Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Modellvorhaben zur Zukunftsplattform der ESF Plus-Richtlinie SMS
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat den vierten Förderaufruf für Modellvorhaben zur Zukunftsplattform für soziale Innovationen veröffentlicht (Ziffer II Großbuchstabe E der ESF Plus-Richtlinie SMS). Ziel des Förderaufrufs ist die Entwicklung und Erprobung sozial innovativer Lösungsansätze mit dem Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialen Arbeit.
Gegenstand der Förderung sind Modellvorhaben, die der zeitlich befristeten Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Konzepte zur Lösung gesellschaftlicher und sozialer Problemlagen in den Arbeits- und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit dienen. Vordergründig ist dabei der Innovationsgehalt des Vorhabens, d.h. gesellschaftliche und soziale Herausforderungen sollen mit neuen und innovativen Lösungswegen und Konzepten adressiert werden. Ziel der Modellvorhaben ist es, neue Erkenntnisse zu generieren und die gewonnenen Ergebnisse auf weitere Anwendungsfälle zu übertragen und folglich reproduzieren zu können.
Gefördert werden sozial innovative Präventions- oder Unterstützungsmaßnahmen, die einen klar erkennbaren Bezug zur Entwicklung, Einführung und modellhaften Erprobung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) in den Themen- und Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit aufweisen.
Die Vorhaben müssen mindestens einem der folgenden Themenbereiche der Sozialen Arbeit zugeordnet werden: besondere Lebenslagen, Integration, Inklusion, Kinder, Jugendliche, Familie oder alternde Gesellschaft.
Die geförderten Modellvorhaben müssen darüber hinaus:
a) konkrete Anwendungsbereiche identifizieren, in denen KI einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bestehenden Verfahren bietet,
b) einen Beitrag zur Entlastung von administrativen, organisatorischen oder repetitiven Prozessen leisten und damit zeitliche Ressourcen für Arbeitsprozesse in der Sozialen Arbeit erhöhen oder die Qualität, Zugänglichkeit oder Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen verbessern, beispielsweise durch neue Formen der Analyse, Beratung, Interaktion, Prävention, Unterstützung oder fallbezogene Entscheidungsunterstützung.
Die Angebote der Zukunftsplattform für soziale Innovationen des Freistaates Sachsen (sog. „SINN“) stehen im Rahmen der Umsetzung und Vorbereitung der Modellvorhaben zur Verfügung.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses für bis zu 24 Monate gewährt. Sie beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Personalausgaben werden als Stellenförderung oder personenbezogene Pauschale gefördert.
Sach- und Verwaltungskosten werden als Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten ausgereicht.
Der aufzubringende Eigenanteil kann durch die Mitarbeit grundfinanzierten Personals oder „cash“ aus freien Mitteln erbracht werden (Eigenmittel).
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 Euro pro Vorhaben. Eine darüberhinausgehende Finanzierung des Projekts ist aus Eigen- oder Drittmitteln zu leisten, welche im Projektvorschlag auszuweisen sind.
Für ein Vorhaben, welches durch einen Trägerverbund durchgeführt wird, kann die Gesamtzuwendungs-summe bis zu 400 000 Euro betragen, wenn der Durchführungsort des Vorhabens in den NUTS II Basisregionen Dresden und Chemnitz liegt.
Der Zuwendungsempfänger muss nachweisen, dass für die Entwicklung, Einführung und modellhafte Erprobung der geplanten KI-Anwendung sowohl sozialfachliche als auch technische Expertise vorliegt. Diese Anforderungen können durch eigene fachliche und technische Kompetenzen oder durch Kooperation mit geeigneten Partnern erfüllt werden.
Die Teilnehmenden eines Modellvorhabens müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Projektlaufzeit ist ab dem 01.01.2027 zu planen bzw. zu beantragen. Die Laufzeit beträgt max. 24 Monate.
Zuwendungsempfänger sind Träger oder ein Trägerverbund. Voraussetzung ist, dass der Zuwendungsempfänger als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen organisiert ist. Ein Trägerverbund liegt vor, wenn mindestens zwei rechtlich selbstständige Einrichtungen gemeinsam ein Vorhaben durchführen.
Infoveranstaltung des SMS und der SAB am 26.02.2026/ 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Anmeldung bitte hier: Infoveranstaltung zum vierten Förderaufruf „Modellvorhaben zur Zukunftsplattform“ (ESF Plus-Richtlinie SMS) | Beteiligungsportal Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Die Präsentation zur Veranstaltung wird im Anschluss hier verlinkt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das EPC begleitet die Antragsteller:innen der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend und frühestmöglich in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge bis 7. Mai 2026 durch das EPC.
Wir bitten um Einreichung folgender Unterlagen durch den Antragsteller per E-Mail bis 27. April 2026 (interne Frist) an epc@tu-dresden.de:
- Drittmittelanzeige
- Projektvorschlag mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag)
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Projektvorschläge sollen einen Umfang von 15 Seiten – exklusive Anlagen sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan – nicht wesentlich überschreiten. Das SMS erwartet klare, aussagekräftige und konkrete Ausführungen zur geplanten Projektumsetzung, , die die unten genannten Bewertungskriterien sowie Ausführungen zu den ESF-Grundsätzen berücksichtigen. Darüber hinaus soll eine Darstellung des Trägers beziehungsweise Trägerverbundes enthalten sein.
Fristgerecht eingereichte und vollständige Projektvorschläge zur Interessenbekundung werden gemäß den unter aufgeführten Kriterien bewertet. Anhand der ermittelten Gesamtbewertung werden bis zu 15 Projektvorschläge ausgewählt, die im Rahmen einer Präsentation der SAB durch die Antragsstellenden vorzustellen sind. Die Einladung zu dieser Präsentation sowie Informationen zum Ablauf werden separat versendet. Antragstellende, die nicht an der Präsentation teilnehmen, werden vom Antragsverfahren ausgeschlossen.
Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt anhand folgender Kriterien und Gewichtungen. Demnach sind Projektvorschläge zwingend gemäß diesen Vorgaben zu erstellen:
1. Ziele des Vorhabens (25 Prozent)
a) Ausgangssituation, adressierte soziale und gesellschaftliche Herausforderungsowie Bedarfe, das heißt, es wird dargestellt, in welchem konkreten Anwendungs-bereich der Sozialen Arbeit eine KI-Lösung einen erkennbaren Mehrwert schaffen soll; (das bestehende Problem wird beschrieben, dass durch KI adressiert werden soll),
b) regionaler Bezug, arbeitsmarktpolitische Bedeutung
c) konkrete Zielbeschreibung und Formulierung der KI-bezogenen Zielsetzungen und der erwarteten Verbesserungen gegenüber bestehenden Verfahren
d) sozialer Innovationsgehalt des Vorhabens bzw. inhaltliche Abgrenzung zu bereits bestehenden Lösungskonzepten für die adressierte soziale und gesellschaftliche Herausforderung
e) Darstellung der Zielgruppe und gegebenenfalls der Teilnehmenden, die von KI-Anwendungen profitieren und wie diese im Rahmen des Vorhabens eingebunden werden
f) Erfahrungen und Fachkompetenzen des Projektträgers oder der Projektträger mit der Zielgruppe und im Vorhabenbereich
2. Zielerreichung, Arbeitsschritte (33 Prozent)
a) Beschreibung der Arbeitspakete und Darstellung der einzelnen Schritte zur Entwicklung, Einführung und Erprobung der KI-Anwendung
b) Beschreibung der Methoden und Erläuterung der eingesetzten Methoden/Technologien, Kriterien zur Auswahl sowie Vorgehen zur Bewertung des Nutzens
c) Beschreibung des Eingehens auf spezifische Anforderungen, Darstellung, wie datenschutzrechtliche, ethische, technische und organisatorische Anforderungen der KI-Anwendung berücksichtigt werden
d) Zeitliche Gliederung, Meilensteinplan
e) Verantwortlichkeiten sowie Zuordnung, wer u.a. für die technische Umsetzung, fachliche Einbettung und die KI-spezifischen Qualitätskriterien verantwortlich ist
f) Kooperationsstruktur, gegebenenfalls Mitfinanzierung von Dritten
g) Darstellung der fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers und des eingesetzten Personals für die Umsetzung der geplanten KI-Anwendung
h) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
3. Ergebnisse und Dokumentation (25 Prozent)
a) Benennung zu erwartender Ergebnisse und Beschreibung der erwarteten KI-gestützten Effekte, zum Beispiel Entlastungsgewinne, Qualitätsverbesserungen, Prozessoptimierungen
b) Dokumentation der Ergebnisse, Darstellung der Dokumentationsformate, z. B. Wirksamkeitsanalyse, technische Dokumentation, Nutzungsberichte
c) Vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit
d) Art und Weise des Transfers in die Arbeits- und Unternehmenspraxis, Beschreibung wie die KI-Lösung oder die gewonnenen Erkenntnisse in andere Einrichtungen oder Handlungsfelder der Sozialen Arbeit übertragbar gemacht werden können und
e) Aussagen zur Fortführung (ohne Förderung), Nachnutzung von Ergebnissen
4. Gesamtausgaben, Fördersumme, Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit (17 Prozent)
a) Gesamtausgaben/-kosten des Vorhabens, angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, Effizienz, Angabe der Herkunft der zu erbringenden Eigenmittel und/oder Drittmittel (sofern zutreffend)
b) Effektivität der Methoden der Zielerreichung und erwarteten Ergebnissen durch Plausibilisierung, dass die gewählte KI-Lösung geeignet ist, die angegebenen Ziele zu erreichen (z. B. erwartbarer Nutzen, technische Machbarkeit)
c) Gegebenenfalls Anzahl der Teilnehmenden/ Projekte. Wenn das Vorhaben mit Teilnehmenden durchgeführt wird, ist zwischen offenen und geschlossenen Vorhaben bzw. Vorhabensteilen zu unterscheiden. „Offene“ Vorhaben oder Vorhabensteile zeichnen sich durch eine offene Kommen-und-Gehen-Struktur aus (z. B. informelle Treffen; Kurzberatungen). „Geschlossene“ Vorhaben oder Vorhabensteile hingegen richten sich an einen festen Personenkreis und werden mit einem festen Personenkreis durchgeführt (z. B. Kurse). Innerhalb eines Vorhabens kann es (mehrere) offene und (mehrere) geschlossene Vorhabensteile geben. Ausführungen dazu sind in der Projektbeschreibung aufzunehmen.
Zudem sind Ausführungen zu den Grundsätzen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Achtung der EU-Grundrechte-Charta, Chancengleichheit und Nicht-diskriminierung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz/Nachhaltige Entwicklung in die Projektvorschläge aufzunehmen.
Weiterführende Informationen dazu hier
- LINK zur offiziellen Bekanntmachung
https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/lesefassung_4-fb_modellvorhaben-zur-zukunftsp-_esf?download=true -
LINK zum Thema soziale Innovationen sowie zu den Modellvorhaben:
https://www.soziales.sachsen.de/modellvorhaben-zukunftsplattform.html
- LINK zur SAB-Seite
ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen - sab.sachsen.de - LINK zur Richtlinie
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19647-ESF-Plus-Richtlinie-SMS#romII - LINK Regeln zu den förderfähigen Ausgaben
https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/anlage_ffak_2021-2027-vom-24-06-2025?download=true
Kontakt im EPC
© TU Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
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