Richtlinie „ Zukunft der Wertschöpfung“
Richtlinie „Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmendes ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
Ziel der Förderrichtlinie ist es, dass Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wett-bewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten.
Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion–Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungs-systeme
- Neue Geschäftsmodelle (z. B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
- Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
- Innovationen für indirekte Bereiche (z. B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)–Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungs-ergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesell-schaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen.
Zur Stärkung der Zielsetzungen der Initiative „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ wird von den Partnern der geförderten Projekte die Bereitschaft erwartet, in einem unternehmensübergreifenden fachlichen Erfahrungsaustausch mitzuwirken. Die Vernetzung kann in Form von projektübergreifenden Industriearbeitskreisen stattfinden.
Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen von Ver-bundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit nachweislichen Kompetenzen in dem im Vorhaben adressierten Bereich der unter-nehmerischen Wertschöpfung. Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen möglich.
Die Projekte sollen von demjenigen Unternehmen koordiniert werden, welches im Erfolgsfall die Ergebnisse über eine marktgängige Lösung maßgeblich wirtschaftlich verwerten wird.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, bei ESF-kofinanzierten Projekten bis zu drei Jahre.
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Weiterhin wird eine Projekt-pauschale von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projekt-skizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Der Oktoberstichtag dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“. Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:
- systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
- Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigten und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
- neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
- Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen
Der Stichtag April ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht unter die oben genannten Fragestellungen fallen. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist spätestens zum jeweiligen Stichtag in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Einreichung der Anträge erfolgt über das EPC.
- Personalkosten: Kosten für Forschenden, technisches und sonstiges Personal
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
Kontakt am EPC:
Projektmanagerin
NameFrau Ines Synnatzschke
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden