Nutzungsbedingungen für Fernwartung
Unter Fernwartung versteht man den Zugriff von Servicekräften auf IT-Systeme zu Wartungs- und Reparaturzwecken aus der Ferne. Fernwartung ermöglicht Aktionen über das Netzwerk von einem Rechnersystem auf ein anderes, ohne direkt vor Ort zu sein. Servicekräfte können Beschäftigte im zentralen Service-Desk der TU Dresden, im Application Management dezidierter IT-Systeme, Mitarbeiter in den Struktureinheiten sein, zu deren Aufgaben die Installation und Wartung der dienstlichen IT-Systeme der Universität gehört. In bestimmten Fällen können aber auch berechtigte Mitarbeiter vertraglich gebundener externer Institutionen auf IT-Systeme der Universität zugreifen.
Fernwartungsszenarien sind der Fernzugriff, d.h. es wird eine Verbindung mit dem entfernten IT-System des Nutzers hergestellt, wobei Tastaturanschläge, Mausbewegungen und Bildschirmausgaben nur nach Freigabe durch den Nutzer übertragen werden, Softwareverteilung und Ferninventur. Dabei werden Daten verarbeitet, für die es eine Verfahrensbeschreibung nach §10 SächsDSG gibt.
Die Einführung und der Einsatz der Fernwartung als Dienst erfolgt zum kontrollierten Zugriff auf ein entferntes IT-System. Die Fernwartung dient ausschließlich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen unter Gewährleistung des Schutzes des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der Nutzer. Alleiniger Zweck des Fernzugriffs ist es, dass Servicekräfte Fehler in der Funktionalität der IT-Systeme beheben oder Unterstützung bei deren Einsatz geben können, ohne sich selbst vor Ort begeben zu müssen, wo die Störung aufgetreten ist bzw. die Hilfe benötigt wird.
Der Geltungsbereich bestimmt sich nach der entsprechenden Definition der IuK-Rahmenordnung der TU Dresden in der jeweils gültigen Fassung.
Die Servicekräfte, die die Fernwartung betreiben wollen, sind zur Einhaltung von folgenden Bedingungen angehalten:
- Die Fernwartung wird den Nutzern als Dienstleistung angeboten, d.h. erfolgt ausschließlich nur mit der Zustimmung der Nutzer.
- Ein Fernzugriff zur Behebung von Fehlern (Supportleistungen) muss vom Nutzer selbst angefordert werden und erfolgt ausschließlich im Dialog.
- Damit der Nutzer die Fernzugriffsverbindung erkennen kann, wird dauerhaft eine Fernwartungs-Information eingeblendet.
- Daten, die sich auf dem IT-System des Nutzers befinden, dürfen nicht ohne sein Einverständnis eingesehen, übertragen, gelöscht, verändert oder weitergegeben werden.