Antikorruptionsbeauftragter
Aufgaben
Der Antikorruptionsbeauftragte ist eine durch das Rektorat bestellte Vertrauensperson, die für die Beschäftigten und die Studierenden der Universität sowie sonstige außenstehende Personen als unabhängiger Ansprechpartner fungiert. Er nimmt im Rahmen seiner Bestellung sowohl präventive als auch repressive Aufgaben war, Hinweise auf Korruptionsverdacht entgegen und zu prüft diese. Im Falle eines begründeten Korruptionsverdachtes informiert er das Rektorat und unterbreitet Vorschläge zur Durchführung von internen Ermittlungen sowie zur Einleitung weiterer Maßnahmen. Darüber hinaus berät er das Rektorat, die Struktureinheiten sowie die Beschäftigten der Universität in Fragen der Korruptionsprävention und der Korruptionsbekämpfung. Schließlich berichtet er regelmäßig dem Senat und dem Hochschulrat der TU Dresden über seine diesbezüglichen Tätigkeiten.
Kontakt
Der Antikorruptionsbeauftragte ist über nachfolgende Kontaktdaten erreichbar. Bei allen Kontaktwegen sind vertrauliche oder auch anonyme Hinweise möglich.
Frank Pawella
Antikorruptionsbeauftragter
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zum Begriff Korruption
Unter Korruption wird der Missbrauch einer amtlichen Funktion zugunsten eines Anderen verstanden, um für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erlangen. Zu Vorteilen in diesem Sinne zählen vor allem Geldzahlungen und Sachwerte sowie geldwerte Leistungen, auf die aus der amtlichen Funktion kein Anspruch erwächst. Eine juristische Definition des Begriffes Korruption jedoch ist nicht möglich, da eine gesetzliche Begriffsbestimmung in der Gesetzgebung nicht existiert. Dennoch bilden die Straftatbestände der Bestechung und der Bestechlichkeit sowie der Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme die wesentlichen Korruptionsdelikte im deutschen Strafrecht. Darüber hinaus gehen mit Korruption häufig auch Begleitdelikte wie Unterschlagung, Betrug, Untreue oder auch Falschbeurkundung im Amt, Verletzung einer Geheimhaltungspflicht oder Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat einher.
Gefährdete Bereiche
Korruption wird vor allem durch eine nicht hinreichend klare Trennung von dienstlichen und privaten Interessen begünstigt. Korruptionsgefährdete Bereiche sind insbesondere solche, in denen Entscheidungen mit besonderen Auswirkungen materieller oder immaterieller Art für Andere getroffen werden, wie etwa im Rahmen von Auftragsvergaben, im Bereich des Prüfungswesen oder auch im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen. Darüber hinaus kann es zu missbräuchlichem Verhalten bei Dienstreisen, Nebentätigkeiten und der Drittmittelnutzung kommen.
Folgen von Korruption
Korruption verursacht in der öffentlichen Verwaltung neben hohen wirtschaftlichen Schäden auch einen erheblichen Verlust an Reputation und Integrität der betroffenen Einrichtung. Darüber hinaus kann korruptives Verhalten neben strafrechtlichen Sanktionen auch arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Korruptionsprävention
Für die TU Dresden als eine der größten Technischen Universitäten und eine der elf Exzellenz-Universität Deutschlands stellt eine wirksame Korruptionsprävention eine herausgehobene Verpflichtung im Rahmen des Compliance Management Systems der TU Dresden dar. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Maßnahmen zur vorbeugenden Korruptionsbekämpfung. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitglieder und Angehörigen. Darüber hinaus steht mit dem Verhaltenskodex Antikorruption eine hilfreiche Orientierung im Bereich Korruptionsprävention zur Verfügung.
Korruptionsbekämpfung
Der Erfolg der Korruptionsverfolgung als unsere gemeinsame Zielsetzung wird dann wirksam, wenn alle Beschäftigten der TU Dresden ihrer Verpflichtung nachkommen, einen begründeten Korruptionsverdacht unverzüglich ihrer/ihrem Vorgesetzen oder dem Antikorruptionsbeauftragten mitzuteilen. Whistleblowing hilft, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu erkennen. Dies fördert letztlich das Ansehen der TU Dresden.
Hinweise auf Fehlverhalten
Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, Verstöße oder Fehlverhalten im Zusammenhang mit dienstlichen Geschäften können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das digitale BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden an den Antikorruptionsbeauftragten richten. Die Einhaltung des Dienstweges ist hierbei ausdrücklich nicht nötig. Ein vertrauensvoller Umgang ist bei jeglicher Kommunikation eine Selbstverständlichkeit. Alle Hinweise werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Nachweisbare Verstöße werden konsequent geahndet.
Noch mehr Informationen
Weiterführende Informationen, Hinweise und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der internen Webseite des Antikorruptionsbeauftragten.