Ausschreibung „TUD im Dialog“– Förderlinie 1: Größere koordinierte Vorhaben
Inhaltsverzeichnis
- Verortung im Exzellenzantrag
- Zielsetzungen von „TUD im Dialog“
- Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Welche Vorhaben können im Rahmen von „TUD im Dialog“ gefördert werden?
- Kein Thema für eine Förderung durch „TUD im Dialog“
- Förderhöhe und Ressourcen
- Förderzeitraum
- Antragsfrist und Antragsunterlagen
- Auswahlverfahren
- Abschlussunterlagen
- Kontakt
Verortung im Exzellenzantrag
„TUD im Dialog“ ist Bestandteil des Vorhabens „Public Outreach“ im EXU-Schwerpunkt IMPACT, hat aber auch Verknüpfungen in den Schwerpunkt SPIRIT. Es ist eine Maßnahme mit dem Schwerpunkt Wissenschaftskommunikation (IMPACT), aber zusätzlich auch ein Instrument der Organisationsentwicklung im Sinne der internen Kommunikation (SPIRIT).
TUD-Struktureinheiten können eine „TUD im Dialog“-Förderung für ihr Vorhaben beantragen, wenn es der Erfüllung der im Folgenden beschriebenen Zielsetzung dient:
Zielsetzungen von „TUD im Dialog“
1. Dialog zwischen Universität und Gesellschaft
„TUD im Dialog“ soll dazu beitragen, die Wirkung der TUD in der Gesellschaft weiter zu stärken sowie eine innovative, adressatengerechte und zeitgemäße Wissenschaftskommunikation zu erreichen. Ein besonderer Akzent soll dabei auf Themen liegen, die in der Strategie des Prorektorats Universitätskultur verankert sind: demokratische Werte und Demokratieförderung, Partizipation, Transparenz, Wertschätzung, Diversität und Inklusion, Gesundheit, ökologische Nachhaltigkeit, individuelle und gesellschaftliche Verantwortung, Lebensbegleitendes Lernen und modernes Arbeitsleben.
Dabei geht es um den beiderseitigen Austausch zwischen Gesellschaft und Universität durch:
-
die Aufnahme gesellschaftlicher Impulse in die Forschung
-
die Erprobung und Diskussion wissenschaftlicher Erkenntnisse im öffentlichen Raum
-
die wechselseitige Durchdringung spezifischen Erfahrungswissens aus Gesellschaft und Wissenschaft.
Im Mittelpunkt steht dabei der Dialog mit der Gesellschaft im städtischen und ländlichen Umfeld, um gemeinsam Visionen und Innovationen angesichts der gesellschaftlichen Transformationen und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu entwickeln.
2. Dialog innerhalb der TUD
„TUD im Dialog“ will ein kritisches Bewusstsein der Universitätsbeschäftigten in Bezug auf die eigene persönliche und universitäre (Kommunikations)Kultur, den Standpunkt und die Perspektiven der Universitätsmitglieder sowie der Universität als Gesamtinstitution zum jeweiligen Thema fördern. Für diese Auseinandersetzung können hochschulinterne Beteiligungsformate entwickelt und gestärkt werden (Verknüpfung zu SPIRIT).
Themenbezogene Beteiligungsformate zu gemeinsamen Ziel- und Zukunftsvorstellungen oder zu in der Universität kontrovers betrachteten bzw. diskutierten Themen sollen helfen, eine Universitätskultur zu entwickeln, die getragen ist von offener, angstfreier Kommunikation, Partizipation, akademischem Diskurs auf Augenhöhe und gegenseitiger Wertschätzung.
Perspektivisch sollen sich diese Angebote nach innen (TUD) und außen (Gesellschaft) zu einer festen Größe im universitären und öffentlichen Raum entwickeln, indem auf dem Campus und im städtischen und regionalen Umfeld virtuelle und physische Räume der Begegnung geschaffen werden.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die beantragende Person muss Beschäftige:r der TUD sein.
Welche Vorhaben können im Rahmen von „TUD im Dialog“ gefördert werden?
„TUD im Dialog“ ist grundsätzlich für alle Themen offen, die sich mit dem Grundgesetz, der Grundordnung der TUD, ihrer Hausordnung, dem Leitbild und den Grundregeln einer guten wissenschaftlichen Praxis vereinbaren lassen. Ein besonderer Akzent soll jedoch auf den eingangs beschriebenen strategischen Feldern der Universitätskultur liegen wie Transparenz, Wertschätzung, kreative Innovationsfreude und Partizipation, Demokratieförderung, ökologische Nachhaltigkeit, Vielfalt der Perspektiven, Wissenschaftskommunikation, Abbau von Wissenschaftsskepsis, Vermittlung neuer Formate des Dialogs über Forschung, Lehre, Transfer, Internationalisierung, Digitalisierung und Universitätskultur und über die strategischen Ziele der TUD.
Der Gegenstand der beantragten Förderung muss eindeutig einen Schwerpunkt im Dialog haben, also ein offener Austausch zwischen mehreren Personen mit freiem Gedankenfluss, ein Beleuchten einer Thematik von mehreren Seiten, die Eröffnung neuer Perspektiven, vom Grundsatz her ergebnisoffen sein. Im Dialog geht es darum, aufeinander zu hören, einander besser zu verstehen, Positionen und Meinungen auszutauschen und das spezifische Erfahrungswissen ernst zu nehmen. Auch die kollaborative (Weiter)Entwicklung von Themen kann Gegenstand der „TUD im Dialog“-Förderung sein. Im Gegensatz dazu geht es nicht vorrangig darum, Entscheidungen herbeizuführen. Reine Wissensvermittlung mit kurzer anschließender Aussprache ist kein Förderkriterium.
Der Zeitanteil für einen Dialog auf Augenhöhe über das jeweilige Thema muss der Komplexität des Themas angemessen sein, damit ein Dialog sich auch entwickeln kann.
Das Format muss so gewählt sein, dass sich ein Dialog entwickeln kann.
Durch innovative Wissenschaftskommunikation sollen vor allem TUD-externe Zielgruppen angesprochen werden. Das Erproben neuer, auf Beteiligung und Aktivierung setzende Dialogformate wird ausdrücklich begrüßt.
Für den Dialog mit der Gesellschaft ist zu beachten: An der Wissensproduktion sind unterschiedliche Seiten, die über unterschiedliche Kompetenzen, Ressourcen, Erfahrungshintergründe etc. verfügen, beteiligt. Wissenschaft und Praxis sollen sich nicht gegenüberstehen, sondern durchlässig sein: Die jeweiligen Kompetenzen des anderen sollen erkannt, wertgeschätzt und erkenntnisgenierend eingesetzt werden. Dies kann sowohl mit analogen als auch digitalen Formaten wie zum Beispiel
- öffentlichen Veranstaltungen, Diskussionsforen, Festivals, Wettbewerben, Ausstellungen, Citizen-Science-Projekten und
- Blogs, Diskussionsforen, Social-Media-Kanälen
erreicht werden.
Es wird angeregt, die Vorhaben nicht nur an formalen Lernorten wie Schulen oder der TUD durchzuführen, sondern auch Lernorte abseits davon einzubeziehen. Das können Orte der Sozial- und Quartierarbeit, Sportstätten, Kleingartenvereine etc. sein.
Geförderte Vorhaben sollen alle Schichten der Gesellschaft ansprechen, auch bildungsbenachteiligte Gruppen sollen zielgerichtet einbezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen auch für Nicht-Spezialist:innen verständlich sind.
Die „Wissensgesellschaft“ produziert und reproduziert wirkmächtige gesellschaftliche Hierarchien, denn nicht allen Mitgliedern unserer Gesellschaft wird Zugang zu wissenschaftlich produziertem Wissen ermöglicht. Die Teilhabe an Wissenschaft und Wissensproduktion wird formal über Zertifikate bzw. Hochschulabschlüsse eröffnet oder versperrt. Dies wird zusätzlich durch Kompetenzen von Bildung (z. B. Wissenschaftssprache, Methoden) und Sozialisation (sozio-ökonomisches Kapital, Habitus) verstärkt. Wissenschaftskommunikation erfolgt also nicht in einer sozialen Situation gleichberechtigter Partner, sondern findet in einer Situation statt, in der Wissenschaft mehr Macht und mehr Einfluss zugesprochen wird als der anderen Seite; und das trotz zunehmenden Legitimationsproblemen und steigendem Einfluss von Wissenschaftsfeinden. Dieses Machtverhältnis bedarf einer permanenten und kritischen Reflexion, wenn sich Wissenschaft und Gesellschaft auf Augenhöhe begegnen wollen.
Kein Thema für eine Förderung durch „TUD im Dialog“
Da das vorrangige Förderkriterium von „TUD im Dialog“ der Dialog zwischen Universität und Gesellschaft ist, entsprechen alle Formate, die eine reine Wissensvermittlung ohne ausgeprägten Dialogcharakter darstellen, nicht der Zielsetzung der Maßnahme. Auch das Knüpfen wissenschaftlicher Netzwerke und fachliche Synergiebildung sind nicht das Ziel von „TUD im Dialog“. Aktivitäten zu Studium und Lehre sind nicht bzw. nur sehr eingeschränkt förderfähig.
Förderhöhe und Ressourcen
In dieser Förderlinie stehen insgesamt 100.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Förderung pro Projekt kann bis zu 35.000 Euro betragen.
Es stehen ausschließlich Sachmittel zur Verfügung. Das bedeutet:
- Es gibt keine zentralen Personalressourcen oder Personalmittel für diese Maßnahme. Die Finanzierung von Honorar- und Werkverträgen ist möglich. SHK können nur in geringem Umfang finanziert werden. Wer ein „TUD im Dialog“-Vorhaben federführend organisiert, muss die dafür nötigen Personalressourcen sicherstellen.
- Mit der Förderung von „TUD im Dialog“ darf kein Anlagevermögen gebildet werden.
- Die Finanzierung von Technikausstattung ist ausgeschlossen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist das folgende Kalenderjahr des Kalenderjahres der Antragstellung. Die bewilligte Summe muss im Folgejahr der Antragstellung vollständig verausgabt und rechtzeitig vor Rechnungsschluss zum Jahresschluss abgerechnet werden. Eine Mittelübertragung in das darauf folgende Jahr ist nicht möglich. Bei mehrjährigen Projekten kann ein Folgeantrag gestellt werden.
Antragsfrist und Antragsunterlagen
Förderanträge für Vorhaben, die im folgenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen, können bis zum 30. Juni gestellt werden. Bitte senden Sie dafür die im Folgenden genannten Unterlagen per E-Mail an :
- ausgefülltes Antragsformular
- detaillierter Finanzplan (Bitte diese Vorlage nutzen.)
- ggf. zusätzliche Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich digital ein.
Die Antragseinreichung auf dem Postweg ist leider nicht möglich.
Es können nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren
Über die Mittelvergabe entscheidet einmal pro Jahr eine „TUD im Dialog“-Gutachter:innengruppe, die sich aus folgendem Personenkreis zusammensetzt:
- 1 Person aus dem Prorektorat Universitätskultur (da „TUD im Dialog“ im Verantwortungsbereich des Prorektorats Universitätskultur liegt)
- 1 Person Dezernat 9 (Koordination der Gruppe, operative Umsetzung)
- Dezernentin Dezernat 9 (da D9 die maßnahmenverantwortliche Struktureinheit ist)
- 1 Person Dezernat 7 (da es sich bei „TUD im Dialog“ vor allem um eine Kommunikationsmaßnahme handelt)
- 2 gutachten-erfahrene Personen aus der TUD, eine aus dem naturwissenschaftlich/ingenieurwissenschaftlichem Wissenschaftskreis, eine aus dem geisteswissenschaftlich/medizinischen Wissenschaftskreis (damit über diese beiden Personen eine disziplinen-übergreifende wissenschaftliche Perspektive vertreten ist).
Bei Bewilligung werden die internen Förderbescheide mit Angabe der Förderhöhe innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung der Gutachter:innengruppe per Hauspost (Original des Förderbescheides) sowie per Mail verschickt. Auch die Antragsteller:innen, deren Projekte nicht bewilligt werden können, werden innerhalb von drei Wochen per E-Mail über die Entscheidung informiert.
Die Entscheidung über eine Förderung ist nicht anfechtbar, die Entscheidung der Gutachter:innengruppe ist bindend.
Abschlussunterlagen
Für geförderte Vorhaben muss innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Vorhabens ein Abschlussbericht eingereicht werden. Bitte nutzen Sie diese Vorlage dafür.
Mit dem Abschlussbericht muss auch ein Finanzbericht über die verausgabten Mittel eingereicht werden. Die Grundlage für diesen Finanzbericht bildet der Finanzplan, der mit dem Förderantrag eingereicht wurde. Bitte begründen Sie eventuelle Abweichungen zur ursprünglichen Finanzplanung.
Mit dem Finanzbericht sind Belege (Rechnungskopien) einzureichen, mit denen Sie dokumentieren, dass alle Mittel inhaltlich passend zu „TUD im Dialog“ verausgabt worden sind.
Kontakt
Bei Rückfragen steht das Koordinationsteam gern zur Verfügung:
Frau Monique Rust
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Dezernat 9 – Universitätskultur
Dezernat 9 – Universitätskultur