1. Förderaufruf EFRE/JTF vom 22.08.2023 im Rahmen der EFRE/JTF-Förderrichtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027
Ausschreibung beendet ! Keine Antragstellung mehr möglich !
Das Sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat am 23.08.2023 die Richtlinie EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027 veröffentlicht. Die darin verorteten Förderungen von Forschungsinfrastruktur, Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Validierungsprojekten werden finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bzw. dem Just Transition Fund (JTF) und des Freistaates Sachsen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie über zwei verschiedene Förder-instrumente: den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und den JTF (Just Transition Fund/ Fonds für einen gerechten Übergang)
Im Unterschied zur EFRE-Förderung FuE-Projektförderung, zielt die Förderung InfraProNet nicht auf die Erarbeitung von Ergebnissen in Zusammenarbeit mit Wirt-schaftsunternehmen – ist also nicht-wirtschaftlich und beihilfefrei zu gestalten und als Vorstufe zur FuE-Projektförderung zu betrachten.
EFRE-Förderung:
- Stärkung der anwendungsorientierten Forschung an öffentlich finanzierten Wissen-schaftseinrichtungen
- Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Erschließung bzw. bessere Ausschöpfung weiterer Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Potenziale für einen erfolgreichen Innovationstransfer in die Wirtschaft
- Erhöhung der tatsächlichen Technologietransferleistungen
- Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur
JTF:
- Unterstützung der Bewältigung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaft-lichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz. zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 sowie zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris
- Förderung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben in den JTF-Regionen mit einem Technologiereifegrad, der mindestens eine Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen zulässt
- Beitrag zur klimaneutralen Transformation der ansässigen Wirtschaft und/oder zur Diversifizierung der Wirtschaft, zur Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten sowie zur Steigerung der Innovationskraft in den JTF-Regionen
JTF:
- Geräteinvestitionen zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen in den jeweiligen JTF-Zielregionen (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung)
- Beitrag der wissenschaftlichen Themenstellungen, die mit der Forschungsinfrastruktur verfolgt werden, zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Anwendungsorientierung (Mindest-TRL 5 - Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen)
- Transferpotenzial mit Bezügen zum wirtschaftlichen Geschehen im Freistaat Sachsen
- anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuständigkeit SG 5.2 – EPC)
- hohe wissenschaftliche Qualität der wissenschaftlichen Themenstellung
- Beitrag zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- konkrete Perspektiven für eine Nutzung beziehungsweise einen Transfer in die Wirtschaft (Mindest-TRL 5 - Validierung unter relevanten Einsatzbedingungen)
- besonderes forschungspolitisches Interesse für den Freistaat Sachsen
EFRE:
- Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung)
- Neu- und Umbaumaßnahmen (lt. Auskunft des SMWK bereits gebundene Mittel, keine Anträge mehr möglich)
- Geräteinvestitionen
- Beitrag der wissenschaftlichen Themenstellungen, die mit der Forschungsinfrastruktur verfolgt werden, zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Anwendungsorientierung (Mindest-TRL 4 - Validierung im Labormaßstab)
- Transferpotenzial mit Bezügen zum wirtschaftlichen Geschehen im Freistaat Sachsen
- anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuständigkeit SG 5.2 – EPC)
- hohe wissenschaftliche Qualität der wissenschaftlichen Themenstellung
- Beitrag zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- konkrete Perspektiven für eine Nutzung beziehungsweise einen Transfer in die Wirtschaft (Mindest-TRL 4 - Validierung im Labormaßstab)
- besonderes forschungspolitisches Interesse für den Freistaat Sachsen
- Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung): Projekte wissenschaftlicher Bibliotheken zur Erschließung, Bereitstellung und der lang-fristigen Sicherung von digitalen Informationen, einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung
- Hochschulen sowie Forschungszentren gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- durch Bund und/oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
- gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen gemäß dem Sächs-isches Berufsakademiegesetz,
- Hochschulallianzen, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Projekte können auch im Verbund genannter Einrichtungen beantragt werden, müssen sich im Falle der EFRE-Förderung aber auf den Priorisierungslisten aller beteiligten Einrichtungen wiederfinden.
EFRE und JTF:
- gefördert werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- Beitrag zur Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen herausstellen
- angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden
- Zuordnung des Vorhabens zu einem der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen ist darzulegen
JTF:
- Zielstellung: Lösungen für die Transformation der Wirtschaft hin zu klimaneutralen Technologien in den JTF-Regionen finden oder auch Ideen für neue Wertschöpfungs-ketten als Beitrag zur Diversifizierung der vorhandenen Industrie- und Wirtschafts-zweige entwickeln oder auch Gründeraktivitäten vorbereiten und perspektivisch den Aufbau sich selbst tragender transferorientierter Strukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen
(Kernpunkt für Vorhabensbeschreibung – Beitrag zur Transformation der Wirtschaft unter Achtung der Klimaneutralität – bitte deutlich herausheben) - in den JTF-Regionen hat anwendungsorientierten Forschung eine Schlüsselrolle und trägt dazu bei, das Potenzial für die Entstehung innovativer Produkte, Verfahren und den Transfer des Knowhows für wirtschaftliche Tätigkeiten in den JTF-Regionen umzusetzen
- Vorhaben, welche eine Förderung aus JTF-Mitteln beantragen, müssen explizit in eine betroffene Region des Strukturwandels zugeordnet sein und eindeutig in mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen des Strukturwandels verortet sein (je mehr Punkte abgedeckt, desto besser):
- Diversifizierung und Transformation der Wirtschaft,
- Ansätze für neue Wertschöpfungsketten,
- Ansätze zur Schaffung beziehungsweise zum Erhalt von Arbeitsplätzen,
- Technologien zur Klimaneutralität
- Investitionsmaßnahmen/Geräteinvestitionen müssen im jeweiligen Revier platziert sein, um eine strukturbildende Wirkung erzielen zu können
- Forschungsprojekte müssen in den ausgewiesenen Gebieten zum Tragen kommen und sollten vorrangig und mehrheitlich in den Strukturgebieten umgesetzt werden - nach Einreichung werden die Projekte nach Aussage des SMWK diesbezüglich einer Einzelfallprüfung unterzogen und mit den für den JTF zuständigen Stellen abgestimmt.
- Projektvorschläge können erst ab einer Gesamtantragssumme von 500.000 Euro berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten liegt die Schwelle bei 750.000 Euro.
- Vorbehaltlich verfügbarer Mittel können Vorhaben im JTF mit einer Laufzeit bis
30. Juni 2026 bewilligt werden
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
i. d. R. drei Jahre (außer Forschungsinfrastruktur)
Projekte mit Laufzeit von zwei Jahren oder kürzer nicht im Fokus der Förderung
Die Förderung beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.
EFRE
- sachsenweit (Übergangsregion und stärker entwickelte Region)
JTF
- Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig,
- Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz
- Stadt Chemnitz
Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungs-infrastruktur (EFRE, JTF)
- Ausgaben für Baumaßnahmen, einschließlich der dafür erforderlichen Planung und Bauvorbereitung sowie Planungsleistungen, die im Vorfeld der Antragstellung entstehen und für die Erstellung der Anträge auf Durchführung von Maßnahmen erforderlich sind, (lt. Auskunft des SMWK bereits gebundene Mittel, keine Anträge mehr möglich)
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- Ausgaben für Fremdleistungen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, notwendig und angemessen sind.
Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (EFRE, JTF)
- Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird
- Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- SAB/SMWK empfehlen Anteil an Fremdleistungen nicht höher als 20%
- die Richtlinie ist beihilfefrei: die Einbindung von Fremdleistungen an Unternehmen muss sachlich und fachlich begründet sein, um abzubilden, dass es sich nicht um versteckte Beihilfe/ Wirtschaftsförderung handelt und Unternehmen durch die Vergabe von Unteraufträgen keinen Wettbewerbsvorteil erlangen
- Ausschreibungspflicht zu beachten
- Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur (EFRE)
Für die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) ist das Sächsische Staats-ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Bewilligungsstelle.
- Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
- Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
- sonstige Sachausgaben
sonstige Hinweise:
Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, dass nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monats-satzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellen-anteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Höhe der Kosten je Einheit sowie das anzuwendende Verfahren werden noch auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (www.sab.sachsen.de) veröffentlicht.
Vorhabenbezogene indirekte Gemeinkosten werden auf alle Fördergegenstände (außer Förderung der Forschungsinfrastruktur) zur Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 Prozent auf die direkten Ausgaben/Kosten gewährt (außer auf Fremd-leistungen). Mit der Pauschalfinanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.
Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung abgedeckt sind.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
Investitionen und Baumaßnahmen dürfen nicht in einem Hochwasserrisikogebiet liegen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Das EPC (SG 5.2) begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung zu folgenden Fördergegenständen einzubinden:
- anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Das EPC berät bei der Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Das SG 5.1 – Forschungsförderung berät zu folgenden Fördergegenständen und reicht über den zentralen Zugang der TU Dresden zum Förderportal der SAB die Anträge ein:
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem SG 5.1 in Verbindung, da im Rahmen von Geräte-investitionen i.d.R. auch Abstimmungen mit dem Dezernat 4 (Liegenschaften) vorab erfolgen müssen
- JTF: Geräteinvestitionen, sofern Geräteinvestitionen zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen in den jeweiligen JTF-Zielregionen beitragen
- EFRE:
- Neu- und Umbaumaßnahmen (lt. Auskunft des SMWK bereits gebundene Mittel, keine Anträge mehr möglich)
- Geräteinvestitionen
- Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
EFRE:
Erstellen des Projektvorschlags und der im Formular angeführten Anlagen durch die Antragsteller unter Nutzung (verpflichtende Anwendung des Formulars, keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte:
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 26. September 2023/12:00 Uhr per E-Mail an
-
SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE InfraProNet inkl. Anlagen mit Unterschrift koordinierender Professur (keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
-
Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
-
Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
Geräteinvestitionen/ Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur:
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem SG 5.1 in Verbindung, da im Rahmen von Gerätei-nvestitionen i.d.R. auch Abstimmungen mit dem Dezernat 4 (Liegenschaften) vorab erfolgen müssen
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 26. September 2023/12:00 Uhr per E-Mail an
-
SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE InfraProNet inkl. Anlagen mit Unterschrift koordinierender Professur (keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
-
Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.1/5.2 und Upload in Förderportal der SAB bis 29. September 2023 durch SG 5.2/SG 5.1
- Einreichung einer Priorisierungsliste zu Projektvorschlägen bei SAB durch die Universitätsleitung bis 20. Oktober 2023
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium (Ministerium/SAB) im November und Dezember 2023
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung ab Januar 2024
- Projektstart voraussichtlich frühestens ab 2. Quartal 2024
Weitere Stichtage folgen und werden entsprechend bekanntgegeben.
JTF:
Erstellen des Projektvorschlags und der im Formular angeführten Anlagen durch die Antragsteller unter Nutzung (verpflichtende Anwendung des Formulars, keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte:
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 26. September 2023/ 12:00 Uhr per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung JTF InfraProNet inkl. Anlagen mit Unterschrift koordinierender Professur (keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
-
Kalkulationsvorlage (im Format Excel und PDF)
-
Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
Geräteinvestitionen/ Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur:
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem SG 5.1 in Verbindung, da im Rahmen von Geräteinvestitionen i.d.R. auch Abstimmungen mit dem Dezernat 4 (Liegenschaften) vorab erfolgen müssen
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 26. September 2023/12:00 Uhr per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung JTF InfraProNet inkl. Anlagen mit Unterschrift koordinierender Professur (keine zusätzliche Projektskizze erforderlich)
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.1/5.2 und Upload in Förderportal der SAB bis 29. September 2023 durch SG 5.2/SG 5.1
- Keine Priorisierungsliste der Universitätsleitung erforderlich
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium (Ministerium/SAB) im Oktober 2023
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung ab November 2024
- Projektstart voraussichtlich ab 1. Quartal 2024
Weitere Stichtage folgen voraussichtlich und werden entsprechend bekanntgegeben.
Wichtiger Hinweis:
Projektvorschläge, die nicht rechtsverbindlich unterzeichnet wurden, sind nicht zur Antragstellung berechtigt.
Formale Bewertungskriterien
- Verortung im Technologiereifegrad
- Beihilfefreiheit
- Sinnhafte Verortung in die Nachhaltigkeitszielen der UN
- JTF: Beitrag zum Strukturwandel (mind. eine Einordnung)
- Diversifizierung und Transformation der Wirtschaft
- Ansätze für neue Wertschöpfungsketten
- Ansätze zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen
- Technologien zur Klimaneutralität
- JTF: Verortung in mindestens einer Region des Strukturwandels
- LKr Nordsachsen, LKr Leipzig, Stadt Leipzig,
- LKr Bautzen, LKr Görlitz,
- Stadt Chemnitz
Forschungsbezogene Bewertungskriterien
- klare Zielstellung des Vorhabens
- realistische zeitliche Planung
- Verhältnis aus Förderbedarf und angestrebten Zielen
- wissenschaftliche Qualität in Abwägung mit Risiken
- Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit der geplanten Kooperationen
- Transferpotenzial in gesellschaftliche Bereiche und wirtschaftliche Anwendungen
- interdisziplinärer Ansatz (fachübergreifend und/oder strukturübergreifend)
Strategische Bewertungskriterien
- Beitrag zur strategisch profilbildenden Verbesserung der Institution
- Einordung in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Bezug zu forschungspolitischen Interessen des Freistaates Sachsen
- Siegel für exzellente Forschung der Europäischen Union „Exzellenzsiegel"
- JTF: Qualitativer Beitrag zum Strukturwandel und einem sozial gerechten Übergang
- JTF: Das Vorhaben fügt sich in den Plan für einen gerechten Übergang in Sachsen ein
- Mitteldeutsches Revier: Kl-unterstütze Wirkstoffentwicklung im Bereich LifeSciences, Logistik, Mobilität sowie Energie und Digitalisierung
- Chemnitz: Vorhaben mit dem nationalen Wasserstoffzentrum basierend auf erneuerbaren Energien, Mobilität und Produktionsverfahren
- Lausitz: Energiesysteme und Energiespeicherungssysteme, Leichtbau, Kreislaufwirtschaft sowie Mobilität
Bitte hier die entsprechenden Dokumente herunterladen:
20230822 SMWK Förderrichtlinie InfraProNet 2021-2027.pdf
20230906 Präsentation SMWK FAQ
SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE InfraProNet
SAB-Formular Projektbeschreibung JTF InfraProNet
Kalkulationsvorlage_EFRE.xltx
Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
Offizielle Förderaufrufe EFRE/JTF auf der SAB-Seite
Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
BuFI 2022 - Auf einen Blick - Freistaat Sachsen
Kontakt EPC / SG 5.2 (anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte):
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Kontakt Forschungsförderung / SG 5.1 (Geräteinvestitionen/ Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur):
Forschungsreferentin
NameGerlinde L. Behnke
Großgeräte, Psychologie, Architektur, UW
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Besuchsadresse:
Weißbachstraße 7, Dachgeschoss, Raum 9
01069 Dresden