Frequently Asked Questions (FAQ)
Auf dieser Seite können Sie sich zu folgenden Themen informieren:
Inhaltsverzeichnis
Vor dem Studium
1. Bewerbung & Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung muss in Papierform eingereicht werden.
Nein. Studienleistungen wie Bachelorzeugnisse und Abiturzeugnisse müssen nicht in beglaubigter Form eingereicht werden. Eine Ausnahme gilt allerdings für nichtdeutschsprachige Modulbeschreibungen (siehe hierzu: Wie verkehre ich mit nicht deutschsprachigen Modulbeschreibungen?)
Aktuell (Stand WiSe 24/25) werden zu jedem Bewerbungszeitraum 60 Plätze vergeben.
Dies können Sie in §3 der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen detailliert nachlesen.
Ja, sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung 80% der erreichbaren Leistungspunkte in Ihrem Studiengang nachweisen können. Bitte reichen Sie alle Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen ein sowie über die Kurse, in denen Sie gerade eingeschrieben sind. Im Normalfall stellt Ihnen das entsprechende Prüfungsamt eine derartige Bescheinigung aus.
Bis Ende Februar, also vor Beginn der Einschreibung in die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters, da Sie sich sonst nicht für die Lehrveranstaltungen einschreiben können.
Im Prinzip ist ein Urlaubssemester auch im 1. Fachsemester möglich. Dies muss begründet und beantragt werden. Wir empfehlen das nicht, weil es im Sommersemester ggf. keine passenden Angebote gibt und Zeit verloren geht.
Ja. Beachten Sie dazu die Punktezusammenstellung für die Rangliste in §3 der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen.
Sie können sich an der folgenden groben Zuordnung orientieren:
- Die psychologischen Grundlagenfächern beziehen sich auf Ihre Vorkenntnisse im Bereich der Psychologie. In diesem Bereich erfolgt eine eher enge Prüfung Ihrer Studienleistungen in Bezug auf das Fach Psychologie.
- Die thematischen Kernbereiche beziehen sich auf Ihre Vorkenntnisse in unterschiedlichen Fachdisziplinen des Masters HPSTS. Hier erfolgt eine eher breite Prüfung Ihrer Studienleistungen in Bezug auf die verschiedenen Module des Masters HPSTS.
Bitte ordnen Sie Ihre Studienleistungen den einzelnen Grundlagenfächern sowie Kernbereichen entsprechend zu und fügen Sie aussagekräftige Modulbeschreibungen bei.
Nein, bei den psychologischen Grundlagen werden übliche Anforderungen eines BA in Psychologie zu Grunde gelegt und bei den Kernbereichen wird geprüft, ob die vorgelegten Leistungen/Modulbeschreibungen thematisch passend sind, um feststellen zu können, ob entsprechende Qualifikationen im erforderlichen Umfang erworben wurden.
Für die Bewerbung im HPSTS-Masterstudiengang werden freiwillige Praktika nicht anerkannt. Als anzuerkennende Studienleistungen zählen: 1. erfolgreich abgeschlossene Module, 2. erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Seminare, 3. Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten in einem Studiengang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Eignungsfeststellungsordnung.
Damit ein Pflichtpraktikum anerkannt werden kann, muss das Praktikumsmodul mit Angabe der entsprechenden ECTS auf dem Zeugnis bzw. dem Transcript of Records angegeben sein. Für die inhaltliche Zuordnung legen Sie einen Nachweis über die Tätigkeiten bei, die Sie im Praktikum übernommen haben.
Falls Sie bereits als HPSTS-Student eingeschrieben sind, können Sie frühere Praktika als Praktikumszeit im Rahmen des HPSTS-Studiums anerkennen, wenn die formalen Bedingungen dafür stimmen (siehe Modulbeschreibung für das Praktikum in der Studienordnung, Anlage 1).
Ja. 2 SWS sind gleichbedeutend mit 3 ECTS-Punkten. Dies ist jedoch nur ein grober Richtwert; wichtiger ist der Inhalt der Studienleistungen, die Sie erreicht haben.
Die Modulbeschreibungen sollten in Papierform eingereicht werden und nachvollziehbar sein. Grundsätzlich gilt: je aussagekräftiger im Hinblick auf Inhalte und erworbene Qualifikationen, desto besser. Für ausländische Modulbeschreibungen gilt: Sofern die Sprache der Modulbeschreibung nicht bereits Deutsch oder Englisch ist, muss der Bewerbung eine beglaubigte Übersetzung in die Sprachen Deutsch oder Englisch beigelegt werden. Eine eigenhändige Übersetzung der Modulbeschreibungen vonseiten des Studienbewerbers können wir leider nicht anerkennen.
Ja. Als Wartezeit gilt der Zeitraum zwischen Erlangung der Zugangsberechtigung zum Masterstudium (i.d.R. Bachelor-Abschluss) und dem Zeitpunkt der Bewerbung, wobei Zeiten eines Studiums an einer Hochschule nicht auf die Wartezeit angerechnet werden. 10% der verfügbaren Masterplätze werden nach der Wartezeit vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt gemäß einer Rangfolge entsprechend der Anzahl der Wartesemester.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor Sichtung aller Bewerberunterlagen dazu keine Aussage machen. Eine verbindliche Bestätigung der Anerkennung Ihrer Leistungen ist erst nach Sichtung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen und der Modulbeschreibungen möglich. Für die Anrechnung sollten diejenigen Studieninhalte angegeben werden, die den Kernbereichen bzw. den psychologischen Grundlagenfächern des Studienganges HPSTS am deutlichsten entsprechen. Welche diese sind, können Sie in dem Antrag auf Eignungsfestellung und in der Eignungsfestellungsordnung nachlesen.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der TU.
Für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in den Master HPSTS benötigen Sie zunächst einen positiven Eignungsfeststellungsbescheid. Das Antragsformular auf Feststellung der Eignung finden Sie hier. Es muss mit den nötigen Anlagen an den Studiengangskoordinator (Prof. Leising) gesendet werden. Für das Sommersemester werden Anträge bis zum 15.1. angenommen (die Nachfrist bei rechtzeitig erfolgter Online-Bewerbung ist im Normalfall eine Woche später). Nach erfolgter Antragsprüfung erhalten Sie vom Zugangsausschuss der Fakultät postalisch einen Bescheid über Ihre Eignung. Im positiven Fall prüft das Immatrikulationsamt der TU Dresden im Anschluss, ob Studienplatzkapazitäten für die Zulassung im entsprechenden Fachsemester vorhanden sind. Abschließend erhalten Sie vom Immatrikulationsamt einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Im positiven Fall erfolgt abschließend Ihre Immatrikulation.
Eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist möglich, dies muss bei der Bewerbung mit angegeben werden. Zunächst erfolgt die Eignungsfeststellung wie im normalen Bewerbungsprozess. Bei positiver Prüfung wird im Zulassungsbescheid darauf hingewiesen, welche Unterlagen für die Immatrikulation einzureichen sind, dazu gehört die Fachsemesteranrechnung. Eine erfolgreiche Immatrikulation ist nur möglich, wenn die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Es reicht, den Eignungsfeststellungsbescheid der Bewerbung beizulegen. Wenn sich Ihre Punktzahl allerdings verbessern könnte, sollten Sie aktuellere Dokumente (z.B. den nun vorliegenden BA-Abschluss oder neue Credits in zuvor nicht belegbaren Modulen) natürlich zur Prüfung auch beilegen.
2. Eignung, Sprachanforderungen & Kosten
Ja, soweit Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung besondere Fachkenntnisse in den thematischen Kernbereichen (mind. 5 ECTS pro Kernbereich in mindestens vier von zwölf Kernbereichen) und den psychologischen Grundlagen des Studienganges nachweisen können (insgesamt mind. 20 ECTS aus mindestens drei der zehn psychologischen Grundlagenfächer). Siehe auch §5 in der Eignungsfeststellungsordnung.
Sie können Antrag auf Eignungsfeststellung ausfüllen uns selbst überpüfen, inwieweit Sie die Anforderungen erfüllen. Anhand von §3 der Auswahlordnung können Sie ausrechnen, wieviele Punkte Sie anhand Ihrer Angaben erzielen würden. Auf dieser Seitefinden Sie die Grenzwerte aus den vergangenen Bewerbungsverfahren.
Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch Studienleistungen aus mehreren Abschlüssen anrechnen lassen (siehe auch die nächste Frage).
Als Sprachnachweise können z.B. erbracht werden:
- 5 Jahre Englisch im Gymnasium bis zum Abitur (Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten 2 Jahre mindestens 9 Punkte)
- Leistungskurs Englisch im Gymnasium bis zum Abitur (Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten 2 Jahre mindestens 9 Punkte)
- UNIcert II
- telc B2
- CAE B2
- Auslandsaufenthalt (mind. 3 Monate), nachweisbar mit Englisch als „language of communication“
- Zertifikate der TUDIAS
- Sprachkurse des Psychologie-Bachelors an der TU Dresden ("WP7 Englisch und gesellschaftliche Bildung"; „WP S1“: Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch B2+; „WP S2“: Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch C 1)
Um die B2-Äquivalenz weiterer etablierter Spracheinstufungstests (z.B. TOEFL, IETLS) vorab selbst zu bestimmen, können Sie sich an dieser Übersicht orientieren. Weiterführende Informationen zu den Spracheinstufungstests finden Sie hier.
Hinweis: Aufgrund der Fülle der unterschiedlichen existierenden Spracheinstufungstests können bei manchen eingereichten Sprachnachweisen Einzelfallentscheidungen über deren B2-Äquivalenz erforderlich sein. In unklaren Fällen empfehlen wir Ihnen, einen eindeutigen Einstufungstest für das Niveau B2 nach europäischem Referenzrahmen (in Dresden z.B. über das Sprachenzentrum an der TU Dresden oder die TUDIAS) vorzunehmen.
Ob dies ausreicht, hängt davon ab, ob der Sprachtest als adäquater Nachweis für die erforderlichen B2-Sprachkenntnisse anerkannt wird. Beraten kann Sie das Akademische Auslandsamt an der TU Dresden.
Als Auslandsaufenthalt zählt z.B. ein Aufenthalt im Rahmen eines Auslandsstudiums, ein Auslandspraktikum oder eine berufliche Beschäftigung im Ausland mit jeweils mind. 3 Monaten Aufenthaltsdauer und Englisch als primäre „language of communication“ (Nachweis erforderlich). Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung möglichst konkrete Angaben zu Inhalten und Ablauf Ihres Auslandsaufenthalts.
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse bereits vorliegen. Bewerbungen, die keinen Sprachnachweis enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Diese bestimmen sich nach §7 der Immatrikulationsordnung der TU Dresden.
Es gibt keine Studiengebühren. Sie müssen lediglich einen Semesterbeitrag zahlen. In diesem ist der Studentenwerksbeitrag und das Deutschland-Semesterticket für den Regional- und Nahverkehr in Deutscland enthalten (Weitere Informationen siehe hier).
3. Einordnung & Aufbau
Der Masterstudiengang HPSTS ist konsekutiv aufgebaut. D.h. Sie erwerben vor allem im ersten Semester Grundlagen, die Sie für den weiteren Verlauf des Studiums benötigen und nutzen sollten. Den genauen Ablauf können Sie der Seite des Studiengangs sowie dem Studienablaufplan und den Modulbeschreibungen entnehmen.
Ja, der MA HPSTS enthält Arbeits- und organisationspsychologische sowie personalpsychologische Inhalte, so dass er als Wirtschaftspsychologie gilt, zumal auch ingenieurpsychologische Inhalte vorhanden sind. Allerdings ist die Markt- und Werbepsychologie kein Gegenstand. Was genau Wirtschaftspsychologie ist, wird allerdings recht unterscheidlich definiert. Sehen Sie sich hierzu die Seiten der FG AOW der DGPs an.
4. Weitere Infos
Ganz allgemeine Informationen zum Psychologiestudium an der TU Dresden finden Sie hier.
Informationen zum Bewerbungsvorgang an der TU Dresden finden Sie hier.
Informationen hierzu finden Sie hier.
Im Studium
1. Lehre
Ja, der Stundenplan für das jeweilige Semester ist hier abzurufen.
Hier sind Screenshots von Stundenplänen vergangener Semester, damit Sie sich einen Eindruck davon bilden können, wie sich die Veranstaltungen auf die Wochentage aufteilen können. Beachten Sie, dass es keine Garantie dafür gibt, dass die Veranstaltungen in kommenden Semestern zu den selben Zeitpunkten stattfinden.
Die Einschreibung zu den Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang HPSTS erfolgt ausschließlich über die Plattform selma. Die Einschreibezeiten entnehmen Sie bitte der Seite der Fakultät.
Der FSR bietet im Rahmen der Erstsemestereinführung auch eine Online-Informationsveranstaltung an, in der u.a. der Einschreibevorgang erklärt wird.
Eine Empfehlung dafür, wann welches Modul zu belegen ist, entnehmen Sie bitte dem Studienablaufplan.
Wahlpflichtmodule können jederzeit belegt werden, werden allerdings nicht zu jedem Semester angeboten. Bitte informieren Sie sich darüber in den Modulbeschreibungen. Bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl der Wahlpflichtfächer sich hoher Beliebtheit erfreut und demnach eine Einschreibung per Losverfahren nach Ablauf der Einschreibefrist erfolgt.
Darüber hinaus bietet der FSR jedes Jahr im Anschluss an die allgemeinen Einführungsveranstaltung eine Einschreibehilfe an.
Aktuell werden die Vorlesungen sowie Seminare in den Modulen HPSTS-1, HPSTS-2 sowie HPSTS-6 auf Englisch abgehalten.
Weiterführende Informationen zur Einschreibung und selma finden Sie hier.
2. Prüfungen – Prüfungsleistungen (PL) & Prüfungsvorleistungen (PVL)
Aktuell können Sie sich bei fast allen Prüfungen im Masterstudiengang HPSTS individuell entscheiden, ob Sie die Prüfung auf Deutsch oder auf Englisch ablegen möchten.
Ausnahmen stellen lediglich verschiedene Prüfungen im Wahlbereich dar sowie die Prüfung in HPSTS-6.
Die Prüfungstermine sind für Sie online auf den Seiten des Prüfungsamtes einsehbar sobald sie veröffentlicht wurden. Wir bemühen uns, Ihnen zumindest die vorläufigen Prüfungstermine zu Beginn des Semesters mitzuteilen. Weiterführende Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier
Der Anmeldung für die Prüfungen erfolgt im Normalfall im WiSe im Januar und im SoSe im Juli. Die jeweiligen Termine für die Prüfungen sowie den Anmeldezeitraum können Sie hier einsehen.
Sie können ihre Prüfungsanmeldung schriftlich beim Prüfungsamt einreichen. Über die Anmeldung entscheidet das Prüfungsamt anhand Ihrer Angaben auf dem Formular. Sie können den Anmeldeantrag hier abrufen (unter Psychologie – Prüfungen/Examinations – Prüfungsanmeldung).
Die Wiederholungsprüfungen finden im Normalfall während der Vorlesungszeit im Folgesemester statt. Ob und wann genau eine Wiederholungsprüfung stattfindet, entscheiden die Dozierenden selbst. Dieses Angebot steht immer im Ermessen der/des Modulverantwortlichen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Angebot der Wiederholungsprüfungen auf den Seiten des Prüfungsamtes, um keine Anmeldungen zu verpassen.
Im Normalfall bieten die Dozierenden den Wiederholungsprüflingen an, die Prüfung nach den Inhalten der Vorlesung abzuhalten, die sie besucht haben. Eine Garantie gibt es hierfür allerdings nicht.
Bitte sprechen Sie die Prüfungsinhalte individuell mit Ihrem Prüfer bzw. den Modulverantwortlichen ab.
Im Normalfall können Sie sich online über selma bzw. schriftlich bis 7 Tagen vor der Prüfung von der Leistung abmelden. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier (unter Psychologie - Prüfungen – Rücktritt von Prüfungsleistungen). Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Für diese Art von Fragen konsultieren Sie bitte den FAQ des Prüfungsamtes der Fakultät Psychologie bzw. die Mitteilungen des Prüfungsausschusses.
Nein, das ist so nicht vorgesehen.
Für diese Art von Fragen konsultieren Sie bitte den FAQ des Prüfungsamtes der Fakultät Psychologie bzw. die Mitteilungen des Prüfungsausschusses.
Nein. Ob eine PVL benotet wird oder nicht, hängt vom Modul ab. Bitte konsultieren Sie hierfür die entsprechenden Modulbeschreibungen oder wenden sich an die Modulverantwortlichen.
Für diese Art von Fragen konsultieren Sie bitte den FAQ des Prüfungsamtes der Fakultät Psychologie bzw. die Mitteilungen des Prüfungsausschusses.
Für diese Art von Fragen konsultieren Sie bitte den FAQ des Prüfungsamtes der Fakultät Psychologie bzw. die Mitteilungen des Prüfungsausschusses.
Auf der Seite des Prüfungsamtes existiert ein eigener FAQ. Außerdem gibt der Prüfungsausschuss öffentliche Meldungen nach dessen Sitzungen aus.
3. Wahlpflichtfächer & Anerkennung von Studienleistungen
Grundsätzlich können erbrachte Prüfungsleistungen bei Äquivalenz zu curricularen Leistungen entsprechend der Modulbeschreibungen angerechnet werden. Besteht keine Äquivalenz, gibt es die Möglichkeit der strukturellen Anrechnung im Wahlpflichtbereich. Voraussetzungen hierfür sind:
- das erbrachte Modul entspricht dem Sinn und Zweck der vorhandenen Wahlpflichtmöglichkeiten als hätte es ein eigenes Wahlpflichtmodul sein können
- der Wahlpflichtbereich ist noch nicht vollständig erbracht
- es handelt sich um ein vollständiges Modul, keine einzelne(n) Lehrveranstaltung(en)
Auf den Seiten des Prüfungsamtes können Sie sich über die strukturelle Anerkennung informieren.
Erbrachte Prüfungsleistungen, die keine Äquivalenz zu einem curricularen Modul aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen im Wahlpflichtbereich anerkannt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes unter dem Punkt Strukturelle Anrechnung. Den zu stellenden Antrag finden Sie hier (unter Psychologie - Anerkennung - Antrag auf Anerkennung von Leistungen).
Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss einzureichen. Neben dem Antrag wird die Modulbeschreibung sowie der Leistungsnachweis im Original mit Ausweisung des Moduls, den erbrachten Credits und der Bewertung benötigt.
Eine Vorlage bei den Modulverantwortlichen ist bei der strukturellen Anrechnung nicht notwendig. (Dieser Absatz kann im Antrag frei gelassen werden.)
Ein Zeitlimit zur Einreichung des Antrages besteht nicht.
Ausführliche Informationen zur Anrechnung/Anerkennung im Allgemeinen sowie der strukturellen Anerkennung finden Sie in dieser Handreichung (Login erforderlich)
Das kommt darauf an, bei welcher Fakultät das Modul gelistet ist. Im Normalfall erfolgt eine Anmeldung zur Prüfung über das jeweilige Prüfungsamt. Eine Auflistung der Prüfungsämter finden Sie hier.
Wenn Sie sich die Leistungen anrechnen lassen wollen, müssen Sie sich im Nachgang um eine strukturelle Anrechnung bemühen (siehe auch: strukturelle Anrechnung).
4. Praktikum
Auf unserer Webseite finden Sie verschiedene Praktikumsangebote, die an uns herangetragen werden. Auf der Seite sehen Sie auch, wann diese Angebote eingestellt wurden. Wir prüfen die Angebote regelmäßig, so dass auch ältere Praktikumsangebote durchaus noch gültig sein sollten. Darüber hinaus können Sie uns jederzeit ansprechen.
Achten Sie auch auf Aushänge in der Fakultät sowie die Ausschreibungen durch den FSR.
Eine derartige Auflistung ist derzeit in Bearbeitung. Wir bitten alle Studierende, mit dieser Liste äußerst respektvoll umzugehen und die darin enthaltenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald die Datenbank veröffentlich wird, werden wir sie an dieser Stelle verlinken. Alternativ sind hier aktuelle Stellenausschreibungen aufgelistet.
Für alle anderweitige Belange können Sie sich gerne jederzeit an die Praktikumsbeauftragte wenden.
Neben Praktika in Unternehmen sind nach Absprach mit der Praktikumsbeauftragten auch Praktika in z.B. Forschungseinrichtungen (Forschungspraktikum) möglich. Die formalen Anforderungen des Praktikum-Moduls müssen aber in jedem Fall erfüllt sein (siehe Studienordnung).
Das Praktikum darf erst nach erfolgreichem Bestehen von 3 der 7 Pflichtmodule angetreten werden. Empfohlen wird hierfür das 3. Semester.
Da das Praktikum ein integrierter Bestandteil des Studiums ist, sollte es vor allem genutzt werden, um die gelernten Inhalte anzuwenden und kritisch zu reflektieren.
Frühere Praktika können u.U. annerkennt werden, insofern sie
- nicht bereits im Rahmen anderweitiger Studienleistungen anerkannt wurden
- sie psychologisch betreut wurden
- mindestens 240 Stunden umfassen.
Konsultieren Sie ggf. die Praktikumsrichtlinie. In jedem Fall ist jedoch ein entsprechender Antrag (unter Anrechnung - Antrag auf Anrechnung) bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen.
Bitte suchen Sie sich in diesem Fall eine Cobetreuung aus der Fakultät. Hier ist Eigeninitiative gefragt. Schreiben Sie mögliche Kandidat:innen einfach an, sie werden Ihnen mitteilen, ob es ihnen möglich ist, die Betreuung zu stemmen und Sie andernfalls möglicherweise weiterverweisen.
Hier ist ein separater Antrag inklusive Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis einzureichen. Diese Dokumente werden dann durch die Praktikumsbeauftrage geprüft und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Sollte es sich hierbei um eine zusammenhängende Tätigkeit über einen Zeitraum von 6 Monaten handeln, können prinzipiell auch fachfremde Tätigkeiten anerkannt werden. Voraussetzung ist die Anfertigung eines Berichtes, in dem Sie Ihr Arbeitsverhältnis psychologisch reflektieren.
Auch Werkstudententätigkeiten können u.U. angerechnet werden – vorausgesetzt sie wurden
- psychologisch betreut
- und 3 der 7 Pflichtfächer sind bereits absolviert.
Bitte beachten Sie, dass hier jeder Einzelfall separat geprüft werden muss und keine generellen Aussagen getroffen werden können. Sollten Sie Fragen diesbezgl. haben, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte.
Praktika begleitend zu einer Hochschulausbildung mit einer Dauer bis zu 3 Monaten sind nicht vom Mindestlohngesetz erfasst. Bitte beachten Sie, dass dem mehr als 6 Wochen (max. 3 Monate) dauernden Praktikum allerdings kein Praktikum bei demselben Arbeitgeber (z. B. das Land Sachsen, wenn Sie bei sächsischen Hochschulen, Behörden etc. das Praktikum ableisten) vorangegangen sein darf. Die Obergrenze von 3 Monaten (dies beinhaltet mehrere Praktika bei demselben Arbeitgeber) darf nicht überschritten werden.
Nein, das kommt ganz auf die Einrichtung an, an der Sie Ihr Praktikum absolvieren.
Ein Pflichtpraktikumsschein ist eine Bestätigung von Seiten der Fakultät an das Unternehmen, dass es sich bei dem Praktikum um ein im Studium integriertes und verpflichtendes Praktikum handelt. Sollte Ihre Praktikumsstelle einen Pflichtpraktikumsschein benötigen, kann sie sich direkt an die Praktikumsbeauftragte wenden.
Um Ihr Praktikum als Prüfungsleistung anerkennen zu lassen müssen Sie der Verbuchung die Ausbildungsvereinbarung (§7), den Praxiszeitbericht (§10) sowie ein Arbeitszeugnis/den Tätigkeitsnachweis (§8) der Praktikumsrichtlinie. Die Unterlagen sollten zusammengeheftet (in einem Hefter o.Ä., nicht als lose Blattsammlung) an die Praktikumsbeauftrage gehen.
Eine Vorlage finden Sie im Anhang der Praktikumsrichtlinien und hier zum Download:
Eine Vorlage finden Sie im Anhang der Praktikumsrichtlinien und hier zum Download:
Im Idealfall sollte zwischen dem Abschluss ihres Praktikums und der Abgabe Ihres Berichtes nicht allzu viel Zeit liegen. Da die Inhalte im Bericht praktisch reflektiert werden sollen, ist es sicherlich hilfreich, den Bericht direkt im Anschluss an das Praktikum zu verfassen. In keinem Fall sollte sich die Abgabe länger als ein Jahr hinauszögern.
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem freiwilligen Praktikum andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten.
Ja. Die aktuellen Sprechzeiten der Praktikumsbeauftragten sind mittwochs von 13.15-14.15. Alternativ dazu können Sie auch eine Mail an die Praktikumsbeauftragte schreiben.
5. Mobilität
Ja, wie bei anderen Studienprogrammen erfordert dies aber die Beurlaubung vom Studium und Beantragung der Anerkennung / vorherige Bestätigung der Anerkennbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums ist bspw. über Erasmus, TUDweltweit oder das PROMOS-Stipendium möglich. Sollten Sie Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben, informieren Sie am besten hier.
Ein Auslandssemester wird im Masterstudiengang HPSTS im 3. Semester empfohlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Ihr Studium mit einem Auslandssemester mit hoher Wahrscheinlichkeit verlängern wird. Es ist nicht sichergestellt oder vorgesehen, dass man das Studium in 4 Semestern abschließen kann, wenn ein Semester im Ausland verbracht wird.
6. Masterarbeit & Master Thesis Seminare I & II
- Vor Anmeldung der Masterarbeit erstellen Sie ein Proposal, dass Sie mit Gutachter:innen und Advisor abgestimmt haben.
- Ihre erste Version des Proposals schicken Sie nach den ersten gemeinsamen Absprachen mit Ihrer Betreuungsperson sowohl an Advisor als auch an beide Gutachter:innen, die dann innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung geben (die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeit aber zu diesem Zeitpunkt auch ablehnen können.)
- Sie können außerdem OPTIONAL Ihre Masterarbeitsidee im Master Thesis-Seminar I vorstellen (10 Min. Vortrag + 10 Min. Diskussion), um auch von den Seminarteilnehmer:innen und der Seminarleitung Rückmeldung zu erhalten.
- Mithilfe des Feedbacks überarbeiten Sie Ihr Proposal und reichen es zur Bewertung nochmals bei Advisor und Gutachter:innen ein.
- Dieses finale Proposal wird bewertet und bildet Ihre Note für das Referat 1 im Master Thesis-Seminar.
- Bewertungskriterien für das Proposal umfassen dabei den Aufbau und die Form, den Inhalt des Proposals aber auch die Überarbeitung nach der Rückmeldung. Weitere Informationen zum Proposal sowie den Bewertungskriterien erhalten Sie im MA Thesis-Seminar I.
- Weitere Hinweise zum Proposal und zur Masterarbeit finden Sie im Leitfaden zur Anfertigung von Master-Arbeiten
Die Anmeldung der Abschlussarbeit muss spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters erfolgen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem FAQ des Prüfungsamtes der Fakultät Psychologie.
Die Betreuung und Begutachtung kann nur durch prüfungsberechtigte Dozierende unserer Fakultät erfolgen. Gutachter:innen können zusätzlich nicht-prüfungsberechtigte Mitarbeitende als „Advisor“ beauftragen, welcher die Studierenden bei ihrer Abschlussarbeit begleitet und diesen als Ansprechpartner:in zur Verfügung steht. Eine detaillierte Auflistung aller zur Betreuung berechtigten Dozierenden finden Sie hier.
Darüber hinaus sollten Sie mit Ihrer Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung für studentische Forschungs- und Abschlussarbeiten abschließen. Eine Vorlage dazu, die Sie in Absprache mit der Betreuungsperson anpassen, ausfüllen und unterschreiben können, finden Sie im „Betreuungsleitfaden für studentische Forschungs- und Abschlussarbeiten“
Für die Auswahl der Betreuung sind Sie selbst zuständig. Während des Master Thesis-Seminars I wird über Informationsquellen für ausgeschriebene Masterarbeiten informiert. Außerdem können Sie natürlich auch aktiv auf Dozierende zugehen und nach Themen fragen.
Die Kommission für Qualitätsmanagement Studium und Lehre (KQM) hat für diese Zwecke sowohl im Leitfaden zur Anfertigung von Abschlussarbeiten als auch in den Zitationsrichtlinien Hinweise hierzu gegeben.
Bitte sprechen Sie die jeweiligen Formalien in jedem Fall mit Ihrer Betreuung ab.
Die Master Thesis-Seminare sind als Begleitseminare für Ihre Masterarbeit gedacht. Die beiden MA Thesis-Seminare unterscheiden sich hinsichtlich der Themen, die dort jeweils angesprochen und diskutiert werden. MA Thesis-Seminar I bietet Ihnen eine Hilfe bei der Vorbereitung und Planung Ihrer Masterarbeit bis hin zum Erstellen Ihres Proposals, während Sie im MA Thesis-Seminar II beim Verfassen Ihrer Masterarbeit unterstützt werden.
Ihre Prüfungsleistung im MA Thesis-Seminar I entspricht der Beurteilung Ihres Proposals durch Ihre Betreuungsperson/Gutachter:innen, während Ihre Prüfungsleistung im MA Thesis-Seminar eine Posterpräsentation von Ergebnissen Ihrer Masterarbeit umfasst.
Darüber hinaus haben Sie in den Seminaren die Möglichkeit, sich in einem geschützten Raum mit Ihren Kommilitonen/innen sowie der Seminarleitung kritisch mit aktuellen Fragestellungen Ihrer Arbeit und der anderer auseinandersetzen.
Nein, nicht zwangsläufig.
Die Master Thesis-Seminare begleiten Ihre Arbeit. Sobald Sie im Prozess Ihrer Arbeit soweit sind, melden Sie sich für die entsprechende Präsentation bei der Seminarleitung an (OPTIONALE Präsentation des Proposals im Master Thesis-Seminar I, OBLIGATORISCHE Posterpräsentation im Master Thesis-Seminar II).
Für die Notenverbuchung müssen Sie sich außerdem im gleichen Semester, in dem Sie die Leistung(en) ablegen, während der regulären Einschreibefrist für die Prüfungsanmeldung in selma für die Prüfungsleistung Referat 1 (Proposal) bzw. Referat 2 (Poster) im Master Thesis-Seminar anmelden!
Beide Prüfungsleistungen können im gleichen Semester erbracht werden, müssen aber nicht.
Die Modulnote im Master Thesis Seminar ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen von Referat 1 und Referat 2. Die Ermittlung der Note erfolgt durch das Prüfungsamt.
Nach dem Studium
Die Berufsoptionen sind sehr vielfältig. Zur Orientierung dienen die Qualifikationsziele des Masters unter §1 in der Kurzbeschreibung und die exemplarisch die Praxisfelder.
Ja, es existiert ein Alumninetzwerk. Bei der Vergabe Ihres Abschlusszeugnisses bekommen Sie einen Flyer, auf dem der Beitritt genauer erläutert wird. Im Prüfungsamt steht dafür extra ein Laptop, auf dem sich die AbsolventInnen bei Erhalt des Zeugnisses für das Absolventennetzwerk direkt anmelden können.
Sollten Sie keinen Flyer bekommen haben, können Sie sich gerne beim Alumninetzwerk zur Aufnahme in die Datenbank melden.
Nein. Seit Wintersemester 23/24 können die benötigten Module können aus Kapazitätsgründen nicht mehr angeboten werden.
Nein. Es finden regelmäßige Treffen mit den Studierenden zu Semesterabschluss statt, Abschlussveranstaltungen gibt es keine. Die Zeugnisausgabe regelt das Prüfungsamt.
Falls Sie auf dieser Seite keine Antworten auf Ihre Fragen finden, können Sie Prof. Dr. Sebastian Pannasch (HPSTS Studienberater) oder Prof. Dr. Daniel Leising (HPSTS Studiengangskoordinator) für weitere Auskünfte kontaktieren.