ESF Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 – 2027
Zur ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) wurden zwei Förderaufrufe/Teilnahmewettbewerbe für Antragstellungen bis zum 23. August 2024 veröffentlicht.
Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener: Teilnahmewettbewerb zur wissenschaftlichen Begleitung regionaler Grundbildungszentren (GBZ)
Ziel der Bekanntmachung ist es, ein geeignetes Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des Aufbaus und Betriebs regionaler GBZ zu identifizieren und auszuwählen.
Gefördert wird ein Vorhaben, ggf. als ein Verbundvorhaben (mit einem Hauptantragsteller und Unterantragsteller/Unterauftragnehmer mit Unterkalkulation, das Methoden und Ansätze verwendet, um Aufbau und Zielerreichung der GBZ prozessbegleitend nachvollziehen zu können. Die Ziele und Aufgaben der geförderten GBZ sind in der Bekanntmachung über einen Teilnahmewettbewerb zu Vorhaben zur modellhaften Erprobung von regionalen GBZ vom 4. Januar 2024 (SächsABl. S. 57, Nr. 3/2024) erläutert.
Die vertiefte Evaluation einzelner Lernangebote oder Fachinhalte ist nicht Gegenstand der Begleitforschung.
Um die Grundbildungsbeteiligung in der jeweiligen Region erhöhen zu können und gering Literalisierte in ihren Teilhabemöglichkeiten zu unterstützen, soll die wissenschaftliche Begleitung die Träger von Projekten für GBZ wissenschaftlich begleiten. Sie soll in Interaktion mit den Trägern Aufbau und Zielerreichung der GBZ prozessbegleitend nachvollziehen und unter Berücksichtigung wissenschaftsgestützter Aspekte handlungsorientiert unterstützen. Zudem sollen Erkenntnisse über Ergebnisse der Projekte, insbesondere bezüglich der vom SMK angestrebten Ziele sowie der Gelingensbedingungen, Einflussfaktoren und Übertragbarkeit gesammelt und in einem Transferkonzept zusammengefasst werden.
Die Begleitforschung umfasst somit zwei Aufgabenbereiche:
a) Formative Evaluation des Aufbauprozesses
Aufgabe der Begleitforschung ist die Unterstützung des strategisch-konzeptionellen Diskurses zur Zielerreichung. Es ist Steuerungswissen zu generieren, das die Projektverantwortlichen in die Lage versetzt, den Implementationsprozess zu optimieren, das heißt, Probleme der Umsetzung zu vermeiden bzw. auszubessern und dadurch die Wirkungen der Neuerungen in der Praxis zu verbessern.
Forschungsfragen könnten z. B. sein:
- Wie werden regionale Angebots- und Akteursstrukturen erfasst und berücksichtigt, wie effizient erfolgt das Wissensmanagement?
- Wie ist das GBZ in der Region vernetzt, werden regionale Netzwerkstrukturen gestärkt bzw. entwickelt und Kooperationen mit sozialräumlichen, arbeitsweltlichen Partnern angebahnt oder ausgebaut?
- Welche Formate und Kommunikationswege werden genutzt und erweisen sich als effizient?
b) Bewertung der Zielerreichung und Handlungsempfehlungen für die künftige Praxis
Die wissenschaftliche Begleitung soll auf der Ebene der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Aussagen zur Effizienz der Umsetzung der beschriebenen Aufgaben sowie zur Erreichung der Ziele der Vorhaben treffen.
Das Erkenntnisinteresse des SMK liegt insbesondere in der Beantwortung folgender Fragestellungen:
- In welchem Umfang/mit welchem Erfolg wurden die von den Projektträgern gesetzten Ziele erreicht?
- Welche Ergebnisse konnten mit welchen konkreten Angeboten und Maßnahmen erreicht werden?
- Welche der Zielgruppen konnten von welchen Angeboten und Maßnahmen in welcher Weise profitieren?
- Welche Vorschläge für die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis und die Verstetigung wirksamer Angebote und Maßnahmen in Strukturen der Erwachsenenbildung der jeweiligen Region oder an einem anderen Standort können abgeleitet werden?
- Welche Empfehlungen können für den Transfer der gewonnenen Erkenntnisse gegeben werden?
Darüber hinaus können im Rahmen des Vorhabens weitere Fragestellungen, welche sich aus dem Stand der Wissenschaft im Bereich der Forschung zu niedrigschwelligen Ansätzen zur Alphabetisierung und Grundbildung gering Literalisierter ableiten, mit Blick auf die Aufgaben und Rollen von regionalen GBZ und Mehrwerterfahrungen der Träger der GBZ verfolgt werden.
Die Begleitforschung ist damit eine wichtige Schnittstelle zur strategischen Weiterentwicklung der Grundbildungsangebote in Sachsen.
Eine Förderung erfolgt für die wissenschaftliche Begleitung der Erprobung des Aufbaus und Betriebs von GBZ, insbesondere bezüglich der regionalen Netzwerkarbeit im Hinblick auf die Sensibilisierung und Einbindung von lokalen und regionalen Akteuren sowie hinsichtlich der Ansprache und Unterstützung von gering literalisierten Erwachsenen zur Teilnahme am lebenslangen Lernen. Es soll vor allem eruiert werden, welche Ansätze und Gelingensbedingungen für eine nachhaltige Etablierung sowie Wirksamkeit von GBZ bzw. den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in der Erwachsenenbildung beachtet und erfüllt werden sollten.
Es sind alle geförderten Projekte (die bis zu 7 GBZ) im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung einzubeziehen. Den Diversitäten regionaler Grundbildungslandschaften ist Rechnung zu tragen. Neben den Trägern der GBZ können auch weitere Forschungspartner wie die Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung in Sachsen oder Kooperationspartner der GBZ in das Vorhaben eingebunden werden. Die Förderung erfolgt jedoch nur für den Antragsteller.
Die wissenschaftliche Begleitung muss in enger fachlicher Abstimmung mit dem SMK durchgeführt werden. Die Arbeiten und Ergebnisse sind in einer nachvollziehbaren und anwendungsorientierten Form darzustellen und dem SMK im Ergebnis des Projekts in Form eines Transferkonzepts zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist eine Abschlusspräsentation vorzusehen.
Alternative Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen: Teilnahmewettbewerb Koordinierungsstelle und wissenschaftliche Begleitung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) fördert im Rahmen des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) die Entwicklung und Durchführung von „Alternativen Lernangeboten“ zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern, welche aufgrund von sozialen oder emotionalen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen nicht im Klassenverbund unterrichtet werden können. Die Umsetzungsvorhaben werden in drei Projektbereichen (A: Primarstufe, B: Sekundarstufe I, C: Schulverweigerung) gefördert und sollen ab dem Schuljahr 2024/2025 beginnen.
Zur Koordinierung der etablierten Angebote und deren fachlicher Unterstützung einerseits sowie zur wissenschaftlichen Begleitung andererseits wird zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen. Projektvorschläge können entweder sowohl für die Koordinierung als auch für die wissenschaftliche Begleitung oder nur für einen der beiden Teilbereiche eingereicht werden.
Ziel der Bekanntmachung ist es, jeweils ein geeignetes Vorhaben für eine „Koordinierungsstelle für Alternative Lernangebote“ und eine wissenschaftliche Begleitung zu identifizieren und auszuwählen. Es können aufgrund dieser Bekanntmachung folglich höchstens zwei Vorhaben, welche die Bereiche Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung abdecken, gefördert werden.
Zur fachlichen Unterstützung der Umsetzungsvorhaben in den Projektbereichen A (Primarstufe), B (Sekundarstufe I) und C (Schulverweigerung) werden eine „Koordinierungsstelle für Alternative Lernangebote“ und eine wissenschaftliche Begleitung gefördert, welche die Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Akteure unterstützen sollen, indem die Erfahrungen und Erkenntnisse der einzelnen Umsetzungsvorhaben gebündelt, erfolgreiche Ansätze identifiziert und sowohl kurzfristig projektübergreifend genutzt als auch langfristig für die Übertragung in den Regelbetrieb vorbereitet werden.
Die „Koordinierungsstelle für Alternative Lernangebote“ soll hierzu
a) die Erprobung der Konzepte der Träger mit dem Ziel einer Überführung bewährter Modelle bzw. von Ansätzen und Methoden in den Regelbetrieb fachlich unterstützen,
b) einen Austausch und die Vernetzung der Einzelprojekte in den Projektbereichen A, B und C sowie dieser zu bereits bestehenden Vorhaben ermöglichen sowie c) als Kontakt- und Beratungsstelle zur Vermittlung in geeignete Einzelprojekte für Schulen, Schulaufsicht, Personensorgeberechtigte und die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe zur Verfügung stehen.
Die wissenschaftliche Begleitung der „Alternativen Lernangebote“ soll hierzu
a) die Umsetzung der „Alternativen Lernangebote“ mit Blick auf deren Erfolg, Herausforderungen und Umsetzungshürden analysieren und
b) im Rahmen einer wissenschaftlichen Einordnung mögliche Transfer- und Weiterführungsmöglichkeiten von alternativen Beschulungsformen für sozial-emotional oder psychisch beeinträchtigte und schulverweigernde Schülerinnen und Schülern zu bewerten.
Die personelle Ausstattung der Koordinierungsstelle für die Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben soll so veranschlagt werden, dass eine Person (bis zu 1,0 VZÄ) die Projektleitung und gemeinsam mit einer weiteren Person (bis zu 1,0 VZÄ) die Aufgaben der Koordinierung und Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung ausübt. Eine Projektassistenz (bis zu 0,75 VZÄ) kann zur Unterstützung der Koordinierung gefördert werden. Weiterhin sind Sachund Verwaltungsausgaben förderfähig (siehe Ziffer VI dieser Bekanntmachung).
Die personelle Ausstattung der wissenschaftlichen Begleitung soll so veranschlagt werden, dass Personal im Umfang von bis zu insgesamt 1,0 VZÄ als wissenschaftliche Fachkraft bzw. Fachkräfte (Mindestqualifikation: Master-Abschluss oder gleichwertig) kalkuliert wird. Weiterhin sind Sach- und Verwaltungsausgaben förderfähig.
Aufgaben der „Koordinierungsstelle für Alternative Lernangebote“ und der wissenschaftlichen Begleitung:
In den Bereichen Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung ist jeweils nachfolgend dargestelltes Aufgabenspektrum abzudecken.
Aufgaben für den Bereich Koordinierung sind insbesondere:
- Externe Prozessbegleitung der Umsetzungsvorhaben,
- Kontakt- und Beratungsstelle für Multiplikatoren, Schulen, Schulträger sowie weitere Professionen und betroffene Personensorgeberechtigte,
- Information (Transparenz) über Angebote und Träger von Angeboten,
- Organisation und Durchführung von Vernetzungs- und Qualifizierungsangeboten für das in den Umsetzungsvorhaben tätige Projektpersonal,
- Information zum Themenfeld durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung von Schlüsselpersonen in der Gesellschaft,
- Bildung und Steuerung eines Projektbeirats bestehend aus Vertretern der obersten und der nachgeordneten Schulaufsicht, des Sächsischen Landkreistags sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetags, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Koordinierungsstelle sowie des vorgesehenen Vorhabens zur wissenschaftlichen Begleitung.
Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung sind insbesondere:
- Generierung von Aussagen auf der Ebene der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zur Effizienz der Umsetzung der „Alternativen Lernangebote“ sowie zur Erreichung der Ziele der Vorhaben,
- Ableitung von Empfehlungen für die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse und die Verstetigung wirksamer Angebote und Maßnahmen im Freistaat Sachsen, in der
jeweiligen Region der Modellvorhaben oder an einem anderen Standort,
- Einbezug von weiteren Fragestellungen, welche sich aus dem Stand der Wissenschaft im Bereich der Förderung der Zielgruppen der „Alternativen Lernangebote“ ableiten.
Das Vorhaben der Koordinierungsstelle dient der fachlichen Unterstützung sowie dem Austausch und der Vernetzung der Umsetzungsvorhaben mit den relevanten Akteuren der Jugendhilfe und Schulen. Die Koordinierungsstelle dient darüber hinaus als Kontakt- und Beratungsstelle zur Vermittlung in geeignete Umsetzungsvorhaben. Das Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung der „Alternativen Lernangebote“ soll Aufschluss über erfolgreiche Ansätze im Rahmen der Erprobung der „Alternativen Lernangebote“ und deren Überführung in den Regelbetrieb geben.
Die Umsetzung muss in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, dem Landesamt für Schule und Bildung, den beteiligten und gegebenenfalls weiteren
örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den an den Umsetzungsvorhaben in den Projektbereichen A, B und C gemäß Ziffer II Buchstabe C Nummer 1.2 beteiligten Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe erfolgen.
Förderquote: Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent.
Gilt nur für Aufruf Grundbildungszentren: Die beabsichtigte Förderung umfasst Personalausgaben und Sachausgaben bis zu einem Betrag von insgesamt höchstens 100.000 Euro durchschnittlich pro Jahr. Verwaltungsausgaben werden in Höhe von 7 Prozent der förderfähigen direkten Kosten gefördert
Zuwendungs-/Finanzierungsart: Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
Vorhabendauer:
Grundbildungszentren:
Eine Förderung ist für eine Projektlaufzeit von drei Jahren vorgesehen. Bewilligte Vorhaben können jedoch bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel im Förderzeitraum ohne erneute Förderbekanntmachung nach erfolgter Aufforderung und entsprechender Antragstellung verlängert werden. Hierfür wird ein Zeitraum bis voraussichtlich längstens 30. Juni 2028 geplant.
Alternative Lernangebote:
Die Projektlaufzeit soll zunächst 30 Monate betragen. Bewilligte Vorhaben können nach Aufforderung des Fördermittelgebers und entsprechender Antragstellung ohne erneute Förderbekanntmachung verlängert werden. Der Zeitraum der Verlängerung ist abhängig von den geplanten Projektlaufzeiten der Vorhaben und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Die Förderung der Umsetzungsvorhaben der „Alternativen Lernangebote“ ist voraussichtlich längstens bis zum 31. Juli 2028 möglich.
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
- Personalausgaben für Eigenpersonal und Fremdpersonal als Stellenförderung oder als Personalkostenpauschale
- Sachausgaben: Verbrauchsmaterial, Ausstattung gem. Afa (Abschreibung), Ausgaben für Dienste/Rechte/Lizenzen, Reisekosten, Mieten
- Fremdleistungen
- Verwaltungsausgaben (7% der förderfähigen Ausgaben abzgl. Ausgaben für Fremdleistung)
Sonstige Bedingungen:
Die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Einbeziehung einer Geschlechterperspektive, zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind bei der Umsetzung der Vorhaben zu beachten.
Zudem ist dem im Artikel 11 AEUV verankerten Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Berücksichtigung der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, des Übereinkommens von Paris sowie des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, Rechnung zu tragen.
Kurze Ausführungen zu den Grundsätzen sind in die Vorhabenbeschreibung aufzunehmen.
Nähere Informationen zu den ESF Plus Grundsätzen im ESF finden Sie hier:
https://www.sab.sachsen.de/documents/60761/Infoblatt/Grundsätze
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Vom Projektträger wird erwartet, dass er über Erfahrungen im Projektmanagement und bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben bzw. wissenschaftlich begleitender Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung, vorzugsweise mit den Schwerpunkten Alphabetisierung und Grundbildung, verfügt.
Zuwendungsempfänger von bewilligten Vorhaben zur modellhaften Erprobung von regionalen GBZ dürfen nicht Zuwendungsempfänger (oder Unterantragsteller im Falle eines Verbundvorhabens) des Vorhabens zur wissenschaftlichen Begleitung sein.
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail bis 12. August 2024 an epc@tu-dresden.de
- Drittmittelanzeige
- Projektvorschlag gemäß Gliederung SAB mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag)
Achtung: Projektvorschlag soll maximal 10 Seiten DIN A4 (Proportionalschrift, z. B. Arial, Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand), ggf. zuzüglich Anlagen (z. B. bei umfangreichen Tabellen), umfassen.
Zusätzliche Angaben im Projektvorschlag erforderlich
a) Angaben zum Träger
- Beschreibung der fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen
- Darstellung der Kompetenzen im Projektmanagement
- Darstellung der räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen
- Darstellung bestehender fachbezogener und sonstiger Netzwerke und/oder Kooperationen
- Beschreibung der Qualifikationen und Eignung des Personals, das in diesem Projekt tätig werden soll
b) Angaben zum Projekt
- ausführliche Darstellung zur Untersetzung und Erreichung der Projektziele
- Darstellung des Projektverlaufs, der geplanten Maßnahmen und Arbeitsschritte mit Bezug zu den Aufgaben (Meilensteinplan)
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Steuerung der Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren
- Aussagen zur Sicherung der Nachhaltigkeit und Verstetigung der Ergebnisse
c) Angaben zu den Ausgaben des Projekts
(Personalkosten: gern übernehmen wir die Kalkulation der Personalkosten mit entsprechender Kontaktaufnahme vor dem 12. August 2024)
- Personalausgaben
- Reisekosten
- Ausgaben für Fremdleistungen externer Partner
- Ausgaben für Verbrauchsmaterial und die Nutzung von Ausstattungsgegenständen (in der Regel AfA oder Miete/Leasing)
- Mietkosten für Räume
- Ausgaben für die Verwaltung
- Ausgaben für die Durchführung von Veranstaltungen, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Darstellung der Gesamtausgaben (Kostenschätzung) bezogen auf die gesamte Projektlaufzeit und die Verteilung auf die einzelnen Jahresscheiben
Die Auswahl wird durch eine Jury vorgenommen, die insbesondere folgende Schwerpunkte mit der angegebenen Gewichtung beurteilt:
1. Ziele des Vorhabens (25 Prozent)
2. Zielerreichung, Arbeitsschritte (33 Prozent)
3. Ergebnisse und Dokumentation (25 Prozent)
4. Gesamtausgaben, Fördersumme, Eigenanteil, Wirtschaftlichkeit (17 Prozent)
Weiteres Antragsverfahren:
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.2 (EPC)
- Upload in Förderportal der SAB durch SG 5.2 (EPC) bis spätestens 23. August 2024
- Fachlich-inhaltliche Bewertung und Auswahl des besten Projektvorschlages durch ein fachkundiges Auswahlgremium bis voraussichtlich 4. Oktober 2024.
- Mitteilung der Auswahlentscheidung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – an alle Bewerber; Aufforderung zur Einreichung eines formgebundenen Antrages.
- Einreichung des Projektantrages bis 15. November 2024; anschließend: Prüfung des Antrages und Entscheidung über die Bewilligung durch die SAB.
Gliederung Projektbeschreibung
ESF Plus-Richtlinie Bildungspotenziale Lebenslanges Lernen 2021-2027
Grundbildungszentren (GBZ):
Bekanntmachung Grundbildungszentren v. 19.06.24
Qualitätsstandards Alphabetisierung Grundbildung ESF Plus
Programmseite SAB (Grundbildungszentren)
Förderbaustein SAB Grundbildungszentren
Alternative Lernangebote (ALA):
Bekanntmachung Alternative Lernangebote
Programmseite SAB (Alternative Lernangebote)
ESF Plus Grundsätze für GBZ und ALA:
- https://www.sab.sachsen.de/documents/Infoblatt/Grundsätze
- https://www.sab.sachsen.de/documents/Infoblatt/Grundrechte
Kontakt am EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden