Fragen und Antworten zur Exzellenzstrategie
Die folgenden FAQs bietet einen Überblick zu allen wichtigen Aspekten des Themenkomplexes „Exzellenz“.
Zusammengestellt wurden die Informationen auf Basis der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des BMBF und https://www.exzellenzstrategie.de/.
Exzellenzstrategie
Die „Exzellenzstrategie“ (ExStra) fördert besondere Universitäten und Forschungszusammenschlüsse von 2019 bis 2026. Sie ist seit 2016 das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern. Erstmals ausgelobt wurde das Förderprogramm 2005, um herausragende Universitätsstandorte zu unterstützen und die Spitzenforschung in Deutschland zu stärken.
Die übergeordneten Ziele der Exzellenzstrategie sind:
- Nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch Verbesserung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem
- Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite
Das Programm umfasst zwei nacheinander zu beantragende Förderlinien:
1. Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden
2. Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten und zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung, entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten
- Eine Bewerbung um den Titel „Exzellenzuniversität“ kann nur dann erfolgen, wenn an einer Hochschule mindestens zwei Exzellenzcluster bzw. einem Hochschulverbund mindestens drei Exzellenzcluster bewilligt werden.
Die Exzellenzstrategie läuft auf unbestimmte Zeit. Das heißt aber nicht, dass erfolgreiche Universitäten nun dauerhaft gefördert werden:
Alle sieben Jahre – erstmals 2025/26 – müssen sich die zukünftigen Exzellenzuniversitäten einer Evaluation unterziehen. Dabei wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen, die prüfen soll, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Mit der Exzellenzstrategie werden ausgewählte Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten mit derzeit jährlich 533 Millionen Euro gefördert. Ab 2026 wird das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
75 Prozent der Mittel kommen vom Bund, 25 Prozent trägt das jeweilige Sitzland der Universitäten.
Wie schon bei der Exzellenzinitiative wird auch die Exzellenzstrategie durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG ist dabei für die Förderlinie der Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“.
Die Förderentscheidung wird durch die Exzellenzkommission getroffen. Diese besteht aus einem 39-köpfigen Expertengremium sowie aus den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Dabei führen die Mitglieder des Expertengremiums und die Ministerinnen und Minister der Länder bei der Abstimmung jeweils eine Stimme, die Bundesministerin führt sechzehn Stimmen. Das entspricht 39 Stimmen für das Expertengremium und 32 Stimmen für die staatlichen Vertreterinnen und Vertreter. Damit liegt die Stimmenmehrheit in der Exzellenzkommission bei der Wissenschaft.
Das international besetzte Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.
Die Mitglieder des Expertengremiums werden vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannt. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Expertengremium ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.
Das Expertengremium
- legt die Förderbedingungen unter Berücksichtigung der in der Verwaltungs-
vereinbarung enthaltenen Kriterien fest, - bewertet die Skizzen für Exzellenzcluster auf der Grundlage
(fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen und die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen, - bewertet die Anträge für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten auf der
Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen - bewertet die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten
- erstattet Bericht über das Programm an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
- spricht Förderempfehlungen für die Exzellenzkomission aus.
Das Expertengremium bildet zusammen mit den für Wissenschaft zustän-
digen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder die Exzellenzkommission.
Zusätzlich finanzierte Stellen bedeuten in der Regel auch ein zusätzliches Lehrangebot für Studierende, das von herausragenden Forscher:innen mit internationalem Renommee getragen wird.
Die Exzellenzstrategie enthält zudem differenzierte Fördermöglichkeiten, welche die Universitäten dabei unterstützen sollen, fachliche und strategische Profile auszubilden. Diese Profile können neben der Forschung auch Leistungsbereiche wie zum Beispiel die forschungsorientierte Lehre einbeziehen. Mit Foster (Funds for Student Research) hat die TU Dresden ein exzellenzgefördertes Programm geschaffen, das studentische Forschung unterstützt und sichtbar macht.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Lehre mit anderen zielgerichteten Maßnahmen. Zur Qualitätssicherung stellt der Bund im "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" von 2021 bis 2027 über 14 Milliarden Euro bereit. In 2024 gehen mit der "Stiftung Innovation in der Hochschullehre" Förderungen von Bund und Ländern an geeignete Projekte, die zur Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre beitragen.
Alle sieben Jahre werden die Exzellenzuniversitäten im Rahmen eines Evaluationsverfahrens begutachtet und bei positiver Bewertung sowie Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen (erforderliche Mindestanzahl von Exzellenzclustern) weiter gefördert (siehe auch FAQ zu den Exzellenzuniversitäten).
- 2019: TU Dresden verteidigt ihren Exzellenz-Titel als eine von 11 deutschen Exzellenzuniversitäten. Drei von sechs Anträgen auf Exzellenzcluster werden bewilligt.
- August 2024: Abgabe der Exzellenzclusteranträge für Förderung ab 2026
- Mai 2025: Bewilligungsentscheid über die Exzellenzclusteranträge
- August 2025: Abgabe des Selbstberichts zur Eröffnung des Evaluationsverfahrens
- Winter 2025: Vor-Ort-Begehung an der TU Dresden durch ein internationales Expertengremium
- März 2026: Entscheidung über Weiterförderung als Exzellenzuniversität
Noch nicht im Programm geförderte Universitäten können im Rahmen einer neuen Ausschreibungsrunde Anträge einreichen. Zusätzlich zu den dann bereits existierenden elf Exzellenzuniversitäten können maximal vier weitere Universitäten eine Förderung als „Exzellenzuniversität“ erhalten.
Exzellenzcluster
In einem Cluster arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Institutionen an einem Forschungsvorhaben zusammen. Die Förderung als "Exzellenzcluster" gibt ihnen die Möglichkeit, sich intensiv auf ihr Forschungsziel zu konzentrieren, wissenschaftliche Nachwuchskräfte auszubilden und internationale Spitzenkräfte zu rekrutieren. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine „Universitätspauschale“ als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Organisation und strategischen Ausrichtung beantragen (siehe FAQ Exzellenzcluster).
Mit den Exzellenzclustern sollen außerdem wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, ihr Profil deutlich schärfen und darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Förder- und Karrierebedingungen schaffen. Exzellenzcluster werden für die Dauer von sieben Jahren gefördert. Eine zweite Förderperiode von wiederum sieben Jahren ist möglich.
Somit dienen Exzellenzcluster der projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder, auch wissenschaftsbereichsübergreifend, in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden.
- Exzellenz der Forschung und der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im jeweiligen thematischen Forschungsfeld
- Wissenschaftliche Exzellenz und Kohärenz des Forschungskonzepts zur Entwicklung des thematischen Forschungsfelds, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur internationalen Vernetzung
- Besonderheit, Originalität und Risikobereitschaft der Forschung
- Kohärenz und Qualität der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Qualität der Konzepte zur professionellen Personalentwicklung und zur Chancengleichheit in der Wissenschaft
- Qualität des strategischen Entwicklungskonzepts zur Organisation und Weiterentwicklung des Exzellenzclusters (Governance) und Passfähigkeit dieser Entwicklungsstrategie zu derjenigen der Universität bzw. des Verbunds
- ggf. Leistungsfähigkeit der beteiligten Partner und Kohärenz sowie Qualität des Kooperationskonzepts auf Basis verbindlicher Vereinbarungen
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur forschungsorientierten Lehre im thematischen Forschungsfeld (mit besonderem Fokus auf die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis)
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zum Ideen- und Wissenstransfer
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
Im September 2018 wurde verkündet, welche Clusterprojekte für eine Förderung ausgewählt wurden. Seit 1. Januar 2019 werden 57 Clusterprojekte an 34 Hochschulen gefördert. An der TU Dresden wurden drei Exzellenzcluster bewilligt.
Im Jahr 2017 durften aus 195 Bewerbungen 88 Clusterprojekte zu Vollanträgen ausformuliert werden. Die 88 ausgewählten Bewerbungen kamen von 41 Hochschulen aus 13 Bundesländern. Rund 40 Prozent knüpften an Exzellenzcluster an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative gefördert wurden; rund 60 Prozent wurden für den Wettbewerb in der Exzellenzstrategie neu konzipiert.
Alle sieben Jahre veröffentlicht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht eine offene Ausschreibung für Exzellenzcluster. Neue Exzellenzcluster reichen zweistufig erst eine Antragsskizze und nach Begutachtung ggf. einen Vollantrag ein. Die Skizzen werden zunächst in fachlichen Panels begutachtet. Auf dieser Basis entscheidet das Expertengremium (siehe FAQ Exzellenzstrategie), welche Skizzen zu einem Vollantrag ausformuliert werden sollen. Ein bestehendes Exzellenzcluster gibt zur Fortsetzung einen Vollantrag ab und wird evaluiert.
Alle Vollanträge werden ebenfalls in fachlichen Panels begutachtet. Das Expertengremium gibt zu den Neu- und Fortsetzungsanträgen eine Empfehlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen ab. Die Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen über die Anträge.
Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich, sie können auch im selben thematischen Forschungsfeld angesiedelt sein.
Die Universitätspauschale ist ein Strategiezuschlag, den Universitäten mit Exzellenzclustern zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung erhalten können. Über die Verwendung entscheidet das Rektorat.
Nur Universitäten, die erfolgreich ein oder mehrere Exzellenzcluster eingeworben haben, können die Universitätspauschale erhalten. Die Clusteranträge mussten hierzu eine kompakte Darstellung der universitären strategischen Ziele enthalten, welche im Rahmen der fachlichen Begutachtung der Exzellenzcluster auf ihre Plausibilität hin überprüft wurde.
Die Universitätspauschale pro Exzellenzcluster beträgt jährlich max. 1 Million Euro.
Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich 1 Million Euro für das erste Exzellenzcluster, 750.000 Euro für das zweite und 500.000 Euro für jedes weitere Exzellenzcluster. Bei drei Clustern - wie an der TU Dresden - beläuft sich die Maximalpauschale also auf 2,25 Mio. Euro pro Jahr.
Im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als in dieser zweiten Förderlinie abgegolten und entfällt.
Exzellenzuniversität
Exzellenzuniversitäten (bzw. Exzellenzverbünde) erhalten Mittel, um ihr institutionelles Profil und ihre internationale Spitzenposition in der Forschung weiter auszubauen, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit voranzutreiben und hervorragende Rahmenbedingungen für exzellente Forschung zu schaffen.
Universitäten können einen Antrag in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten stellen, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster an derselben Universität (bei Universitätsverbünden: drei bewilligte Exzellenzcluster) eingeworben haben. Dann folgt ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren durch Expertengremium und Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie), bei dem bisherige exzellente Forschungsleistungen und ein strategisches, institutionenbezogenes Gesamtkonzept maßgebliche Bewertungskriterien sind.
Einzelnen Maßnahmen an einer Exzellenzuniversität können die Leistungsdimensionen Forschung, Lehre, Forschungsinfrastrukturen und Transfer oder auch Handlungsfelder wie Governance, Personalentwicklung, Diversität und Internationalisierung adressieren.
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten wird vom Wissenschaftsrat (WR) administriert.
Seit 2019 stellen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 148 Millionen Euro für elf Hochschulen und einen Hochschulverbund zur Verfügung.
Es werden antragsabhängige jährliche Förderhöhen zwischen 10 und 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und zwischen 15 und 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt.
Im Jahr 2026 können max. vier neue Exzellenzuniversitäten aufgenommen werden.
- bisherige exzellente Forschungsleistungen der antragstellenden Universität bzw. des Verbundes, die nach Parametern der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unter transparenter Einbeziehung von vorliegenden statistischen Daten (z.B. Drittmittel, Forschungspreise, DFG-Förderatlas, Leistungen in den bisherigen Runden der Exzellenzinitiative) im Rahmen der Begutachtung bewertet werden
- Kohärenz und Qualität eines strategischen institutionenbezogenen Gesamtkonzepts mit Aussagen u.a.
- zur Governance der Universität bzw. zwischen den beteiligten Partnern;
- zu forschungsorientierter Lehre;
- zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen;
- zur Anziehungskraft für weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen einer ggf. gemeinsamen Berufungs- bzw. Personalgewinnungsstrategie;
- zu Personalentwicklung und Chancengleichheit
Weitere Kriterien sind:
- struktureller Mehrwert und institutioneller Reifegrad
- Vorhandensein einer für den weiteren Ausbau der Spitzenforschung auf internationalem Niveau notwendigen kritischen Masse
- Qualität des Konzepts zur dauerhaften Erneuerungsfähigkeit und zum Erhalt der Innovationskraft der Exzellenzuniversität
- internationale Spitzenstellung und Sichtbarkeit, internationale Vernetzung, überregionale Bedeutung der Exzellenzuniversität
Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium (siehe FAQ Exzellenzstrategie) bewertet wird.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Exzellenzförderung weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen. Dabei wird überprüft, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Das Ergebnis der Evaluation wird der Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie) vorgelegt.
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung weiterhin erfüllt, wird diese fortgesetzt. Kommt die Evaluation zu einem negativen Ergebnis, so scheidet die Universität bzw. der Universitätsverbund mit einer degressiven, auf höchstens drei Jahre begrenzten Auslauffinanzierung aus der Förderung aus.
Das Expertengremium mit insgesamt 39 ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (siehe FAQ Exzellenzstrategie) gibt zu den Anträgen eine Empfehlung auf Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen in Form einer Vor-Ort-Begehung an den Universitäten ab. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis dieser Empfehlungen über die Anträge.
Mehr Dauerstellen, bessere Karriereperspektiven für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Zeit zum Forschen, Vertrauen in die Qualität der Forschungsleistung – das soll eine dauerhafte Förderung möglich werden.
Es geht im Exzellenzwettbewerb um Sichtbarkeit und Spielräume:
Exzellenzuniversitäten sind national und international sichtbarer durch dieses Label, das wissenschaftliche, aber auch organisatorische Bestleistungen bescheinigt. Solche Universitäten stehen stärker im Fokus des Wettbewerbs um beste Köpfe, spannende Kooperationen und die Sicherung ihres Fortbestandes.
Die finanziellen Mittel der Exzellenzprogramme eröffnen Spielräume, Neues anzugehen oder Bewährtes auszuweiten.
Nein, die Anforderungen an ein erfolgreiches Studium hängen nicht mit dem Exzellenztitel zusammen. Was sich ergeben wird, sind noch mehr Möglichkeiten, das Studium zu gestalten und sich frühzeitig mit Forschung zu beschäftigen.
So ermöglicht beispielsweise das Programm FOSTER Förderung für studentisches Forschen. Weitere Maßnahmen wie "Teaching Excellence Tracks" verknüpft exzellente Forschung mit der Lehre - wie im Master "Physics of Life" des gleichnamigen Exzellenzclusters.
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern