Arbeitsweise und Beratungsverständnis
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsweise
Das Beratungsangebot der Zentralen Studienberatung richtet sich an Studieninteressierte sowie Studierende.
Eine Beratung bei uns ist freiwillig, vertraulich, auf Wunsch anonym und ergebnisoffen. Ergebnisoffen bedeutet, dass Ihr Beratungsanliegen im Zentrum des Gesprächs steht und sich die zu erarbeitenden Lösungen an Ihren individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten orientieren. Die Verantwortung für die Entwicklung von Lösungsstrategien bleibt bei Ihnen. Wir nehmen Ihnen Ihre Entscheidungen nicht ab oder geben Lösungen vor, sondern unterstützen Sie im Beratungsprozess dabei, neue Blickwinkel einzunehmen, Ressourcen zu entdecken, alternative Wege zu prüfen und auf diese Weise Ihre eigene Lösung zu finden. Unser Vorgehen stimmen wir mit Ihnen ab. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an andere Beratungseinrichtungen.
Beratungsverständnis
Wir orientieren uns an den Grundsätzen für Studienberatungsstellen in Deutschland und haben ein eigenes Leitbild entwickelt.
Grundsätze in der Studienberatung
In Deutschland gibt es allgemein anerkannte und bewährte Grundsätze von Beratung, die auch in unserer Beratungsstelle die Basis der Gespräche bilden. Zum besseren Verständnis beziehen sich die ersten vier Grundsätze auf die konkrete Arbeit der Beraterin bzw. des Beraters mit der bzw. dem Ratsuchenden. Die darauffolgenden sechs Grundsätze haben das Wirken der Beratungsstelle als Institution im Fokus. Sie dienen in erster Linie der Sicherung der Qualität.
Grundsätze in Bezug auf die Arbeit mit Ratsuchenden
1. Adressaten- und Bedürfniszentrierung/Neutralität
2. Freiwilligkeit
3. Verschwiegenheit
4. Transparenz
Grundsätze in Bezug auf die Arbeit in der Beratungsstelle
5. Integration und Kooperation
6. Inhaltliche Selbstständigkeit
7. Weiterbildung, Supervision und Evaluation
8. Kollegialität und demokratische interne Willensbildung
9. Methodenvielfalt
10. Prävention
1. Adressaten- und Bedürfniszentrierung/Neutralität
Beratung hat von den Bedingungen und Bezügen der Lebenswelt der Ratsuchenden auszugehen, nicht von den Vorstellungen und Zielsetzungen der Institution. Dies gilt selbstverständlich auch für Studienberatung an Hochschulen. Sie erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe im Interesse der ratsuchenden Studieninteressierten, Studierenden sowie Berufstätigen. Studienberatung soll sowohl deren Eigenaktivität und selbstständiges Problemlösungsverhalten als auch eine wirksame Hilfe bei der Klärung von Entscheidungskonflikten und der Bewältigung von individuellen Lebens- sowie Arbeits- und Lernproblemen bieten. Dies schließt administrative oder Lenkungsmaßnahmen zur Durchsetzung institutioneller Interessen aus. Die Studienberatung an der TU Dresden folgt vier Maximen bzw. Arbeitsprinzipien: Lebensweltorientierung, Biografische Strukturierung, Netzwerkorientierung und Geschlechtsspezifik.
2. Freiwilligkeit
Ratsuchende können zu einer allgemeinen Studienberatung nicht verpflichtet werden. Insofern verstehen sich auch die Beratungsstellen als Service-Stellen. Eine Verpflichtung kann nur die Studienfachberatung betreffen, wenn Leistungen des Studiums nicht erbracht werden (Grundlage bilden das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bzw. die Studiendokumente).
3. Verschwiegenheit
Die Studienberater:innen unterliegen der Schweigepflicht. Insbesondere bei Konflikten zwischen Studierenden und Lehrenden muss ein Schutz der Ratsuchenden selbstverständlich sein, um Nachteile im Studium zu vermeiden. Dies schafft Vertrauen im Beratungsprozess.
4. Transparenz
Der Beratungsprozess und seine Ziele müssen für den Ratsuchenden und die Beraterin bzw. den Berater klar und nachvollziehbar sein. Im Idealfall werden die Ziele gemeinsam erarbeitet. Ein transparenter Beratungsprozess unterstützt auch die Eigenaktivität der Ratsuchenden und zeigt, an welchen Stellen sie sich selbst am besten helfen können.
5. Integration und Kooperation
Beratungsprobleme und Entscheidungskonflikte sollen möglichst ganzheitlich bearbeitet werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen inner- und außeruniversitären Institutionen, insbesondere durch eine enge Kooperation zwischen allgemeiner fachbezogener sowie der psychosozialen Beratung, sollte eine möglichst weitgehend integrierte Beratung angestrebt werden. Ziel ist es, die Ratsuchenden möglichst wenig oder nur einmal weiterzuverweisen bzw. die Beratungseinrichtungen miteinander zu vernetzen.
6. Inhaltliche Selbstständigkeit
Die Beratungstätigkeit wird selbstständig durchgeführt. Mitarbeiter:innen und Beratungsstellen sind hinsichtlich der Beratungsinhalte und der Beratungsformen von Einzelanweisungen frei. Eine möglichst große institutionelle Eigenständigkeit/Autonomie der Beratungsstelle wird deshalb angestrebt.
7. Weiterbildung, Supervision, Evaluation
Aufgrund der Vielgestaltigkeit und Dynamik des Aufgabenbereichs und unterschiedlicher Professionalität besteht die Notwendigkeit, die Arbeit der Beratungsstellen ständig zu evaluieren und zu verbessern, die Gestalt der individuellen Beratungsformen selbstkritisch zu hinterfragen (am besten mittels Supervision) und im Rahmen der Weiterbildung neue (Lern-/Selbst-)Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen.
8. Kollegialität und demokratische interne Willensbildung
Die interne Arbeitsorganisation ist durch eher kollegiale Teamstrukturen geprägt. In wichtigen Angelegenheiten der Beratungsstellen streben wir nach einem weitgehenden Konsens. Dies ist insbesondere wichtig für die Teambildung sowie für die Glaubwürdigkeit und Loyalität nach außen.
9. Methodenvielfalt
Die Berater:innen bieten unterschiedliche Beratungsformen an, sind in der inhaltlichen Gestaltung ihres Beratungsprozesses und in der Wahl der Beratungstechniken autonom und sichern damit eine gewisse Methodenvielfalt, die unterschiedlichen Beratungsbedürfnissen Rechnung trägt. Aufgeschlossenheit für neue Methoden und Techniken sind unabdingbar.
Zur Methodenvielfalt zählen auch gruppenspezifische Angebote, die den Bedürfnissen spezieller Gruppen zu spezifischen Themen gerecht werden (Studienorientierungsphase, Studieneingangsphase, Unterstützung studentischer Selbsthilfegruppen u. ä.)
10. Prävention
Erfahrungen und Erkenntnisse der Beratungsstelle werden zur Verbesserung der Studiensituation an die jeweilige universitäre Institution rückgemeldet. Die Zentrale Studienberatung unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Studiensituation, liefert Beiträge zur Studien- und Hochschulreform und qualifiziert Multiplikatoren (studentische Tutor:innen, Verbesserung der Beratungsinfrastruktur der Universität etc.). Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt eine (kritische) Reflexion universitärer Lern- und Arbeitsbedingungen sowie die Kenntnis potenzieller universitärer und außeruniversitärer Belastungsfaktoren voraus, die das Studierverhalten bzw. die Studieneinstellung der Studierenden beeinflussen.
Beratungsqualität an der TU Dresden
An der TU Dresden trifft sich regelmäßig der Steuerungskreis Beratung unter Vorsitz des Prorektors Bildung mit dem Ziel, die Beratungsqualität an der TU Dresden weiterzuentwickeln. Als ein Ergebnis entstand in einem längeren Prozess eine Handreichung für Beratungsqualität an der TU Dresden, die sich sowohl an einzelne Beratende als auch Institutionen mit Beratungsauftrag richtet, und einen Qualitätsanspruch an Beratung formuliert.
Zentrale Studienberatung
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Etage 0 Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Zentrale Studienberatung
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 10:00 - 12:00
- Dienstag:
- 09:00 - 12:00
- 13:00 - 16:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 16:00
- Die offene Sprechzeit am 2.1. entfällt.
- Freitag:
- 09:00 - 12:00
Während der Sprechzeiten ist ein:e Studienberater:in für Sie ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar. Bitte holen Sie sich zuerst eine Aufrufmarke am Servicepoint des ServiceCenterStudium. Sie können uns alternativ auch anrufen.