ESF PLUS -Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Integration durch Bildung"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Integration durch Bildung“ am 28. April 2023 veröffentlicht.
Ziel des Programms ist die Erhöhung von Bildungschancen für Menschen mit Migrations-geschichte. Dabei werden Forschungs-Praxis-Tandems gefördert, die Steuerungs- und Handlungswissen für eine Stärkung der Bildungsteilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie eine diversitätssensible Gestaltung des Bildungssystems generieren.
Folgende Schwerpunkte werden dabei gesetzt:
- Förderinitiative a):
Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte - Förderinitiative b):
Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem - Metavorhaben:
Zusammenführung der Programmergebnisse und deren Einbringung in den wissen-schaftlichen, praktischen und gesellschaftspolitischen Diskurs (in diesem Bereich insgesamt nur ein Vorhaben)
Gefördert werden sollen vor allem Maßnahmen im deutschen Bildungssystem. Die Vor-haben können verschiedene Forschungs- und Handlungsbereiche sowie lokale und regionale Akteure einbeziehen. Dabei soll insb. die Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte verbessert werden.
Erreicht werden kann dies bspw. durch:
- Angebote, die Empowermenträume eröffnen sowie Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen (Förderinitiative a) oder
- Schulung des Bildungspersonals für einen potentialorientierten Umgang mit Diversität (Förderinitiative b).
- Einzel- sowie auch Verbundvorhaben können gefördert werden.
- Die Laufzeit wird zunächst auf drei Jahre begrenzt.
- Der Projektstart sollte für den 1. Mai oder 1. Juni 2024 avisiert werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außer-universitäre und/oder private Forschungseinrichtungen.
Im Verbund mit diesen können ebenso folgende Einrichtungen gefördert werden:
- pädagogische Einrichtungen und deren Träger,
- Stiftungen, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Beratungsstellen,
- kommunale oder regionale Bildungsverwaltung sowie andere Organisationen.
Voraussetzung für die Förderung dieser Einrichtungen ist, dass sie in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind sowie dass die wissenschaftliche Organisation dabei die Projektkoordination übernimmt.
Einzel- sowie Verbundvorhaben können gefördert werden. Für die Förderung eines Ver-bundvorhabens wird vorausgesetzt, dass mindestens eine der beteiligten Institutionen eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist. Diese muss die Pro- jektkoordinierung übernehmen. Außerdem müssen passende Kooperationspartner:innen aus der Praxis einbezogen werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF Plus und einer nationalen Kofinanzierung durch das BMBF.
Die Laufzeit wird zunächst auf drei Jahre begrenzt. Der Projektstart sollte für den 1. Mai oder 1. Juni 2024 avisiert werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Bis zu 100 % können gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hoch-schulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Vorgaben zur konkreten Höhe der Ausgaben gibt es nicht. Diese sollen sich an den Projekterfordernissen orientieren.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Personalausgaben für zusätzlich für das Projekt erforderliche Mitarbeitende (auch WHK und SHK)
- Fremdleistungen/ Unteraufträge (keine Vergabe an Kooperationspartner:innen im Projekt) - Diese Ausgaben müssen deutlich unter den eigenen beabsichtigten Ausgaben liegen.
- Ausgaben für Reisen im Inland
- weitere Sachmittel (bspw. für Open Access-Veröffentlichungen wie Abstract- und Tagungsbände, für die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Gesellschaft)
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 27. August 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form mittels easy-online vorzulegen und bis zum 1. September 2023 (Datum Post-stempel) in schriftlicher Form nachzureichen. Dies erfolgt für die TU Dresden über das EPC. Bei positiver Begutachtung werden die Antragstellenden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Kontakt am EPC:
Projektmanagerin
NameFrau Ina Sedelies
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden
Projektmanagerin
NameFrau Ines Synnatzschke
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden