Rückmeldung zum Semester
Um sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden, müssen Sie sich innerhalb der festgelegten Rückmeldefristen (s. 1. FAQ) durch Überweisung des aktuellen Semesterbeitrages und sofern zutreffend der Studiengebühr zurückmelden. Beachten Sie, dass sich insbesondere die Semesterbeiträge entsprechend der aktuellen Beitragsordnungen des Studentenwerkes bzw. des Studierendenrates jedes Semester ändern können. Die aktuellen Beträge werden immer zu Beginn der jeweils aktuellen Rückmeldefrist hier bekannt gegeben (s. Frage 1). Die wichtigsten Fragen zur Rückmeldung beantworten wir Ihnen nachfolgend.
Rückmeldefristen (= Überweisungsfristen)
gültig für alle Studierende außer für Studierende der Medizinische Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 5. März
zum Wintersemester: 1. Juli bis 5. September
gültig für Studierende der Medizinischen Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
zum Wintersemester: 1. Juli bis 15. August
Semesterbeitrag zum Wintersemester 2024/25
ACHTUNG! Der Semesterbeitrag hat sich aufgrund der Anhebung des Betrags für StuRa/Fachschaft erhöht.
1. Studierende im Präsenzstudium (Direktstudium ohne IHI)
das heißt alle Direkt-, Promotions- oder Graduiertenstudierende sowie alle Studentinnen und Studenten im weiterbildenden Direktstudium, auch in berufsbegleitender Form,
zahlen
288,10 EUR
(Aufschlüsselung: 97,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 190,60 EUR Studentenschaftsbeitrag: mit 9,20 EUR für StuRa/Fachschaft + 181,40 EUR für Semesterticket und Fahrradverleihsysteme-Nutzung)
Sofern Sie sich für dieses Semester vom Studium beurlauben wollen, können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist auf Ihrem Beurlaubungsantrag (in selma unter Antragsübersicht) angeben, ob Sie den gesamten Semesterbeitrag oder nur den Teilbetrag in Höhe von 106,70 EUR (ohne Semesterticket) zahlen wollen. Nach postalischem Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie vom Immatrikulationsamt/International Office per E-Mail zur Zahlung des Beitrags aufgefordert.
2. Studierende in Fernstudiengängen
zahlen
206,70 EUR
(Aufschlüsselung: 97,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 9,20 EUR StuRa/Fachschaft + 100,00 EUR Fernstudiengebühr)
Bei Wunsch nach einem Semesterticket müssen Sie dies mit einem speziellen Antragsformular (in selma in der Antragsübersicht) beantragen und sofort den Gesamtbetrag in Höhe von 388,10 EUR (einschließlich Semesterticket 181,40 EUR) überweisen.
Sofern Sie einen Antrag auf Beurlaubung (in selma in der Antraggsübersicht) eingereicht haben, müssen Sie nur 106,70 EUR überweisen. Die Fernstudiengebühr entfällt bei Beurlaubung vom Studium.
3. Studierende an der Außenstelle IHI Zittau
zahlen
102,30 EUR
Sofern Sie am IHI-Zittau studieren, überweisen Sie den Betrag wie alle anderen Studierenden auf das Konto der Commerzbank. Nähere Informationen für IHI-Studenten finden sie hier.
(Aufschlüsselung: 93,10 EUR Studentenwerksbeitrag + 9,20 EUR für StuRa/Fachschaft)
Mit Semesterticket (181,40 EUR) beträgt der Gesamtbeitrag 283,70 EUR.
4. Nebenhörerinnen und Nebenhörer
zahlen
9,20 EUR
Nebenhörerinnen und Nebenhörer an der TU Dresden sind Studierende, die an einer anderen Hochschule als Haupthörer:innen immatrikuliert sind. Nebenhörerinnen und Nebenhörer müssen gemäß Beitragsordnung der Studentenschaft einen Mindestbeitrag für StuRa/Fachschaft in Höhe von 9,20 EUR zahlen und können auf Wunsch zusätzlich das Semesterticket erwerben, wenn sie dies mit dem Rückmeldeformular (zu finden unter "Anträge" im selma-Portal) beantragen. In dem Fall sind 190,60 EUR zu überweisen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung als Nebenhörer:in finden Sie im FAQ: "Wie müssen sich Nebenhörer:innen zum Semester zurückmelden?"
Empfänger: TU Dresden
Kreditinstitut: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Verwendungszweck: *) Matrikelnummer Familienname Vorname
*) Im Verwendungszweck sind nur die entsprechenden Angaben des Studierenden einzusetzen, auch wenn eine andere Person die Überweisung vornimmt.
Achten Sie auf die korrekte Eingabe der 7-stelligen Matrikelnummer!
Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) müssen sich alle Studierenden zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommt, muss gemäß § 13 ImmaO die Exmatrikulation vom Studium eingeleitet werden.
Unter Rückmeldung versteht man die fristgerechte Überweisung des fälligen Semesterbeitrages sowie der ggf. fälligen Studiengebühren. Grundlage für die Erhebung des Semesterbeitrages sind die Beitragsordnungen des Studentenwerkes Dresden und des Studentenrates der TU Dresden sowie die Hochschulgebühren- und Entgeltordnung, Anlage 1. Die Beitragsordnungen unterliegen einer ständigen Änderung, so dass der aktuell zu entrichtende Semesterbeitrag immer erst zu Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist zu erfahren ist.
Nach Eingang des korrekten Beitrages wird Ihre Campuscard mit allen Berechtigungen (z.B. Semesterticket) für das neue Semester freigeschalten. Parallel wird Ihnen die neue Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester in selma zum Ausdruck für Ämter und Behörden eingestellt.
An der TU Dresden immatrikulierte Studierende, die ihren Studiengang oder ein Fach wechseln wollen und dafür in Selma eine Online-Bewerbung eingestellt haben, müssen sich nicht an die Rückmeldefristen halten, sondern sollten die Überweisung ihres Semesterbeitrages erst nach Entscheidung über die Zulassung vornehmen.
Sofern Sie gemäß § 12 ImmaO einen wichtigen Beurlaubungsgrund vorweisen und belegen können, ist statt Auslösung der Rückmeldung durch Überweisung ein Antrag auf Beurlaubung einzureichen. Beachten Sie, dass im Fall einer Beurlaubung ggf. ein geringerer Semesterbeitrag zu entrichten ist. Weitere Informationen zur Form der Beantragung sowie zu den Bedingungen für eine Genehmigung findet man auf den Seiten zur Beurlaubung.
Wenn Sie als Nebenhörer:in immatrikuliert wurden, müssen Sie sich in selma den Meldebogen zur Rückmeldung an der TU Dresden herunterladen und zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der Sie als Haupthörer:in immatrikuliert sind, an das Immatrikulationsamt der TU Dresden senden (siehe in selma unter: Studienorganisation/Antragsübersicht). Parallel muss ein Mindestbetrag für den Studierendenrat überwiesen werden. Den aktuellen Betrag für Nebenhörer:innen entnehmen Sie bitte dem ersten FAQ-Eintrag: "Welche Rückmeldefristen gelten und welche aktuellen Semesterbeiträge sind zu überweisen?"
Haben Sie das Studium an der anderen Hochschule abgeschlossen, müssen Sie einen Antrag auf Änderung des Hörer:innenstatus innerhalb des Rückmeldezeitraums einreichen. Den Antrag finden Sie hier unter "Antrag auf Änderung des Hörer:innenstatus"
Die Rückmeldung ist i.d.R. vollzogen, wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto verbucht worden ist. Vom Tag der Auslösung der Überweisung bis zum Tag der Verbuchung auf dem Konto der TUD können 2 bis 7 Tage vergehen! Nach Vollzug der Rückmeldung wird die neue Immatrikulationsbescheinigung in selma für Sie eingestellt.
Beachten Sie, dass Ihre Rückmeldung trotz korrektem Geldeingang nicht vollzogen werden kann, wenn weitere Gründe vorliegen, welche die Rückmeldung verhindern. Das können u.a. sein:
-
Sie haben die Krankenkasse gewechselt und die Meldung der neue gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versichtenstatus liegt dem Immatrikulationsamt/International Office noch nicht vor.
-
Sie sind Ihren Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht nachgekommen (z.B. regelmäßige Beitragsentrichtung).
-
Sie sind unter Auflagen befristet immatrikuliert worden und haben noch bestimmte Unterlagen oder Nachweise vorzulegen (z.B. Bachelorzeugnis).
-
Sie haben den verringerten Betrag für ein Urlaubssemester eingezahlt, aber keinen Beurlaubungsantrag eingereicht.
Eine Immatrikulation und damit auch eine Rückmeldung zum Semester ist i.d.R. erforderlich, wenn die Zulassung zu einer Prüfung noch aussteht. Das ist in der Regel der Fall, wenn
- zu einer Modulprüfung noch keine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung erfolgte,
- das Thema für die Abschlussarbeit noch nicht ausgegeben wurde,
- im Fall eines verpflichtenden Kolloquiums oder im Fall der Verteidigung, das Ergebnis der Abschlussarbeit noch nicht feststeht.
Für die Wiederholung einer Prüfung bleibt die Zulassung bestehen, sodass dafür keine Immatrikulation/Rückmeldung erforderlich ist.
Genaueres bzw. ggf. bestehende Abweichungen von der Regel sind in § 4 der Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.
Besteht keine Immatrikulationspflicht mehr, können Sie sich zum Ende des Semesters durch Einreichen eines Exmatrikulationsantrages (Antrag liegt in selma in der Antragsübersicht) exmatrikulieren lassen oder warten, bis Sie von der Universität einen Bescheid über Ihre Exmatrikulation von Amts wegen erhalten, sofern Sie den Semesterbeitrag nicht überwiesen haben.
Wenn Sie sich bis zum Ablauf der Rückmeldefrist nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet oder beurlaubt haben, sind Sie gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Immatrikulationsordnung der TU Dresden von Amts wegen zu exmatrikulieren. Der Exmatrikulationsbescheid wird in selma unter Ihrem Account im Dokumenteordner abgelegt. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung per E-Mail an Ihre TUD-E-Mail-Adresse. Der Exmatrikulationsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Danach können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, wenn Sie trifftige Gründe für die verspätete Rückmeldung hatten.
Wechseln Sie oder der Familienangehörige, bei dem eine Mitversicherung vorliegt, die Krankenkasse, müssen Sie der neuen gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls mitteilen, an welcher Hochschule Sie studieren.
Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Infoseite zur Krankenversicherung.
Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können beim Immatrikulationsamt/International Office eingereicht werden,
- wenn vor Semesterbeginn die Exmatrikulation erfolgt und der Semesterbeitrag bereits für das künftige Semester eingezahlt wurde,
- wenn zuviel eingezahlt wurde,
- wenn Studienanfänger vor Semesterbeginn vom Studium zurücktreten, aber bereits ihren Semesterbeitrag überwiesen haben.
Eine Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn alle im Antrag geforderten Angaben eingetragen wurden und die dazu geforderten Anlagen beiliegen. Der Antrag kann von Ihnen selbst gestellt werden!
- Den Antrag auf Rückerstattung erhalten Sie in selma in der Antragsübersicht. Alternativ können Sie den Antrag auf Rückerstattung hier ausdrucken.
Anträge auf Rückerstattung nach Semesterbeginn sind direkt beim Studierendenrat und Studentenwerk Dresden zu stellen. Ob Ihr Antrag genehmigt wird, richtet sich nach den Bestimmungen in den betreffenden Beitragsordnungen.
Semester | Semesterbeitrag für nicht beurlaubte Direktstudenten |
WS 2011/12 | 218,30 EUR |
SoSem 2012 | 219,30 EUR |
WS 2012/13 | 219,30 EUR |
SoSem 2013 | 221,30 EUR |
WS 2013/14 | 242,30 EUR |
SoSem 2014 | 242,30 EUR |
WS 2014/15 | 242,30 EUR |
SoSem 2015 | 248,30 EUR |
WS 2015/16 | 257,90 EUR |
SoSem 2016 | 257,90 EUR |
WS 2016/17 | 257,90 EUR |
SoSem 2017 | 257,90 EUR |
WS 2017/18 | 266,30 EUR |
SoSem 2018 | 271,70 EUR |
WS 2018/19 | 274,70 EUR |
SoSem 2019 | 276,40 EUR |
WS 2019/20 | 281,20 EUR |
SoSem 2020 |
284,10 EUR |
WS 2020/21 | 281,10 EUR |
SoSem 2021 | 276,10 EUR |
WS 2021/21 | 289,10 EUR |
SoSem 2022 | 290,30 EUR |
WS 2022/23 | 290,30 EUR |
SoSem 2023 | 300,30 EUR |
WS 2023/24 | 304,50 EUR |
SoSem 2024 | 286,50 EUR |
WS 2024/25 | 288,10 EUR |
Ein Wechsel der Studienform vom Voll- ins Teilzeitstudium und ist möglich, wenn die Studienordnung des Studienganges das Teilzeitstudium anbieten. Die Beantragung muss während der Rückmeldefrist über den entsprechenden Antrag auf Änderung der Studienform erfolgen. Hinweise zum Wechsel der Studienform finden Sie hier.
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Achtung: am 10.12. haben wir geschlossen. Zum Jahreswechsel haben wir im Zeitraum 23.12. bis 3.1. geschlossen.
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
International Office - Internationale Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, 1. Etage Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:00
Bitte melden Sie sich für die Sprechstunde immer erst beim ServiceCenterStudium an.
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Erdgeschoss, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinischen Fakultät
Bereich Lehre
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
Außenstelle Immatrikulationsamt IHI Zittau
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
IHI Zittau Markt 23
02763 Zittau
Postadresse:
Technische Universität Dresden IHI Markt 23
02763 Zittau
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:30 - 12:00
- Dienstag:
- 09:30 - 12:00
- Mittwoch:
- 13:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:00