04.05.2017
Aktuelles zur Exzellenzstrategie
195 Skizzen für Exzellenzcluster
Bis zum 3. April 2017 sind insgesamt 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in Bonn eingegangen. Die TU Dresden ist mit acht der insgesamt 14 sächsischen Antragsskizzen für Exzellenzcluster im Rennen.
Insgesamt beteiligen sich 63 Universitäten aus allen 16 Bundesländern mit einer oder mehreren Skizzen an der Vorrunde. Von den 195 Antragsskizzen wurden 47 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sechs Skizzen von drei Universitäten gemeinsam. Rund zwei Drittel der Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor.
Die Mehrzahl der Konzepte ist dabei multidisziplinär angelegt. 27 Prozent der Skizzen haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Naturwissenschaften, 25 Prozent in den Geistes- und Sozialwissenschaften; 24 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und ebenso 24 Prozent den Lebenswissenschaften.
Am 28. September 2017 beschließt das mit 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzte Expertengremium, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Über diese wird dann im September 2018 entschieden.
Universitätspauschale für Exzellenzcluster vorgesehen
Zusammen mit einem Antrag auf Förderung eines Exzellenzclusters können die Universitäten künftig eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag in Höhe von jährlich einer Million Euro beantragen. Darauf hatte sich das Expertengremium für die Exzellenzstrategie bei einer Sitzung Anfang April 2017 in Bonn verständigt.
Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich eine Million Euro für das erste Exzellenzcluster, 750.000 Euro für das zweite und 500.000 Euro für jedes weitere Exzellenzcluster.
Neue Informationen über Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“
Nach der Entscheidung über die Exzellenzcluster können sich die Universitäten mit mindestens zwei und Verbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern in der Förderlinie der Exzellenzuniversitäten bewerben.
Die Universitäten, die eine Antragstellung in der Förderlinie beabsichtigen, müssen zum 21. Februar 2018 eine Absichtserklärung einreichen. Die Anträge müssen bis zum 10. Dezember 2018 vorliegen, die endgültigen Förderentscheidungen erfolgen dann am 19. Juli 2019.
(Bei dieser Förderung würde die Universitätspauschale dann entfallen.)