Inhaltsverzeichnis
Studienvoraussetzungen
Ein in Deutschland anerkannter erster Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft oder ein anderer erster Hochschulabschluss in Verbindung mit dem Nachweis über ausreichende Rechtskenntnisse gemäß Eignungsfestellungsordnung.
Der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit.
Englischkenntnisse (Nachweis des Sprachniveaus B 2) Erläuterungen zu den geforderten Sprachkenntnissen
Eignungsfeststellungsverfahren
- Hinweise und einzureichende Unterlagen
- Die Bewerbung zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt über die Fakultät. Weitere Informationen auf den Seiten des Studiengangs.
Sprachvoraussetzung Deutsch
Internationale Studienbewerber sowie deutsche Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf folgender Seite: erforderliche Sprachkenntnisse.
Hinweise zur Bewerbung
Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses noch nicht vor, wird die Bewerbung auch dann in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen, wenn bereits 80 % der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte aufgrund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachgewiesen werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Die Studiengebühr in Höhe von 2500,00 EUR ist nur im Sommersemester zu entrichten, da das Wintersemester an einer ausländischen Universität durchgeführt wird.
Allgemeines zum Studiengang
Ziel des Aufbaustudiengangs ist es, den in den Studienplänen deutscher Universitäten lange vernachlässigten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zu intensivieren, um vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden Globalisierung der Märkte einen gerade von der Praxis geforderten Abschluss auf diesen Rechtsgebieten zu ermöglichen.
Der Aufbaustudiengang soll auf eine nationale oder internationale Tätigkeit in Wirtschaftsunternehmen und Anwaltskanzleien in diesen Bereichen vorbereiten. Studierende können sich für eine rein internationale Ausrichtung (in englischer Lehrsprache) und ein auch national ausgerichtetes Studienprogramm (auf englisch und deutsch) entscheiden.
In Anbetracht dessen vermittelt der Studiengang vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts in nationalem, europäischen und internationalem Kontext. Durch das Studium im Ausland erhalten die Studierenden zudem einen Einblick in eine ausländische Rechtsordnung verbunden mit dem Erwerb von Kenntnissen fremdsprachlicher Fachterminologie, deren Beherrschung für eine praktische Tätigkeit in einem internationalen Umfeld unverzichtbar ist.
Studieninhalt
Das einjährige Programm des LL.M.-Studiengangs "International Studies in Intellectual Property Law" ermöglicht eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums, also des Urheber-, Marken-, und Patentrechts sowie des Wettbewerbs- und Medienrechts, wobei insbesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit neuen Technologien, Multimedia und dem Internet vertieft behandelt werden.
Es wird mit dem Master of Laws (LL.M.) "International Studies in Intellectual Property Law" abgeschlossen und bietet
• eine praxisorientierte Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums
• ein Semester in Dresden und ein Semester in Exeter, London, Prag, Straßburg, Szeged, Seattle, Tokio oder Krakau
• hochqualifizierte Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
• studentische und wissenschaftliche Mentoren für die individuelle Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• erste Praxiserfahrungen und Kontaktmöglichkeiten zu späteren Arbeitgebern durch ein studienintegriertes Praktikum sowie im Rahmen unseres Praktikerforums
• außerdem: studienbegleitende Deutschkurse in Dresden
Auslandsaufenthalt
Lust auf ein Semester im Ausland? Auslandssemester, -praktika oder Sprachkurse – als Student/in profitieren Sie auf jeden Fall von einem Auslandsaufenthalt. Sie können Ihre Fach- und Sprachkenntnisse verbessern, Kontakte knüpfen, Freunde gewinnen, andere Kulturen kennenlernen und vieles mehr. Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Pflichtpraktikum während des Studiums
4 Wochen für Studierende an den Partneruniversitäten in Prag, Krakau, London, Exeter und Szeged
Berufsfelder
Gerichte, Anwaltskanzleien, Unternehmen, Behörden, auch auf europäischer Ebene
Studiendokumente
Die Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden beinhalten alle veröffentlichten Ordnungen. Benutzen Sie die Suchmöglichkeiten, um die gewünschten Dokumente zu finden: Amtliche Bekanntmachungen
Zusätzlich sind die Ordnungen auf den Webseiten der zuständigen Einrichtung auffindbar.
- Prüfungsordnung
- Studienordnung
... finden Sie auf der entsprechenden Seite der zuständigen Einrichtung.
Kontakt
Immatrikulationsamt
ServiceCenterStudium
Postanschrift:
Technische Universität Dresden
Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Sprechzeiten:
Philosophische Fakultät
Fachberaterin
Frau Jana Lutter
Postanschrift:
TU Dresden
Philosophische Fakultät
Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht (IRGET)
01062 Dresden
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Bitte Termin vereinbaren bzw. Sprechzeiten beachten.
Akademisches Auslandsamt
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