Studien nach AMG alte Fassung (a.F.)
Neuanträge hinsichtlich der Bewertung einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels gemäß § 40 AMG a.F. ab 01.01.2020 und damit zusammenhängende Vorgänge:
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung:
- alle Unterlagen sind über das Onlineportal ethikPool einzureichen
- alle unterzeichneten Dokumente sind in gescannter Form einzureichen bzw. gezeichnet mittels elektronisch qualifizierter Signatur
- für die elektronische Einreichung bitten wir nur das Dateiformat „pdf“ zu verwenden
- die Dateinamen sollen so gewählt sein, dass eine Zuordnung möglich ist ohne alle Dokumente zu öffnen (z. B. pat_info.pdf, einwill_erkl.pdf usw.)
Allgemeine Hinweise zur Einreichung von nachträglichen Änderungen (Amendments) zu bereits laufenden Forschungsprojekten mit einer EK-Nummer, deren letzten vier Ziffern ≥ 2020 lauten, das heißt deren Erstanträge nach dem 01.01.2020 eingereicht wurden:
- sämtliche Unterlagen sind über das Onlineportal ethikPool hochzuladen
- Nachträgliche Änderungen sind grundsätzlich erst nach endgültigem Abschluss der Erstberatung möglich!
ACHTUNG: Die zeitgleiche Einreichung von nachträglichen Änderungen und von Unterlagen zur Erfüllung ggf. bestehender Hinweise der Ethikkommission zum Erstantrag ist nicht zulässig. Wir bitten die Vorgänge jeweils separat einzureichen. - Änderungen können ausschließlich vom gemeldeten Studienleiter bzw. seinem Bevollmächtigtem (vorliegende Vollmacht aus dem Erstantrag) beantragt bzw. angezeigt werden
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- formloses Anschreiben mit Angabe unseres Aktenzeichens (EK-Nr.), in dem das Ziel/der Hintergrund bzw. die Notwendigkeit der geplanten Änderungen erläutert wird.
- sämtliche von den Änderungen betroffenen Studiendokumente (z. B. Prüfplan, ggf. Patienteninformation und Einwilligungserklärung o. ä.) sind im track-change-Modus erneut hochzuladen
Alt-Anträge hinsichtlich der Bewertung einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels gemäß § 40 AMG a.F. mit einer EK-Nummer, deren letzten vier Ziffern ≤ 2019 lauten und damit zusammenhängende Vorgänge:
Allgemeine Hinweise zur Einreichung von überarbeiteten Unterlagen im Rahmen der Ersteinreichung (Auflagenerfüllung, Erfüllung von Bedingungen, Hinweisbearbeitungen):
- alle überarbeiteten, geänderten und/oder ergänzten Dokumente sind per E-Mail einzureichen
- sämtliche von den Änderungen betroffenen Studiendokumente (z. B. Prüfplan, ggf. Patienteninformation und Einwilligungserklärung o. ä.) sind im track-change-Modus erneut vorzulegen
Allgemeine Hinweise zur Einreichung von nachträglichen Änderungen (Amendments) zu bereits laufenden Forschungsprojekten:
- sämtliche Unterlagen sind per E-Mail einzureichen
- Nachträgliche Änderungen sind grundsätzlich erst nach endgültigem Abschluss der Erstberatung möglich!
ACHTUNG: Die zeitgleiche Einreichung von nachträglichen Änderungen und von Unterlagen zur Erfüllung ggf. bestehender Hinweise der Ethikkommission zum Erstantrag ist nicht zulässig. - Änderungen können ausschließlich vom gemeldeten Studienleiter bzw. seinem Bevollmächtigtem (vorliegende Vollmacht aus dem Erstantrag) beantragt bzw. angezeigt werden
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- formloses Anschreiben mit Angabe unseres Aktenzeichens (EK-Nr.), in dem das Ziel/der Hintergrund bzw. die Notwendigkeit der geplanten Änderungen erläutert wird
- sämtliche von den Änderungen betroffenen Studiendokumente (z. B. Prüfplan, ggf. Patienteninformation und Einwilligungserklärung o. ä.) sind im track-change-Modus erneut vorzulegen
Einreichung von SUSAR-Meldungen und DSURs:
Laufende Studien, die vor dem 01.01.2020 eingereicht wurden (außerhalb ethikPool):
- Wir bitten darum Meldungen zu Verdachtsfällen einer unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkung (SUSARs) im Rahmen von Arzneimittelprüfungen, bei denen wir federführende Ethikkommission sind, über die SUSAR-Funktions-E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen.
- Halbjährliche oder jährliche Auflistungen sowie DSURs senden Sie bitte an unsere allgemeine Funktionsadresse.
Laufende Studien, die nach dem 01.01.2020 eingereicht wurden (in ethikPool):
- Meldungen zu Verdachtsfällen einer unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkung (SUSAR) und DSURs reichen Sie direkt zur Studie im Portal ethikPool ein.
- Dazu finden Sie hier eine Anleitung.
Weitere Hinweise / Informationen / Mustertexte:
- Modul I (Hinweise zu Modul I)
- Modul II (bei multizentrischen Studien Pflicht, bei monozentrischen Studien optional)
- Substantial Amendment Notification Form
- Checkliste (Version 04.06.2005) und alle in der Checkliste angegebenen Unterlagen
- Qualifikationsnachweise für Prüfer, Stellvertreter und Prüfstelle
- Anordnung der elektronischen Dokumente
- Anordnung der Unterlagen zu Prüfzentren
- Anschreiben an die Ethikkommission
- Biometrische Methodik, Fallzahlplanung und statistische Power
- Empfehlungen zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern und Geeignetheit von Prüfzentren durch Ethik-Kommissionen
- EU-Richtlinie: Bewertung von Studien, die als IIT eingereicht werden
- Fallzahlplanung
- Hinweise zum Versicherungsschutz
- Muster für Publikationsklausel im Prüfervertrag
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Hinweise zu Zertifikaten bezüglich der Qualifikation zur Durchführung klinischer Prüfungen
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Vorgehen bei SUSARs (Empfehlung Arbeitskreis Med. Ethikkommissionen)