ESF PLUS -Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden" (NIB)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen zweiten Förderaufruf zur Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert ausbilden" veröffentlicht.
Hintergrund ist die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele und die damit verbundenen grundlegenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Der in diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriff der „Transformation“ verweist, neben den Aspekten des digitalen und demografischen Wandels, vor allem auf die sozial-ökologische Transformation im Sinne von Dekarbonisierung, Ressourcenschonung und sozialer Gerechtigkeit. Das damit einhergehende Leitbild der Nachhaltigkeit, das auch soziale und ökonomische Aspekte umfasst, zeigt verstärkten Handlungsbedarf vor allem hinsichtlich Energieerzeugung/ erneuerbaren Energiequellen, Kreislaufwirtschaft, industrieller Wertschöpfung, Mobilität/ Verkehr, Landwirtschaft sowie Gebäudenutzung. Hierzu ist die berufliche Bildung mit den Instrumenten der Kompetenzförderung und Qualifizierung ein geeignetes und unverzichtbares Mittel.
Diese Förderrichtlinie zielt auf die folgenden beiden Bereiche der sozial-ökologischen Transformation im betrieblichen Kontext, insbesondere in KMU, ab:
- Energiewende:
Eine nachhaltige Transformation erfordert, dass der Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2045 auf null reduziert wird. Dadurch können auch neue Wertschöpfungspotenziale für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland geschaffen werden. Es geht in diesem Zusammenhang um die CO2-sparendere Gewinnung, effizientere Nutzung und Einsparung von Energie, Strom und Wärme. - Kreislaufwirtschaft:
Für eine nachhaltige Transformation sollte Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch entkoppelt werden. Dies bedeutet die Umgestaltung der Wertschöpfungsmuster, die der Produktion zugrunde liegen. Mittlerweile sind dabei beispielsweise nachhaltige Lieferketten ebenso erforderlich wie die schonende Nutzung von Ressourcen durch längstmögliche Nutzung von Produkten, Wiederverwertung und Reparatur sowie Vermeidung von Abfällen.
Der Zweck der Zuwendung ist die Entwicklung und Erprobung innovativer, praxisorientierter und transferfähiger Lösungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung (Qualifizierung) von Fachpersonal im Kontext der Energiewende und Kreislaufwirtschaft nach den Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung. Ausgegangen wird dabei von konkreten Problemstellungen in den Betrieben. Damit stehen nicht einzelne Branchen oder Berufe im Mittelpunkt, sondern alle Akteure, die bereits an diesen beiden Transformationsbereichen beteiligt sind.
Transformationsprojekte
- Verbund- und Einzelvorhaben (Verbundvorhaben besteht aus mindestens zwei Partnern)
- in den Bereichen Energiewende und/ oder Kreislaufwirtschaft in Betrieben, insbesondere in KMU, kooperativ mit Wissenschaft
- Lösungen, innovative Maßnahmen und Angebote der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Bewältigung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation sollen entwickelt und initiiert werden
- Fokus: berufliche Qualifizierung
EIN Metavorhaben
- Transformationsprojekte werden auf übergreifender Ebene durch entwicklungs- und gestaltungsorientierte Forschung begleitet
- Unterstützung des Erkenntnistransfers zwischen den Transformationsprojekten
- Unterstützung der Projekte bei der spezifischen Entwicklung transferfähiger Produkte
- Generierung wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Startet ca. 3-4 Monate nach den Transformationsprojekten
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
- juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts,
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/ oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können nur in Verbundprojekten, an denen auch nichtwissenschaftliche Verbundpartner beteiligt sind, Antragsteller sein.
Es werden Projekte gefördert, mit denen die sozial-ökologische Transformation in den Bereichen Energiewende und/ oder Kreislaufwirtschaft in Betrieben, insbesondere in KMU, unterstützt wird.
- Transferstrategie: Konzepte, Maßnahmen und Produkte werden in geeigneten Kontexten erproben, verbreiten, strukturell verankert. Im Projektverlauf werden weitere Multiplikatoren und Transferakteure einbezogen
- Nachnutzung der Entwicklungen und Zugang der Produkte für Dritte: durch Open Access, Open Standards, Open Source-Plattformen oder Open Educational Resources durch Creative-Commons-Lizenzen
- Berücksichtigung der ESF-Querschnittsthemen, inhaltlich wie in eigenen Prozessen: Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung, ökologische Nachhaltigkeit
- aussagefähige Letter of Intent
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form einer Projektförderung gewährt.
Der Beginn der Förderung von Transformationsprojekten ist ab dem 1. September 2025 vorgesehen. Das Metavorhaben soll möglichst vier Monate später, frühestens ab 1. Januar 2026, beginnen und entsprechend zeitversetzt nach den Transformationsprojekten in seiner Laufzeit enden. Die Laufzeit der Förderung für Transformationsprojekte sowie das Metavorhaben beträgt bis zu 36 Monate.
Eine dritte Förderrichtlinie ist in Planung.
Die förderfähigen Ausgaben und Kosten müssen mindestens 200.000 EUR pro Einzelvorhaben bzw. Verbundpartner betragen. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung bis zu 100 %. Das Gesamtvolumen der Förderrichtlinie beträgt ca. 13 Mio. EUR.
Ausgaben und Kosten müssen einen unmittelbaren Bezug zum geförderten Vorhaben aufweisen:
- Personalausgaben inklusive Mittel für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
- Ausgaben für projektbezogene Dienstreisen, Unterbringung im Inland für das Projektpersonal für Arbeitstreffen mit Verbundpartnern oder strategischen Partnern oder dem Metavorhaben
- Teilnahme von bis zu zwei Personen pro Verbundpartner an programmbezogenen Workshops und bundesweiten Veranstaltungen: 700 EUR pro Person
- Sachausgaben, die über den üblichen Geschäftsbedarf hinausgehen und ausschließlich für die Erstellung digitaler und analoger Lehr-Lern-Medien, Qualifizierungen o.ä. eingesetzt werden
- Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte darf die Höhe der selbst erbrachten Leistungen nicht überschreiten. Sie sind zuwendungsfähig bis zu einer Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
Eine Projektpauschale zur anteiligen Finanzierung der indirekten Projektausgaben wird nicht gewährt.
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift und verfügt über den zentralen Zugang zum Antragsportal easy-Online zur Einreichung der Projektvorschläge.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Stufe ist bis zum 15. Februar 2025 eine Projektskizze mittels easy-Online vorzulegen, was für die TU Dresden über das EPC erfolgt. Nach positiver fachlicher Begutachtung wird die Einreichung eines Förderantrags empfohlen.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail an bis spätestens 10. Februar 2025:
- Projektskizze: maximal 15 DIN-A4-Seiten für Verbundvorhaben beziehungsweise maximal zwölf DIN-A4-Seiten für Einzelvorhaben; Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand von min. 1,15 Zeilen und Seitenränder von min. zwei Zentimetern; obligatorische Anlage Arbeits- und Zeitplanung
- Kalkulation Projektkosten (Personalkosten: gern übernehmen wir die Kalkulation der Personalkosten mit entsprechender Kontaktaufnahme vor dem 10. Februar 2025)
- Drittmittelanzeige
Für die Projektskizze von Verbundvorhaben gilt:
- eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung mit den arbeitsteiligen Beiträgen der Partner
- gemeinsamer Verwertungsplan über die Ergebnisse
- Arbeitsplanung, aus der sich die jeweiligen Verantwortlichkeiten ergeben
- getrennte Antragstellung: Zuwendungshöhe kann differenzieren
- Programmseite des Bundesinstituts für Berufsbildung
- Förderrichtlinie
- Arbeits- und Zeitplan
- Projektskizze (im Ordner)
- FAQ zum Programm/ zur Richtlinie
- Infoveranstaltung Präsentation BiBB
- Infoveranstaltung Präsentation BMBF
- Infoveranstaltung Präsentation KBS
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
- Drittmittelanzeige
- TUD-EPC Datenschutzerklärung
Kontakt am EPC:
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden