ESF PLUS-Richtlinie "WANDEL DER ARBEIT SOZIALPARTNERSCHAFTLICH GESTALTEN: WEITER BILDEN UND GLEICHSTELLUNG FÖRDERN (ESF-SOZIALPARTNERRICHTLINIE)"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" veröffentlicht. Der fünfte Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 06. September 2024 (15:00 Uhr).
Zielstellung:
Ziel der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern. Hierzu werden Projekte gefördert, die etwa auf die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle gerichtet sind.
Im Rahmen der Richtlinie werden sozialpartnerschaftliche Maßnahmen in vier Handlungsfeldern entwickelt und erprobt:
- Weiterbildung im Wandel fördern
- Gleichstellung gestalten
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung
Nähere Informationen zu den einzelenen Handlungsfeldern entnehmen Sie bitte der Präsentation zum Förderprogramm.
Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Öffentliche Unternehmen.
Die Maßnahmen sind anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen zu entwickeln und zu erproben. Dabei sind die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten zu berücksichtigen. Reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Der betriebliche Ansatz ist zum Zeitpunkt der Interessenbekundung durch betriebliche Absichtserklärungen (Letter of Intent) nachzuweisen.
Auch wird ein nachweislich sozialpartnerschaftlicher Ansatz bei Projektplanung, -umsetzung und Transfer der Projektergebnisse vorausgesetzt. Die Einbindung der relevanten Sozialpartner oder Betriebsparteien in die Projektumsetzung und den Transfer ist im Handlungskonzept konkret darzulegen und wird gem. Auswahlkriterien im Interessenbekundungsverfahren bewertet. Der sozialpartnerschaftliche Ansatz ist im Antrag nachzuweisen:
Die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Insgesamt stehen im Programm „Wandel der Arbeit“ 110,5 Mio. Euro ESF Plus-Mittel für voraussichtlich sechs Förderaufrufe zur Verfügung.
Die Gesamtausgaben sind auf maximal 2 Mio. Euro je Vorhaben begrenzt.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Direkte Personalausgaben: Ausgaben für internes und externes Projektpersonal (Honorarkräfte, die Lehr- und Lernkonzepte entwickeln und umsetzen). Als externe Personalausgaben können ausschließlich Honorarausgaben abgerechnet werden.
- Alle weiteren zuwendungsfähigen Ausgaben (z.B. Sachausgaben wie Mieten, Lehrmaterialien, Betrieb von Lernplattformen, Anschaffungskosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungskosten) werden als Pauschalsatz in Höhe von 24 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben abgedeckt*.
- Personalausgaben für Weiterbildungsteilnehmende (Freistellungskosten; ausschließlich als für das Projekt von Dritten bereitgestellte Mittel): Die Personalausgaben der freigestellten Fach- und Führungskräfte werden im Rahmen dieser Richtlinie mit einem Standardeinheitssatz von 33,00 € pro Zeitstunde (60 Min.) und Teilnehmer:in abgerechnet. Die Restkostenpauschale in Höhe von 24 Prozent findet auf diese Ausgaben keine Anwendung.
- Personalausgaben für Projektlots:innen aus den begünstigten Unternehmen oder beteiligten Sozialpartnern werden ebenfalls mit einem Standardeinheitssatz von 33,00 € pro Zeitstunde (60 Min.) und Projektlots:in angesetzt. Der Einsatz von Projektlots:innen ist vorab mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und im Nachgang durch selbigen zu bestätigen. Fehlzeiten sind nicht anrechenbar. Die Restkostenpauschale in Höhe von 24 Prozent findet auf diese Ausgaben keine Anwendung.
Über die genannten Ausgabenpositionen hinaus sind keine weiteren Ausgaben abrechenbar.
* Soweit die direkten Personalausgaben Ausgaben auf Basis von Honorarverträgen betreffen, sind diese nur in vollem Umfang als Berechnungsgrundlage des Pauschalsatzes anzurechnen, wenn die Honorarkraft die Infrastruktur des Zuwendungsempfängers nutzt (z.B. Räumlichkeiten, Büromaterial etc.) und mit den abgerechneten Honorarbeträgen nachweislich keine Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erstattet werden. Ansonsten ist der Pauschalsatz auf den Honorarvertrag nicht anzuwenden.
-
Der 5. Förderaufruf läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 06. September 2024 (15:00 Uhr).
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die zweistufige Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. dem Projektträger und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal zur Einreichung des Antrags.
Dem Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Interessierte Antragsteller wenden sich mit Ihrer Vorhabenkonzeption bis spätestens 23.08.2024 (12:00 Uhr) an das EPC (), da zur Einreichung der Interessenbekundungen weitere Abfragen und Abstimmungen notwendig sind (Kalkulation, Verbundpartner etc.).
Die finale Einreichung der Interessenbekundung erfolgt durch das EPC über das Förderportal Z-EU-S. Anschließend schlägt die Steuerungsgruppe des Programms dem Zuwendungsgeber vor, welche teilnehmenden Träger am Interessenbekundungsverfahren aus fachlicher Sicht einen Antrag auf Förderung stellen können.
Die Interessenbekundungen werden anhand folgender Auswahlkriterien und Gewichtungen bewertet:
- Eignung des Antragstellers und ggfs. der Teilprojektpartner (10 Prozent)
- Fachliche Qualifikationen/Vorerfahrungen des Trägers und ggfs. der Teilprojektpartner im entsprechenden Handlungsfeld
- Relevante Kooperationspartner und Netzwerke entsprechend Handlungsfeld
- Nachweis Einbindung Sozialpartner bzw. Betriebsparteien und Unternehmen (LOI, Vereinbarungen, Liste Unternehmen u.a.)
- Angemessene Erfahrungen im Management von Förderprojekten
- Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs (10 Prozent)
- Konkrete Darstellung des regionalen und/oder branchenspezifischen Handlungsbedarfs in Bezug auf das gewählte Handlungsfeld
- Abgrenzung sowie Synergien/Anschlussfähigkeit zu relevanten Förderlandschaften bzw. Strategien (insbesondere bzgl. der unter 1.1 genannten Förderinitiativen)
- Fokus auf eher Klein- und mittlere Unternehmen
- Fokus auf in der Richtlinie genannte Zielgruppen, die bisher im Kontext betrieblicher Organisations- und Personalentwicklung benachteiligt wurden
- Handlungskonzept und Meilensteine (30 Prozent)
- Angemessene und nachvollziehbare qualitative und quantitative Zielsetzungen
- Kongruentes Umsetzungskonzept einschl. Meilensteinplan: geeignete Aktivitäten zur Zielerreichung, zielgruppengerechte Formate, erwartete Ergebnisse, Aufgabenteilung der Projektpartner, angemessene Mengengerüste zum Personaleinsatz
- Strategische und aktive Einbindung von Sozialpartnern und Betriebsparteien
- Ansätze zur Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten und der UnternehmensleitungMehrwert des Projektes (15 Prozent)
- Innovativer Ansatz, der einen Mehrwert gegenüber bisherigen Standards darstellt
- Regional- und/oder branchenspezifischer Stellenwert zur Lösung von tarif-, betriebs-/arbeits-, branchen-, weiterbildungs- und/oder gleichstellungspolitischen Fragestellungen
- Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
- Konsequente Integration der bereichsübergreifenden Grundsätze (Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung) in das Handlungskonzept (Ausgangsanalyse, Zielsetzungen und Umsetzungskonzept)
- Berücksichtigung des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit bei der Projektumsetzung (Vergaben, Materialbeschaffung, Dienstreisen u.a.)
- Transfer und Verstetigung (15 Prozent)
- Konkrete Benennung von transferfähigen Ergebnissen und geeigneten Transferwegen
- Meilensteinplan zur Umsetzung der Transferaktivitäten: geeignete Aktivitäten zur Zielerreichung, zielgruppengerechte Formate, erwartete Ergebnisse
- Einbindung der Sozialpartner in Transfer- und Verstetigungsstrategien
- Regionale- und/oder branchenspezifische Potentiale zur Nachhaltigkeit
- Finanzierungsplan (10 Prozent)
- Angemessene Personalausstattung
- Nachvollziehbare Darlegung der Eigen- und Drittmittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) zu stellen, welche hierüber abschließend entscheidet.
Kontakt am EPC
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden