ESF PLUS -Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden" (NIB)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert ausbilden" am 27. Januar 2023 veröffentlicht.
Es werden Maßnahmen gefördert, die dazu dienen, das ausbildende Personal dabei zu unterstützen, eine qualitativ hochwertige nachhaltigkeitsorientierte Ausbildung zu ermöglichen. Dazu gehören nachfolgende Handlungsfelder:
- Kompetenzen im Bereich „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung“ (BBNE) des ausbildenden Personals stärken
- Aufbau, Ausbau und Etablierung von Angeboten für das ausbildende Personal in Weiterbildungseinrichtungen
- Schaffung von BBNE-förderlichen Rahmenbedingungen
Die Verbreitung und Weiterentwicklung gelungener Ansätze und Konzepte steht im Fokus.
Es werden keine neuen Projektideen gefördert. Keine Förderung reiner Forschungs-vorhaben.
Gefördert werden vor allem branchen- und berufsspezifische Maßnahmen. Die Vorhaben können sich auf die dualen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung richten sowie auf die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und im öffentlichen Dienst. Es werden Förderanträge, die Angebote für neue bzw. neuge-ordnete Berufe schaffen sowie solche, die zur Energie-, Agrar-, Bau- oder Verkehrswende beitragen, besonders begrüßt.
Gefördert werden Verbund- und Einzelvorhaben, die zur breiten Umsetzung einer nach-haltigkeitsorientierten Berufsbildung in Betrieben sowie außer- und überbetrieblichen Bildungsstätten beitragen. Fördervoraussetzung ist, dass die Vorhaben dabei einen Beitrag zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals leisten.
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
- juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts,
die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, zum Beispiel Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, ausbildende sowie ausbildungsbefähigte Unternehmen und Ähnliche.
Eine Antragsstellung als Verbund ist nicht zwingend, Antragsstellende können sich auch allein bewerben.
- Beitrag des Projektes zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals
- Orientierung an einem umfassenden BBNE-Verständnis (inkl. didaktischer Aspekte, Lernortgestaltung)
- Berücksichtigung vorhandener BBNE-Konzepte in Beruf/Branche/Region
- Einbindung geeigneter Institutionen
- Konzept zur Verstetigung
- Aktive Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung einer Projektförderung gewährt.
Es ist eine Förderung von in der Regel 24 Monaten vorgesehen. Die Projekte können frühestens Ende 2023 beginnen. Eine weitere Förderphase ist voraussichtlich für Anfang 2026 geplant.
Die förderfähigen Ausgaben und Kosten müssen zwischen 200.000 EUR und 1.500.000 EUR pro Antragstellende betragen. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung bis zu 100 %.
Für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, richtet sich die Förderquote und demzufolge auch die Summe der Beihilfe wie folgt nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
- Art. 29 AGVO - Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen
- 15 % (große Unternehmen)
- 50 % (kleine und mittlere Unternehmen)
- Art. 31 AGVO - Ausbildungsbeihilfen
- 50 % (große Unternehmen)
- 60 % (mittlere Unternehmen)
- 70 % (kleine Unternehmen)
Hierbei handelt es sich um eine Anteilfinanzierung.
Zuwendungen für Vorhaben an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftsein-richtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, unterliegen nicht der AGVO.
Die Förderquote beträgt hier bis zu 100 % (ggf. Vollfinanzierung).
Ausgaben und Kosten müssen einen unmittelbaren Bezug zum geförderten Vorhaben aufweisen. Dies ist bspw. insbesondere der Fall bei:
- Personalausgaben der im Projekt beschäftigten Mitarbeitenden
- Personalnebenkosten (soweit keine pauschalierte Abrechnung)
- Sachausgaben, die ausschließlich aufgrund des projektbedingten Mehraufwandes entstehen
- Honorare für projektbezogene Tätigkeiten
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Stufe ist bis zum 17. April 2023 eine Projektskizze mittels easy-Online vorzulegen, was für die TU Dresden über das EPC erfolgt. Nach positiver fachlicher Begutachtung wird die Einreichung eines Förderantrags empfohlen.
Mit dem Start der daraufhin bewilligten Projekte ist frühestens für das vierte Quartal 2023 zu rechnen.
Kontakt am EPC:
Projektmanagerin
NameFrau Anne Biedermann
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Projektmanagerin
NameFrau Ines Synnatzschke
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden