21.02.2018
Sechs Anträge für Exzellenzcluster und Absichtserklärung für Förderlinie "Exzellenzuniversität" eingereicht
Sechs Vollanträge für Exzellenzcluster hat die TU Dresden fristgerecht eingereicht. Mindestens zwei Cluster müssen bewilligt werden, damit sich die TU Dresden am 10. Dezember 2018 erneut um den Titel „Exzellenzuniversität“ bewerben darf. Die Absichtserklärung für diese zweite Förderlinie im Rahmen der Exzellenzstrategie wurde am 21. Februar ebenfalls fristgerecht eingereicht.