Richtlinie "Hochschule und Forschung" – Nachwuchsforschungsgruppen Ausschreibung 2023
Im Rahmen der ESF Plus-Richtlinie Hochschule und Forschung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sollen ab dem 1. Januar 2024 Nachwuchsforschungsgruppen in der Regel bis zu einer Dauer von drei Jahren gefördert werden.
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale im Hoch-schulbereich, insbesondere von Frauen, um verbesserte Einstiegschancen in die säch-sische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen und dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Durch gemeinsame Forschungsarbeit sollen die Nachwuchsforschenden im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen sowie zur Steigerung des Wissens- und Technologietransfers und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und der Wirtschaft sowie zur Lehre befähigt werden.
Laufzeit: In der Regel drei Jahre ab dem 1. Januar 2024.
Förderquote: Die Förderquote beträgt 90 Prozent. Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes grundfinanziertes und am Projekt mitarbeitendem Personal können als Eigenanteil angerechnet werden. Die Kofinanzierung ist auch in „cash“ aus freien Mitteln möglich (Eigenmittel).
Zuwendungs-/Finanzierungsart: Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung.
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Nachwuchsforschenden:
Nachwuchsforschungsgruppen bestehen aus mindestens drei Nachwuchsforschenden. Mit Blick auf den Fortbestand der Nachwuchsforschungsgruppen bei eventuellen Personalabgängen empfiehlt das SMWK die Bildung von Nachwuchsforschungsgruppen je Hochschule aus wenigstens vier Nachwuchsforschenden.
Nachwuchsforschende im Sinne dieser Richtlinie sind natürliche Personen, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens sechs Jahre vor Einreichung des Projektvor-schlages (Stichtag: 1. August 2023) zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet oder den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben. Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Jahre pro betreutes Kind, welches zwischen dem Abschluss und der Einreichung des Projektvorschlags geboren wurde.
Die Nachwuchsforschenden bauen neben der Arbeit in der Nachwuchsforschungsgruppe ihre individuellen Potenziale inklusive ihrer Kenntnisse zum Gleichstellungswissen aus. Hierfür werden die Qualifizierungsbereiche Gleichstellungswissen, Lehre, soziale Kompe-tenzen und Projektmanagement zur Auswahl gestellt. Eine Teilnahme am Qualifizierungs-bereich Gleichstellungswissen ist verpflichtend. In mindestens einem weiteren der oben genannten Bereiche sind Leistungen zu erbringen.
Natürliche Personen, die zuvor für mehr als 36 Monate eine Promotionsförderung mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus erhalten haben oder für mehr als 36 Monate als Nach-wuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchs-forscher-, Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren, sind nur dann förderfähig, wenn sie als Postdoktorandinnen oder Postdoktoranden tätig sind. Das Promotionsvorhaben muss für diese Personen bereits abgeschlossen bezie-hungsweise der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt worden sein. Satz 1 gilt nicht, wenn die natürliche Person als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft tätig war.
Nachwuchsforschende sind mit einem gleichbleibenden Stellenanteil von mind. 50 Prozent über die gesamte Laufzeit (mind. sechs Monate) im Vorhaben zu beschäftigen.
Während Elternzeit und Zeiten für Mutterschutz kann eine Vertretung mit zusätzlichen Nachwuchsforschenden im Vorhaben dann erfolgen, wenn diese mindestens sechs Monate im Vorhaben beschäftigt sind.
Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Nachwuchsforschungsgruppe:
Nachwuchsforschungsgruppen sind Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen, welche aus mindestens drei Nachwuchsforschenden zu bilden sind. Das SMWK empfiehlt mindestens vier Nachwuchsforschende. Die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen ist zulässig.
Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben müssen für Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen öffentlich zugänglich sein.
In Nachwuchsforschungsgruppen mit bis zu fünf Nachwuchsforschenden kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahren, in Nachwuchsforschungsgruppen mit mehr als fünf Nachwuchsforschenden können zwei Forschende über 54 Jahren arbeiten.
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausgaben/Kosten sind entsprechend der Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten (sog. FFAK) förderfähig.
Personalausgaben:
Personalausgaben von bis zu zwölf Vollzeitäquivalenten sind pro Nachwuchs-forschungsgruppe in Form der Stellenförderung für Nachwuchsforschende und Forschende über 54 Jahren förderfähig, soweit sie für das Vorhaben eingesetzt werden.
Für sonstiges Personal – insbesondere Personal zur Erbringung von Eigenanteilen, Hilfs-kräfte oder sonstiges Unterstützungspersonal – sind die Personalausgaben als per-sonenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit förderfähig.
Sonstige Ausgaben:
Ausgaben für projektbezogene Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben werden als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förder-fähigen Personalausgaben (sog. „Restkostenpauschale“) in Höhe von 16 Prozent gefördert. Die Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023 gilt entsprechend.
Ausgaben und Kosten für die Qualifizierungsleistungen der Nachwuchsforschenden sind nicht förderfähig.
Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.
Projektvorschläge für Vorhaben mit geplantem Start zum 1. Januar 2024 müssen zunächst bis zum TU-internen Stichtag 9. Juni 2023 als formgebundene maximal fünfseitige Projektidee in deutscher Sprache zuzüglich einer Budgettabelle zur TU-internen Vorevaluation im PDF-Format via E-Mail an mit dem Betreff „ESF PLUS NFG 2023“ eingereicht werden. Nicht bis zum Stichtag eingereichte Projekt-vorschläge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Nach Abschluss der TU-internen Evaluation müssen die ausgewählten Projektvorschläge bis spätestens 28. Juli 2023 zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf
15 Seiten ausgebaut und qualifiziert werden. Das EPC unterstützt die Antragstellenden dabei und reicht die Projektvorschläge fristgerecht über den Account der TU Dresden im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ein.
Im Anschluss werden durch SAB und SMWK förderwürdige Projektvorschläge im Wett-bewerb mit Vorschlägen der anderen sächsischen Hochschulen der sog. Übergangsregion ausgewählt und zur Vollantragstellung aufgefordert.
Im Auswahlverfahren werden gemäß Richtlinie Vorhaben besonders gewürdigt, die:
- praxisorientierte/interdisziplinäre Forschung betreiben,
- Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
- Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung unterstützen,
- im MINT- oder KI-Bereich mehrheitlich oder vollständig von Frauen realisiert werden,
- im kulturellen Bereich angesiedelt sind.
Anhand von Budget und Verteilungsschlüssel unter den Hochschulen der Übergangs-region rechnet man für die TU Dresden in dieser Ausschreibung mit maximal drei Nachwuchsforschungsgruppen.
Die Anforderungen für die Struktur der Projektvorschläge, eine Budgettabelle, Bewertungskriterien sowie weiterführende Informationen finden Sie bitte unter „Weiterführende Links/Formulare“.
- Strukturvorgabe Projektvorschlag
- Kalkulationsvorlage ESF Plus NFG
- Bewertungskriterien
- Infoblatt Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung
- Infoblatt grüne und digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze
- Innovationsstrategie Freistaat Sachsen
- Programm ESF Plus Freistaat Sachsen 2021-2027
- Förderbaustein Nachwuchsforschungsgruppen
- Richtlinie ESF Plus Hochschule und Forschung SMWK
- Förderfähige Ausgaben und Kosten ESF Plus 2021-2027 (sog. FFAK)
- Mitteilung der Prorektorin Forschung 2/2023
Kontakt am EPC:
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden