Geschlechtsspezifische Gewalt
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Was tun bei sexueller Belästigung?
Hilfreiche Tipps und Literaturempfehlungen
Geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional verübt an Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binären, Trans und Agender Personen, kurz FLINTA*, Tag für Tag.
(* Nicht explizit erwähnte Personen, die sich nicht in eine der oben genannten sexuellen Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten einordnen und (mit) gemeint sind.)
Sie ist eine der am weitesten verbreiteten, grundlegenden Menschenrechtsverletzungen und hat ihre Wurzeln in sozialen Normen, Diskriminierung und Machtgefällen. Sie beeinträchtigt die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen und verhindert die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilhabe am privaten und öffentlichen Leben. Sie passiert im Jetzt. Ihr Auftreten ist vielfältig.
Als Spiegel der Gesellschaft ist geschlechtsspezifische Gewalt auch an unserer Universität für viele Mitarbeiter:innen und Studierende Realität. Im institutionell verankerten Raum für freien Diskurs sind wir gefordert, die Eigenverantwortung füreinander auch in diesem schwierigen, teilweise kaum erträglichen, Kontext erfahrbar zu machen, und an Präventions-, Interventions-, Sanktions-, Informations- und Sensibilisierungsstrategien und nachgeordnet Empfehlungskatalogen mitzuwirken, die dem tatsächlichen Erleben der Betroffenen Rechnung tragen.
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wollen wir das Thema mit verschiedenen interaktiven Formaten zwecks Information und Dialog hochschulöffentlich sichtbar machen.
Was tun bei sexueller Belästigung?
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, indem insbesondere ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) 2015.
Manchmal passen Dinge, die man erlebt, nicht gleich in eine Definition. Es ist ein Gefühl da, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht ist da Angst. man fühlt sich unwohl und ist voller Fragen, z.B: „Was ist wirklich passiert?“ oder „Bin ich vielleicht schuld?“ oder „Soll ich das überhaupt jemandem erzählen?“. Vielleicht spürt man auch Hilflosigkeit und denkt: „Was kann ich dagegen schon machen, wenn ich etwas erzähle, schade ich nur mir selber“ und so fort.
Sexuelle Belästigung ist wie auch Diskriminierung und Gewalt ein Phänomen, das in allen gesellschaftlichen Schichten und Arbeitsbereichen zu finden ist. Als Spiegel der Gesellschaft ist unsere Universität hiervon auch betroffen. Das ist kein Geheimnis, denn diese Dinge müssen sagbar sein, um miteinander Lösungen dafür zu entwickeln.
Für alles andere gilt 0 Toleranz. Sollten Sie von sexueller Belästigung betroffen sein, sprechen Sie mit uns. Rufen Sie an. Schreiben Sie eine E-Mail. Kommen Sie in die offene Sprechstunde (immer donnerstags 11:00-14:00). Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
© BGFB
Büro der Gleichstellungsbeauftragten der TUD
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- Montag:
- 09:00 - 12:00
Informieren Sie sich auch über die Beschwerdestelle der TU Dresden:
Betroffenen im Kontext von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt stehen darüber hinaus an unserer Universität insbesondere folgende Anlaufstellen für vertrauliche Beratung zur Verfügung (alphabetisch):
Ausländerbeauftragte oder -beauftragter
Beauftragte bzw. Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Gleichstellungsbeauftragte der Bereiche, Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen
Inklusionsbeauftragte oder –beauftragter
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Psychosoziale Beratungsstelle im Studentenwerk Dresden
Psychologische Beratung für Beschäftigte
und universitätsextern:
Hilfreiche Tipps und Literaturempfehlungen
Aktuelle Berichte zur Umsetzung der 2018 von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)
- GREVIO-Bericht: Deutschland wertet Umsetzung der Istanbul-Konvention aus
- Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt