellen-anteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Aufgrund der Monatspauschalen (WiMi) und Stundensätze (Hilfskräfte) können in Einzelfällen Unterdeckungen bei den Personalkosten entstehen, die dann aus eigenen Mittlen der Professur zu finanzieren sind. Der Umfang einer etwaigen Unterdeckung kann von uns mit Projektvorschlag ermittelt werden; spätestens mit dem Vollantrag muss die Verfügbarkeit der Mittel auch bestätigt werden.
Vorhabenbezogene indirekte Gemeinkosten werden als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 Prozent auf die direkten Ausgaben/Kosten gewährt (außer auf Fremdleistungen). Mit der Pauschalfinanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.
Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung abgedeckt sind.
Nicht gefördert werden:
- Personalausgaben und -kosten, soweit sie durch öffentliche Haushalte gedeckt sind,
- Umsatzsteuer, soweit die Begünstigten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,
- Projekte mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 10 000 Euro (Untergrenze) sowie Projekte mit einer Zuwendungshöhe von mehr als 1 000 000 Euro (Obergrenze). Eine Überschreitung der Obergrenze ist im Einzelfall für Projekte von herausragender Bedeutung für den Freistaat Sachsen möglich. Diese ist durch die Begünstigten substantiiert darzulegen.
- Baukosten, Baunebenkosten einschließlich Planungsleistungen hierfür,
- Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Projektskizzen und Anträge können ab sofort eingereicht werden.
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die zweistufige Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail an
- Projektvorschlag gemäß Gliederung SAB mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag )
- Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
- Angaben zum Projektvorschlag
- Drittmittelanzeige
Im Anschluss:
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.2 (EPC)
- Upload in Förderportal der SAB durch SG 5.2 (EPC)
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium (Ministerium/SAB)
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
Für Vorhaben, die ein Exzellenzsiegel der Europäischen Kommission erhalten haben, kann eine vereinfachte inhaltliche Prüfung des Förderantrages durch die SAB/das SMEKUL implementiert werden.
Kontakt am EPC:
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden