ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027 SMJusDEG
Für den Vorhabensbereich D „Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben“ der ESF Plus Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist der nächste Stichtag für eine Antragstellung der 1. August 2024.
Für den Vorhabensbereich E „Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken: Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen“ und den Vorhabensbereich C: „Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt“ der ESF Plus Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist der nächste Stichtag für eine Antragstellung der 9. September 2024.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen unter besonderer Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerenden Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege.
Gefördert werden insbesondere:
1. Kontaktstellen Frau und Beruf
a) Die Kontaktstellen Frau und Beruf bieten lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen, die eine Erwerbsbeteiligung anstreben bzw. diese ausweiten wollen sowie Frauen, die eine berufliche Weiterentwicklung oder Umorientierung anstreben bzw. diese etwa aufgrund eines Strukturwandels bewältigen müssen. Sie unterstützen bei der Erarbeitung von beruflichen Zielstellungen, Entscheidungsgrundlagen, Problemlösungsstrategien, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsschritten unter besonderer Berücksichtigung von weiblichen Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung wie beispielsweise Alleinerziehenden, typischen Brüchen in der Erwerbsbiografie von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erwerbsarbeit wird hierbei in seiner mehrfachen Bedeutung verstanden insbesondere als Grundlage für eine selbstständige Existenzsicherung und armutsfeste Alterssicherung von Frauen wie auch als Möglichkeit für persönliche sowie berufliche Entwicklung.
b) Die Kontaktstellen Frau und Beruf ergänzen außerhalb bestehender Rechtsansprüche die Angebote der Arbeitsverwaltung sowie kommunale Eingliederungsleistungen. Sie arbeiten mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere den Beauftragten für Chancengleichheit, der Berufsberatung im Erwerbsleben sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes zusammen, um den Zugang zu sowie die Initiierung und Koordinierung von passgenauen Maßnahmen hinsichtlich der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen zu unterstützen.
c) Neben verschiedenen Beratungsformen wie situativer Beratung, Orientierungsberatung und biografieorientierter Beratung können Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden und unter Berücksichtigung bestehender Angebote sowie Strukturen konzipiert und überwiegend als geschlossene Maßnahmen umgesetzt werden.
2. Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen
a) Die Vorhaben zielen auf die Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für die Aufnahme von weiterführenden Maßnahme oder für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ab. Zielgruppe der Vorhaben sind Frauen mit Migrationserfahrung, deren Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte bzw. durch die Migration mitverursachte Problemlagen wie sprachliche Barrieren, unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende oder nicht anerkannte Ausbildungsabschlüsse, mangelhafte Kenntnisse zu Fragen der Erwerbstätigkeit oder fehlende Kinderbetreuung erst mittel- bis langfristig nach schrittweisem Abbau von Zugangshürden realisiert werden kann.
b) Die Vorhaben ermöglichen Migrantinnen einen niedrigschwelligen Zugang und stärken die Handlungsfähigkeit der Nutzerinnen entsprechend dem individuellem Bedarf insbesondere durch Mentoring, Unterstützung bei Fragen der Integration in das Gemeinwesen, des Behördenumgangs, der Klärung der Kinderbetreuung oder beruflicher Erstorientierung. Die Vorhaben erfüllen eine Lotsenfunktion unter anderem zu Fragen des Qualifikationserwerbs, der Qualifikationsanerkennung oder der Alphabetisierung.
c) Die Vorhaben enthalten sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote. Neben Angeboten an einem festen Standort sollen insbesondere im ländlichen Raummobile und digitale Angebote unterbreitet werden. Im Rahmen der Vorhaben werden schwerpunktmäßig offene Angebote und ergänzend geschlossene Maßnahmen entsprechend dem konkreten Bedarf von Nutzerinnen umgesetzt.
Zielgruppe:
Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich; auch Männer in vergleichenbaren Lebenslagen bspw. als alleinerziehende Väter im Fördergegenstand „Kontaktstellen Frau und Beruf.
Die Vorhaben enthalten sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote. Bei Gruppenangeboten ist auf eine Mindestanzahl von in der Regel mindestens 8 Personen zu Beginn des Angebots zu achten
Förderquote: Die Förderquote beträgt 90 Prozent.
Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes grundfinanziertes und am Projekt mitarbeitendem Personal können als Eigenanteil angerechnet werden. Die Kofinanzierung ist auch in „cash“ aus freien Mitteln möglich (Eigenmittel). Neben privaten Mitteln können auch kommunale und Bundesmittel eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen.
Zuwendungshöhe:
- Vorhaben Kontaktstellen Frau und Beruf:
Zuwendungen für Vorhaben werden in der Regel nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro pro Jahr betragen. Die Zuwendungen sollen in der Regel den Betrag von 125.000,00 EUR pro Jahr nicht überschreiten.
In zu begründenden Ausnahmefällen können Vorhaben mit einem überregionalen Wirkungskreis, insbesondere bei der Bereitstellung ergänzender Angebote in der Region Leipzig von einem Projektstandort in den Regionen Chemnitz oder Dresden mit einer höheren Zuwendungssumme unterstützt werden (maximal Verdopplung). Der Mehraufwand ist darzustellen in der Vorhabensbeschreibung. - Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen:
Zuwendungen für Vorhaben werden in der Regel nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro pro Jahr betragen. Die Zuwendungen sollen in der Regel den Betrag von 190.000,00 EUR pro Jahr nicht überschreiten.
In zu begründenden Ausnahmefällen können Vorhaben mit einem überregionalen Wirkungskreis, insbesondere bei der Bereitstellung ergänzender Angebote in der Region Leipzigvon einem Projektstandort in den Regionen Chemnitz oder Dresden mit einer höheren Zuwendungssumme unterstützt werden (maximal Verdopplung). Der Mehraufwand ist darzustellen in der Vorhabensbeschreibung.
Zuwendungs-/Finanzierungsart: Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
Vorhabendauer: maximal zwei Jahre
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
Personalausgaben:
Personalausgaben für Eigenpersonal und Fremdpersonal ((beispielsweise für Beaufsichtigung von Kindern der Teilnehmenden oder Honorar) sind als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit förderfähig. Da die Personalkosten mittels Pauschale gefördert werden, ergibt sich eventuell ein weiterer finanzieller Fehlbedarf zusätzlich zum Eigenanteil.
Sonstige Ausgaben:
Ausgaben für projektbezogene Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben werden als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben (sog. „Restkostenpauschale“) in Höhe von 35 Prozent (Vorhaben zur Erhöhung von Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen) bzw. 40% (Vorhaben Kontaktstellen Frau und Beruf) gefördert. Die Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 gilt entsprechend.
Sonstige Bedingungen:
Genderkompetenz beim Antragsteller - Nachweis erfolgt anhand von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte wurden erfolgreich durchgeführt
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach
- einschlägige fachliche Veröffentlichungen liegen vor
- differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
- geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt
Die Förderung ist demografieorientiert. Folgende ESF-Grundsätze müssen erfüllt werden:
- Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter
- Wahrung der Charta der Grundrechte
- Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung
Entsprechende Ausführungen zu den Grundsätzen sind in der Projektskizze erforderlich.
Nähere Informationen zu den Grundsätzen im ESF finden Sie auf der Internetseite der SAB www.sab.sachsen.de
Ziel der Förderung ist die lebensphasenorientierte Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben durch Hilfestellungen für die
Nutzung individueller Potentiale und von Karrierechancen sowie die Überwindung von Hindernissen hinsichtlich des beruflichen Aufstieges in Bezug auf Fach- und Führungskarrieren.
Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die weibliche Fachkräfte und weibliche angehende Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs mit folgenden Schwerpunkten unterstützen:
- Unterstützung bei der gezielten Vorbereitung und Umsetzung von Karriereschritten in Bezug auf Fach- und Führungskarrieren in Wirtschaft, gemeinnützigen Organisationen, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder wechselnden beruflichen Tätigkeitsfeldern, insbesondere die Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsaufgaben
- Unterstützung bei der geschlechterbewussten Reflexion sowie Überwindung von Hindernissen und Hemmnissen in Bezug auf den beruflichen Aufstieg wie beispielsweise die geschlechtsspezifisch häufigeren Unterbrechungen der Berufsbiografie
- Unterstützung bei der Übernahme größerer Verantwortungsbereiche sowie leitender Positionen
Zielgruppe:
Die Vorhaben richten sich an Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, welche der Zielgruppe angehören, die berufliche bzw. akademische Karriereschritte anstreben bzw. verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- bzw. Budgetverantwortung übernommen haben.
Förderquote:
Die Förderquote beträgt 85 Prozent.
Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes grundfinanziertes und am Projekt mitarbeitendem Personal können als Eigenanteil angerechnet werden. Die Kofinanzierung ist auch in „cash“ aus freien Mitteln möglich (Eigenmittel) oder über Sachleistungen. Neben privaten Mitteln können auch kommunale und Bundesmittel eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen. Kostenbeiträge der Teilnehmenden können abweichend als Eigenanteil berücksichtigt werden
Zuwendungen für Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben im Einzelfall mindestens 50.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Zuwendungen sollen in der Regel den Betrag von 180.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
(in zu begründenden Ausnahmefällen können Vorhaben mit einem überregionalen Wirkungskreis, insbesondere bei der Bereitstellung ergänzender Angebote für die Region Leipzig von einem Projektstandort in den Regionen Chemnitz oder Dresden, mit einer höheren Zuwendungssumme unterstützt werden. Bei Erhöhung der Fördersumme aufgrund eines überregionaler Wirkungsgebietes ist höchstens eine Verdoppelung der maximalen Zuwendungssumme möglich. Der tatsächliche Mehraufwand wird entsprechend der Vorhabenskonzeption durch die Bewilligungsstelle beurteilt.)
Zuwendungs-/Finanzierungsart:
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
Vorhabendauer:
maximal zwei Jahre
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
Personalausgaben:
Personalausgaben für Eigenpersonal und Fremdpersonal (bspw. Honorarpersonal) sind als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat förderfähig. Da die Personalkosten mittels Pauschale gefördert werden, ergibt sich eventuell ein weiterer finanzieller Fehlbedarf zusätzlich zum Eigenanteil.
Sonstige Ausgaben:
Ausgaben für projektbezogene Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben werden als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben (sog. „Restkostenpauschale“) in Höhe von 30 Prozent gefördert. Die Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 gilt entsprechend.
Sonstige Bedingungen:
Genderkompetenz beim Antragsteller - nachzuweisen mit Antragstellung anhand des Vorliegens von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- Projektträger hat einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte erfolgreich durchgeführt
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach
- einschlägige fachliche Veröffentlichungen des Trägers liegen vor, beispielsweise als Teile der Vereinssatzung, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder sonstigen Medien
- differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
- eine geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt
Die Vorhaben enthalten sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote. Bei Gruppenangeboten ist auf eine Mindestanzahl von in der Regel mindestens 8 Personen zu Beginn des Angebots zu achten. Dabei sind Offline- sowie Onlineangebote zu unterbreiten.
Im Rahmen der Vorhaben werden die Teilnehmenden unter Kombination verschiedener Methoden beim Aufbau professioneller Netzwerke, dem Kennenlernen von Rollenmodellen, dem Erarbeiten beruflicher Strategien sowie dem Erwerb überfachlicher
Kompetenzen, insbesondere Sozial- und Selbstkompetenz unterstützt. Alle Vorhaben beinhalten Angebote für Mentoring beziehungsweise Coaching zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Ressourcen- und Potenzialentwicklung für die Teilnehmenden. Für Personen, die Mentoring durchführen, sind ebenfalls Angebote zur Einführung in das Aufgabenfeld sowie zur Prozessbegleitung bereitzustellen.
Die Förderung ist demografieorientiert. Folgende ESF-Grundsätze müssen erfüllt werden:
- Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter
- Wahrung der Charta der Grundrechte
- Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung
Entsprechende Ausführungen zu den Grundsätzen sind in der Projektskizze erforderlich.
Nähere Informationen zu den Grundsätzen im ESF finden Sie auf der Internetseite der SAB: www.sab.sachsen.de
Gefördert werden Maßnahmen, die Geschlechterstereotypen bei Berufswahlprozessen entgegenwirken und jungen Menschen in Phase der beruflichen Orientierung eine Erweiterung ihres Wissens, das Kennenlernen von Rollenmodellen, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- bzw. Berufsfeldern ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben außerschulischer Projektträger, die zusätzliche, freiwillige Angebote für junge Menschen konzipieren und umsetzen. Die Angebote zur Erkundung und Erprobung sollen in Tätigkeits- und Berufsfeldern mit deutlicher Überrepräsentanz eines Geschlechts im Ausbildungs- oder Erwerbssystem für junge Menschen anderen Geschlechts durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung.
Gefördert werden zudem konzeptionelle Tätigkeiten bezüglich einer beruflichen Orientierung, die Wissen zu Geschlechterrollen berücksichtigt sowie die Erstellung oder Anpassung von Hilfsmitteln und Materialien in Vorbereitung und Begleitung der teilnehmerbezogenen Vorhaben.
Zielgruppe:
- Schülerinnen und Schüler frühestens ab der Klassenstufe 7 sowie sich in der Berufsorientierungsphase befindliche Personen, jedoch nicht später als drei Jahre nach deren Schulentlassung
- Personen in bereits laufender Berufsausbildung sowie Studierende gehören in der Regel nicht zur Zielgruppe der Vorhaben
- in begründeten Ausnahmefällen könnten bspw. noch immatrikulierte Studienzweifler teilnehmen
- Schülerinnen und Schüler können allgemeinbildende Schulen, berufsvorbereitende Maßnahmen in berufsbildenden Schulen, Fachoberschulen oder berufliche Gymnasien besuchen
- Angebote müssen überwiegend im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
- Angebote dürfen nur außerunterrichtlich oder unterrichtsergänzend stattfinden.
- Unterrichtsersetzende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen
- je Angebot und je Jahr können im Rahmen des Vorhabens maximal 130 aktive Zeitstunden mit den Teilnehmenden geplant werden
- bei Gruppenangeboten ist auf eine Mindestanzahl von mindestens 10 Personen zu Beginn des Angebots zu achten; bei einer Unterschreitung einer Teilnehmendenzahl von 8 Personen ist dies der SAB anzuzeigen
Förderquote:
Die Förderquote beträgt 90 Prozent.
Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes grundfinanziertes und am Projekt mitarbeitendem Personal können als Eigenanteil angerechnet werden. Die Kofinanzierung ist auch in „cash“ aus freien Mitteln möglich (Eigenmittel). Neben privaten Mitteln können auch kommunale und Bundesmittel eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen.
Zuwendungen für Vorhaben werden in der Regel nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro pro Jahr betragen.
Zuwendungen sollen in der Regel den Betrag von 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
(in begründeten Ausnahmefällen können Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis mit einer höheren maximalen Zuwendungssumme von 180.000 Euro unterstützt werden)
Zuwendungs-/Finanzierungsart:
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung
Vorhabendauer:
maximal zwei Jahre
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
Personalausgaben:
Personalausgaben für Eigenpersonal und Fremdpersonal (bspw. Honorarpersonal) sind als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit förderfähig. Da die Personalkosten mittels Pauschale gefördert werden, ergibt sich eventuell ein weiterer finanzieller Fehlbedarf zusätzlich zum Eigenanteil.
Sonstige Ausgaben:
Ausgaben für projektbezogene Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben werden als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben (sog. „Restkostenpauschale“) in Höhe von 40 Prozent gefördert. Die Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 gilt entsprechend.
Sonstige Bedingungen:
Genderkompetenz beim Antragsteller - Nachweis erfolgt anhand von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte wurden erfolgreich durchgeführt
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach
- einschlägige fachliche Veröffentlichungen liegen vor
- differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
- geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt
Die Förderung ist demografieorientiert. Folgende ESF-Grundsätze müssen erfüllt werden:
- Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter
- Wahrung der Charta der Grundrechte
- Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung
Entsprechende Ausführungen zu den Grundsätzen sind in der Projektskizze erforderlich.
Nähere Informationen zu den Grundsätzen im ESF finden Sie auf der Internetseite der SAB www.sab.sachsen.de
Zuwendungsempfänger sind außerschulische Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen) sowie die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
Vorhaben dieses Fördergegenstandes können von mehreren Einrichtungen/ Unternehmen gemeinsam durchgeführt werden (Kooperationsvorhaben/ Kooperationsnetzwerke).
Das EPC begleitet die Projekte der TU Dresden gemäß der Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 und ist zwingend in die Antragstellung einzubinden. Das EPC berät zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung, besitzt Vollmachten für die rechtsverbindliche Unterschrift ggü. der SAB und verfügt über den zentralen Zugang zum Förderportal der SAB zur Einreichung der Projektvorschläge.
Einreichung folgender Unterlagen durch Antragsteller per E-Mail an epc@tu-dresden.de: für den Vorhabensbereich D bis 26. Juli 2024 und für den Vorhabensbereich C und E bis 30. August 2024.
- Projektvorschlag gemäß Gliederung SAB mit Unterschrift koordinierende Professur (Gliederung Projektvorschlag)
- Kurzbeschreibung (max. 1.500 Zeichen) für die Veröffentlichung in der Liste der geförderten ESF-Vorhaben 2021-2027 im Freistaat Sachsen
- Muster Teilnahmebescheinigung (mit Logos gemäß Publizitätsanforderungen ESF Plus)
- Drittmittelanzeige
- Kalkulation Projektkosten (Personalkosten: gern übernehmen wir die Kalkulation der Personalkosten mit entsprechender Kontaktaufnahme vor dem 26. Juli 2024 für "Vorhabensbereich D" bzw. 30. August 2024 für "Vorhabensbereich C und E", auch um die eventuelle Höhe der Unterdeckung für Sie zu kalkulieren, die durch die Ausreichung einer personenbezogenen Pauschale statt Stellenförderung entstehen kann)
- bei Vorhabensbereich C: zusätzlich fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung der Vorhaben, das eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt
Im Anschluss:
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung der Projektvorschläge durch SG 5.2 (EPC)
- Upload in Förderportal der SAB durch SG 5.2 (EPC) bis spätestens 01. August 2024 im Vorhabensbereich D bzw. 9. September 2024 im Vorhabensbereich C und E
- Prüfung des Vollantrags durch ein Gremium (Ministerium/SAB)
- Mitteilung über Zuwendung oder Ablehnung
Vorhabensbereich D: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-d-vorhaben-zur-f%C3%B6rderung-des-zugangs-von-frauen-zum-beruflichen-aufstieg
Vorhabensbereich E: https://www.sab.sachsen.de/geschlechterstereotypen-bei-der-berufs-und-studienwahl-entgegenwirken?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fq%3Dgleichstellung
Kontakt am EPC
Stellvertr. Gruppenl. / Projektmanagerin
NameFrau Susan Kasten
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Projektmanagerin
NameFrau Ina Sedelies
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden