2. Förderaufruf EFRE vom 18.07.2024 im Rahmen der EFRE/JTF-Förderrichtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027
Die EFRE-Förderung dient der Festigung der besonderen Stellung des Forschungsstandortes Sachsen, der interdisziplinären Ausrichtung und Vernetzung, der Stärkung der anwendungsorientierten Forschung an öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen.
Die Förderung soll dazu beitragen, weitere Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Potenziale im Bereich der öffentlichen Forschung zu erschließen beziehungsweise diese besser auszuschöpfen sowie Technologie- und Wissensvorsprünge zu erlangen und zu verstetigen, um damit die Grundbedingungen für einen erfolgreichen Innovationstransfer in die Wirtschaft zu verbessern, als Impuls- und Ideengeber zu agieren und in der Folge die tatsächlichen Technologietransferleistungen zu erhöhen.
Informationsveranstaltung des SMWK am 09.08.2024:
Notizen des EPC zur Informationsveranstaltung
(Präsentation folgt)
FAQ zur Infoveranstaltung vom 12.07.2024
- Update: Die Kalkulationsvorlage des EPC für Forschungsprojekte EFRE/JTF InfraProNet wurde am 31.07.2024 aktualisiert.
- Update: Die Vorlage "Angaben zum Projektvorschlag" wurde am 31.07.2024 aktualisiert.
Hinweis: Falls Sie das Forschungsthema Wasserstoff haben:
Die SAB hat die Formulare Projektbeschreibung (Vorhabensidee) für Invest und Projekte am 12.08.2024 nochmals aktualisiert und um den Punkt „Wasserstoffforschung“ bei den Weißbuch-Kategorien (letzte Seite) ergänzt.
Bitte nutzen Sie in diesem Falle den aktuellen Download.
Zielsetzungen der EFRE-InfraProNet-Förderung sind:
- Die Stärkung der interdisziplinären und anwendungsorientierten Forschung bzw. Forschungsinfrastruktur an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen in Sachsen, wobei Vorhaben ein Transferpotential mit Bezügen zum wirtschaftlichen Geschehen im Freistaat Sachsen aufweisen.
- Die mit der Schaffung neuer Forschungsinfrastruktur verfolgten Zielstellungen müssen den langfristigen strategischen Planungen zur Standortentwicklung der eigenen Einrichtung im Freistaat Sachsen entsprechen.
- Die Vorhaben festigen die besondere Stellung des Forschungsstandortes gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen.
- Die Vorhaben sollten von besonderem forschungsstrategischem Interesse für den Freistaat Sachsen sein.
Im Unterschied zur EFRE-Förderung FuE-Projektförderung zielt die Förderung InfraProNet nicht auf die Erarbeitung von Ergebnissen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ab – ist also nicht-wirtschaftlich und beihilfefrei zu gestalten und als Vorstufe zur FuE-Projektförderung zu betrachten.
Projektvorschläge mit dem Fokus auf Energie und Klima sollten auf die Passfähigkeit zur EFRE-Richtlinie Energie und Klima geprüft werden.
A: Anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuständigkeit SG 5.2 – EPC)
- hohe wissenschaftliche Qualität der wissenschaftlichen Themenstellung
- Beitrag zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen
- Die Vorhaben müssen anwendungsorientiert sein und einen Mindest-TRL (Technologiereifegrad) 4, also eine Validierung im Labormaßstab, zum Ziel haben. Dies ist in der Vorhabensidee geeignet darzulegen.
- Die vorgesehenen Maßnahmen müssen von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sein.
- Sämtliche Folgekosten nach Ende des Bewilligungszeitraumes sind vom Antragsteller zu tragen.
- Die Vorhaben beziehen ein globales, gesellschaftspolitisches Interesse in Form eines Beitrags zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen in der Planung ein.
- Es werden keine Baumaßnahmen gefördert, sollten Baumaßnahmen notwendig sein, ist durch die betreffende Einrichtung eine geeignete Finanzierung in der Vorhabenidee darzustellen.
- gefördert werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden
B: Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung)
Bitte setzen Sie sich bei Interesse für diese Fördermöglichkeit umgehend mit Frau Behnke (; Tel -33772) oder Herrn Wagler (; Tel: -32578) in Verbindung
- Die Vorhaben müssen von hoher wissenschaftlicher Qualität sein und die wissenschaftlichen Themenstellungen, die mit der Forschungsinfrastruktur verfolgt werden, müssen zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen beitragen und sich in dieselbe einordnen lassen.
- Besonders gewürdigt werden Investitionen, die eine profilbildende und strategische Bedeutung haben und dadurch eine nachhaltige Wirkung entfalten können.
- Die mit der Schaffung der neuen Forschungsinfrastruktur verfolgten Zielstellungen müssen den langfristigen strategischen Planungen zur Standortentwicklung der Zuwendungsempfänger im Freistaat Sachsen entsprechen.
- die vorgesehenen Maßnahmen müssen von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sein
- Sämtliche Folgekosten nach Ende des Bewilligungszeitraumes sind vom Antragsteller zu tragen.
- Die zu fördernden Investitionen müssen ausreichend vor Hochwasser geschützt sein (Hochwasserrisikokarte).
- Die Vorhaben beziehen ein globales, gesellschaftspolitisches Interesse in Form eines Beitrags zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen in der Planung ein.
- Es werden keine Baumaßnahmen gefördert, sollten Baumaßnahmen notwendig sein, ist durch die betreffende Einrichtung eine geeignete Finanzierung in der Vorhabenidee darzustellen.
- Sofern bei einer geförderten Forschungsinfrastruktur, das heißt einer Immobilie oder Mobilie, die durch die Forschungseinrichtung teilweise an Unternehmen vermietet wird, die wirtschaftliche Tätigkeit keine reine Nebentätigkeit gemäß Nummer 2.1.1 Randnummer 21 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1) darstellt, gilt die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung nebst beigefügter Anlage
- Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), in der jeweils geltenden Fassung, sowie Forschungszentren gemäß § 101 des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- durch Bund und/oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
- gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß § 102 des Sächsischen Hochschulgesetzes,
- Berufsakademie Sachsen gemäß § 3 des Sächsischen Berufsakademie-gesetzes vom 9. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 306), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
- Hochschulallianzen gemäß § 97 des Sächsischen Hochschulgesetzes, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Verbundvorhaben o. g. Einrichtungen sind möglich.
A: Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuständigkeit SG 5.2 – EPC)
- Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird
- Personalausgaben gem. TV-Ä sind zu vermeiden, da sie die Vereinfachte Kostenoption (VKO) nicht vorsieht (siehe „Sonstige Hinweise zu den zuwendungsfähigen Ausgaben“).
- Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
- Ausgaben für Fremdleistungen
- SAB/SMWK empfehlen Anteil an Fremdleistungen nicht höher als 20%
- die Richtlinie ist beihilfefrei: die Einbindung von Fremdleistungen an Unternehmen muss sachlich und fachlich begründet sein, um abzubilden, dass es sich nicht um versteckte Beihilfe/ Wirtschaftsförderung handelt und Unternehmen durch die Vergabe von Unteraufträgen keinen Wettbewerbsvorteil erlangen
- Ausschreibungspflicht ist zu beachten
- Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten
- sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial (max. 20% der Personalkosten)
- Gemeinkostenpauschale i. H. v. 25% auf die direkten Ausgaben aller vorgenannten Kategorien mit Ausnahme der Fremdleistungen
- im Rahmen des Förderaufrufs werden keine Baumaßnahmen gefördert, sollten Baumaßnahmen notwendig sein, ist durch die betreffende Einrichtung eine geeignete Finanzierung in der Vorhabenidee darzustellen
B: Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung)
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
- Ausgaben für Fremdleistungen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, notwendig und angemessen sind
- Es werden keine Baumaßnahmen gefördert, sollten Baumaßnahmen notwendig sein, ist durch die betreffende Einrichtung eine geeignete Finanzierung in der Vorhabenidee darzustellen. Maximal können geringfügige Anschlusskoten für Elektroleitungen etc. mitbeantragt werden.
- Es wird keine Gemeinkostenpauschale ausgereicht.
- Personalausgaben werden als Kosten je Einheit im Projekt ausgereicht. Für Personal, das nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Monatssatzes gemäß Zuordnung in die Entgeltgruppe und -stufe, dem projektbezogenen Stellenanteil und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Etwaige finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
- Personalausgaben gem. TV-Ä sind nur in Anlehnung an den TV-L förderfähig, da sie in der Vereinfachten Kostenoption (VKO) nicht vorgesehen sind. Personalausgaben gem. TV-Ä sind folglich zu vermeiden. Finanzielle Fehlbedarfe, welche sich aus der pauschalen Förderung ergeben, sind von den Professuren spätestens mit Abschluss des Projekts selbst zu tragen.
- Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben/-Kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung abgedeckt sind.
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
- Die Laufzeit der Vorhaben kann bis zu 36 Monate betragen.
- Vorhabenstart nicht vor Januar 2025, voraussichtlich im ersten Quartal 2025
-
Idealerweise sollte das Laufzeitende bei Projekten zum aktuellen Aufruf den 30.06.2028 aber nicht überschreiten.
- Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Im Rahmen des Förderaufrufs wird ein Gesamtbudget von bis zu 80 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln einschließlich Landeskofinanzierung, unter dem Vorbehalt der entsprechenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen, veranschlagt.
- sachsenweit (Übergangsregion und stärker entwickelte Region)
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Die Wiedereinreichung bereits zum ersten Förderaufruf eingereichter und abgelehnter Projektvorschläge ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch die untenstehenden wichtigen Hinweise.
A: Anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Zuständigkeit SG 5.2 – EPC)
Das EPC (SG 5.2) begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung zu anwendungsnahen Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzubinden. Das EPC berät bei der Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 02.09.2024 per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE Projekte inkl. Anlagen (Anlagen bitte einzeln als PDF) mit Unterschrift koordinierender Professur (Scan oder dig. Signatur)
- Kalkulationsvorlage EPC Projekte (in den Formaten Excel und PDF)
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Drittmittelanzeige
B: Geräteinvestitionen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (Zuständigkeit SG 5.1 – Forschungsförderung)
Das SG 5.1 – Forschungsförderung berät zur Antragstellung bzgl. Geräteinvestitionen/ Forschungsinfrastruktur und begleitet die Anträge. Deshalb setzen Sie sich bei Interesse für diese Fördermöglichkeit bitte umgehend mit Frau Behnke (; Tel -33772) oder Herrn Wagler (; Tel: -32578) in Verbindung.
TU-intern müssen Beiblätter ausgefüllt werden und bestimmte Stationen durchlaufen, BEVOR ein Antrag zum Hochladen freigegeben werden kann. In der Regel führt das Dezernat Gebäudemanagement z.B. einen vor-Ort-Termin durch, um sicherzustellen, dass nach Zuwendung das Vorhaben auch realisiert werden kann. Bitte denken Sie daran, dass es aufgrund der möglichen Vielzahl von Anträgen zu Ende der Antragsfrist zu einem Bearbeitungsstau kommen kann, so dass dann evtl. nicht mehr alle Fragen rechtzeitig beantwortet werden können.
Es ergibt sich:
- Meldung des Vorhabens umgehend
- Einreichung folgender Unterlagen bis spätestens 02.09.2024 per E-Mail an
- SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE Invest inkl. Anlagen (Anlagen bitte einzeln als PDF) mit Unterschrift koordinierender Professur (Scan oder dig. Signatur)
- Kalkulationsvorlage SAB Invest (in den Formaten Excel und PDF)
- Angaben zum Projektvorschlag (im Format Excel)
- Drittmittelanzeige
- Formale Prüfung der eingegangenen Projektvorschläge durch die o. g. Sachgebiete
- Ggf. Einholung der Mitzeichnung aus anderen Dezernaten
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge und Upload in Förderportal der SAB durch SG 5.1/5.2 bis spätestens 13.09.2024
- Festlegung einer indikativen Priorisierungsliste für Geräteinvestitionen durch Mitglieder des Rektorats und Einreichung dieser bis 20.09.2024 an SAB/SMWK
- Prüfung der Projektvorschläge durch ein Gremium (SMWK/SAB/externe Expertise; bitte untenstehende wichtige Hinweise beachten)
- Aufforderung zur Einreichung Vollantrag durch die SAB oder Ablehnung
In der ersten Förderrunde wurden durch die TU Dresden 80 Projektvorschläge (Forschungsinfrastruktur/ Geräteinvestitionen und anwendungsorientierte Forschungsprojekte) an die SAB übermittelt. Die Quote der Vorhaben, die zum Vollantrag aufgerufen wurden, betrug lediglich 4%.
Von den insgesamt 260 Projektvorschlägen, die von sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im ersten Aufruf an die SAB übermittelt wurden, wurden nur 93 Projektvorschläge überhaupt begutachtet.
Projektvorschläge, die nicht rechtsverbindlich unterzeichnet wurden, sind nicht zur Antragstellung berechtigt.
Verbundvorhaben reichen eine identische Vorhabensbeschreibung ein, welche jeweils rechtsverbindlich von für die Einrichtung Zeichnungsbefugten unterzeichnet sein muss. Einrichtungsspezifische Ausführungen gem. dem SAB-Formular Projektvorschlag können über eine Zusatzseite als Anlage dargelegt werden.
Im Falle einer Überzeichnung des Förderaufrufs wird die Anzahl an Vorhabensideen, die durch das Gremium SMWK/SAB zu bewerten sind, durch die Fachstelle SMWK unter der Berücksichtigung von forschungsstrategischen Zielstellungen und hinsichtlich einer sachgerechten Umsetzung des sächsischen EFRE/JTF-Strukturfondsprogramms begrenzt.
Formale Bewertungskriterien
- zeitlicher Rahmen, Umsetzung und Verhältnis der eingeplanten Mittel zum dargelegten Risiko sowie zum Budget des Förderaufrufs
- Erreichung des TRL
- Freiheit von europäischer Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV
- Beitrag zur Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen
- Begründete Verortung in die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG)
- ausgewogenes wissenschaftliches und technisches Risiko
Qualitative Bewertungskriterien
- Darstellung der zu erreichenden Ziele
- strategisches Potenzial des Vorhabens für die Einrichtung
- wissenschaftlicher Inhalt und methodische Vorgehensweise
- Wirkung auf Drittmittelakquise, Sichtbarkeit, Transferpotenzial (nur für Projekte)
- forschungsstrategisches Interesse (insbesondere Bezug zum Weißbuch Forschung)
Richtlinie FRL EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027
Offizieller Förderaufruf EFRE vom 18.07.2024
Unterlagen zur Infoveranstaltung SMWK vom 12.07.2024
FAQ zur Infoveranstaltung SMWK vom 12.07.2024
Unterlagen zur Infoveranstaltung SMWK vom 09.08.2024 (Link sobald verfügbar)
(Notizen des EPC zur Veranstaltung)
FAQ zur Infoveranstaltung SMWK vom 09.08.2024 (Link sobald verfügbar)
SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE Projekte (Stand 12.08.2024)
SAB-Formular Projektbeschreibung EFRE Invest (Stand 12.08.2024)
Kalkulationsvorlage SAB Invest
Kalkulationsvorlage EPC Projekte
Innovationsstrategie Kurzübersicht
Innovationsstrategie RIS3 des Freistaates Sachsen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Prüfung Hochwasserrisikogebiet auf Basis Geoportal Sachsen (Anleitung)
Vision und Strategische Ziele der TU Dresden
Link Pressemeldung Etappenerfolg Exzellenzstrategie
Link Antrag Exzellenzstrategie „Synergy and beyond“
Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Kontakt EPC / SG 5.2 (anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte):
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Kontakt Forschungsförderung / SG 5.1 (Geräteinvestitionen/ Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur):
Forschungsreferentin
NameGerlinde L. Behnke
Großgeräte, Psychologie, Architektur, UW
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Sachgebiet 5.1 - Forschungsförderung
Besuchsadresse:
Weißbachstraße 7, Dachgeschoss, Raum 9
01069 Dresden