Flexible Kinderbetreuung
Studierende mit Kind(ern) haben bis auf Weiteres die Möglichkeit, das Betreuungsangebot der flexiblen Kinderbetreuung der TUD (in Kooperation mit der Agentur Wirbelwind) stundenweise (z. B. für die Zeit der Teilnahme an Prüfungen) zu nutzen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie in der unten stehenden FAQ-Box.
Sie möchten dienstliche Termine am späten Nachmittag oder Lehrveranstaltungen am Wochenende wahrnehmen und gleichzeitig Ihre Kinder gut betreut wissen? Sie organisieren eine Veranstaltung an der TU Dresden und möchten eine Tagungsbetreuung für Ihre Teilnehmer/-innen anbieten? Die TU Dresden unterstützt Sie dabei und bietet ihren Beschäftigten und auf Anfrage Teilnehmerinnen und Teilnehmern von TUD-Veranstaltungen in Kooperation mit der Agentur Wirbelwind Dresden eine flexible Kinderbetreuung für das Stadtgebiet Dresden sowie auf Anfrage für das Umland an. Diese Regelung inkludiert auch Beschäftigte mit Lehrverpflichtungen.
In nur wenigen Schritten zur flexiblen Kinderbetreuung:
Die flexible Kinderbetreuung beinhaltet einen Babysitterservice, einen Bring- und Abholdienst und auf Anfrage eine Tagungsbetreuung:
- Der Babysitterservice umfasst die Betreuung der Kinder in der elterlichen Wohnung.
- Der Bring- und Abholdienst umfasst die Begleitung der Kinder von Kindergarten oder Schule zur elterlichen Wohnung oder umgekehrt durch die Betreuungsperson mithilfe öffentlicher Verkehrsmittel oder zu Fuß. Die Mitfahrt der Kinder im PKW der Betreuungsperson / des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
- Die Veranstaltungsbetreuung beinhaltet die Betreuung der Kinder vor und während Veranstaltungen der TU Dresden wie z. B. Tagungen, Vorträge, Fortbildungen. Eine Betreuung in den Räumlichkeiten der TU Dresden ist ausgeschlossen.
Folgende Hinweise bzw. Regeln sollten beachtet werden:
- Die erlassenen bzw. empfohlenen Hygiene- Vorschriften werden von den Mitarbeiter:innen der Agentur Wirbelwind gewährleistet, u.a. werden Mundschutz und Handschuhe getragen. Die Mitarbeiter:innen werden hierzu regelmäßig schriftlich belehrt und geschult.
- Hände waschen bleibt weiterhin oberstes Gebot! Dies gilt für die Betreuungspersonen und auch für Sie als Eltern und Ihre Kinder.
- Weiterhin bitten wir Sie als Eltern um Ihre Mitteilung an die Agentur Wirbelwind, sollten sich Symptome einer Corona- Infektion oder Verdachtsfälle im Familienumkreis zeigen. Selbstverständlich informiert Sie auch die Agentur, wenn dort ein Verdachtsfall auftritt.
Kinder im Alter von drei Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr von Beschäftigten (mit Lehrverpflichtungen) und Studierenden der TU Dresden sowie Teilnehmer:innen von TU-Veranstaltungen (auf Anfrage) können das Betreuungsangebot nutzen.
Die flexible Kinderbetreuung kann bedarfsgerecht und flexibel genutzt werden, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Termine oder Veranstaltungen der TU Dresden eine Sonderbetreuung der Kinder erfordert und sich anderweitig keine passende Kinderbetreuung finden lässt, zum Beispiel, wenn
- berufliche Termine, Sitzungen oder Lehrveranstaltungen außerhalb der regulären Betreuungszeiten liegen,
- Kinder ohne Tagesbetreuungsplatz punktuell zur Wahrnehmung beruflicher Termine betreut werden müssen,
- die reguläre Tageseinrichtung / Schule außerplanmäßig kurzzeitig geschlossen ist, die Tagespflegeperson / die/der Babysitter:in kurzzeitig ausfällt,
- Veranstaltungen / Exkursionen mit den regulären Betreuungszeiten nicht zu vereinbaren sind,
- Dienstreisen / Tagungen eine Sonderbetreuung der Kinder erfordern,
- Teilnehmer:innen ihre Kinder zu Veranstaltungen an die TU Dresden mitbringen möchten.
Die flexible Kinderbetreuung kann von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr bedarfsgerecht und flexibel genutzt werden. Die flexible Kinderbetreuung ist kein Ersatz für eine Kindertagesbetreuung im Sinne des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG).
Die Betreuungszeit ist für Beschäftigte/Lehrende pro Familie auf fünfzehn Betreuungsstunden pro Monat begrenzt. Studierende können das Angebot stundenweise (max. 5 Stunden pro Monat) in Anspruch nehmen (z. B. für die Zeit der Teilnahme an Prüfungen).
Die Betreuungspersonen sind bei der Agentur angestellte, pädagogische Fachkräfte oder pädagogisch geschulte Betreuer:innen, die über Erfahrungen im Bereich Kinderbetreuung -teilweise auch in der Betreuung von gesundheitlich eingeschränkten Kindern- verfügen. Alle Betreuungspersonen haben mindestens einen Babysitterkurs und einen Erste-Hilfe-Lehrgang für Säuglinge und Kleinkinder absolviert und verfügen über ein Gesundheitszeugnis und ein tadelloses erweitertes Führungszeugnis. Die Betreuungspersonen verfügen über ausreichend Englischkenntnisse, so dass auch die Betreuung internationaler Kinder gewährleistet ist. Die Betreuung kranker Kinder ist ausgeschlossen.
Vor dem ersten Betreuungstermin findet ein Kennenlerntreffen der Betreuungsperson mit Personensorgeberechtigten und Kind statt, um das Kind kennenzulernen und dessen Gewohnheiten und Vorlieben zu besprechen. Der Auftragnehmer ist bestrebt, Ihr Kind bei wiederholter Nutzung der flexiblen Kinderbetreuung von derselben Betreuungsperson betreuen zu lassen. Selbstverständlich ist die Nutzung des Angebotes freiwillig.
Die TU Dresden übernimmt die Kosten für die flexible Kinderbetreuung gemäß der Kostenübernahmebedingungen. Die Kostenübernahme führt zu einem geldwerten Vorteil (ausgenommen Studierende).
Für eine Kostenübernahme ist es erforderlich, dass der/die Nutzer:in des Betreuungsangebotes unmittelbar nach dem erfolgten Betreuungseinsatz den Antrag auf Kostenübernahme bei der TU Dresden, Sachgebiet 9.3 Diversity Management, Koordinatorin für Familienfreundlichkeit, stellt. In diesem Fall wird das Dienstleistungsunternehmen die Kosten für den Betreuungseinsatz direkt gegenüber der TU Dresden abrechnen.
Für Beschäftigte: Antrag auf Kostenübernahme Agentur Wirbelwind_inkl Anlage
Für Studierende: Flexi_KiBe_Antrag Kostenübernahme Wirbelwind_Studierende.pdf
GELDWERTER VORTEIL?
Die Übernahme der Kosten für die flexible Kinderbetreuung führt (ausgenommen Studierende) zu einem geldwerten Vorteil, der mit einem ortsüblich anzusetzenden Stundensatz von 35,11 Euro zu bemessen ist. Die steuerrechtliche Freigrenze für derartige geldwerte Vorteile (auch in Kombination mit möglichen weiteren geldwerten Vorteilen) liegt gemäß § 8 Abs. 2 EStG bei 50,00 EUR monatlich. Dieser geldwerte Vorteil ist der Bezügestelle Dresden von der Dienststelle als steuerpflichtiger Arbeitslohn für alle Beschäftigten der TU Dresden zu melden, welche Kosten für die flexible Kinderbetreuung erstattet bekommen haben. Zu diesem Zweck erfolgt eine Übermittlung der Daten, die für die Meldung des geldwerten Vorteils erforderlich sind, durch die TU Dresden an die Bezügestelle.
Studierende bitten wir zu prüfen, ob die Leistungen der flexiblen Kinderbetreuung ggf. als Einnahme in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.
Alle weiteren Nutzer:innen der flexiblen Kinderbetreuung, die keine Beschäftigten bzw. Studierenden der TU Dresden sind, werden darauf hingewiesen, dass eine Meldung bei der Personalverwaltung des eigenen Arbeitgebers erforderlich ist.
Anmelden können Sie Ihren Betreuungsbedarf direkt bei der Agentur Wirbelwind. Studierende werden gebeten, im Anmeldeformular im Feld Bemerkungen anzugeben, dass sie Studierende:r der TUD sind.
Anmeldelink: : https://wirbelwind-dresden.de/tu-dresden-kinderbetreuung.html
Agentur Wirbelwind Dresden
Tel.: +49 351 2522897
E-Mail: post@wirbelwind-dresden.de
Tagungsbetreuungen melden Sie bitte mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung beim Sachgebiet 9.3 Diversity Management an.

Koordinatorin Familienfreundlichkeit
NameFranziska Schneider Dipl.-Soz.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
1. Für welchen Zweck sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Die vorstehend anzugebenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Antragstellung auf Kostenübernahme, der ordnungsgemäßen Organisation und Abrechnung sowie zur Rechnungsprüfung im Rahmen der flexiblen Kinderbetreuung verarbeitet.
2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden?
Verantwortlich für die Verarbeitung der vorstehenden personenbezogenen Daten ist die TU Dresden. Ansprechpartnerin hierfür ist die Stabsstelle Diversity Management der TU Dresden.
Ansprechpartnerin: |
Datenschutzbeauftragter der TU Dresden: |
Frau Franziska Schneider |
Herr Jens Syckor |
Werden personenbezogene Daten durch die Agentur Wirbelwind Dresden zu Zwecken der flexiblen Kinderbetreuung erhoben und weiterverarbeitet, so ist die Agentur Wirbelwind Dresden diesbezüglich alleinig für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich. Ansprechpartnerin ist hierfür:
Cristin Sander
Wirbelwind Dresden
Tzschimmerstr. 30, 01309 Dresden
Tel.: 0351 25 22 897
E-Mail:
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die TU Dresden?
Selbstverständlich ist die Nutzung des Angebots freiwillig. Der TU Dresden wurde gem. § 5 Abs. 2 Nr. 11 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, bei ihren Entscheidungen die sozialen Belange ihrer Mitglieder und Angehörigen zu berücksichtigen. Daher das Angebot zur flexiblen Kinderbetreuung. Wird dieses Angebot wahrgenommen, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 3 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes.
4. Wie lange werden personenbezogene Daten an der TU Dresden gespeichert?
Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 6 Jahren nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem die Kinderbetreuung stattgefunden hat, gespeichert. Die Speicherung ist zu haushälterischen Zwecken (Rechnungsprüfung) gesetzlich vorgeschrieben (s. a. § 147 AO).
5. Werden personenbezogene Daten von der TU Dresden an Dritte übermittelt?
Personenbezogene Daten werden zu Zwecken der Anrechnung einer Vorteilsgewährung an das Landesamt für Finanzen – hier zuständig die Bezügestelle – übermittelt. Zur Klärung von ggf. auftretenden Unstimmigkeiten bei der flexiblen Kinderbetreuung kann es in Einzelfällen auch zu einer Übermittlung an die Agentur Wirbelwind kommen.
6. Welche Rechte haben betroffene Personen grundsätzlich?
Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) an die/den Verantwortliche/-n.
a) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Die Betroffenen haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger dieser Daten verlangen zu können. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu.
b) Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16 – 18 DSGVO)
Die Betroffenen können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung, Löschung ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
c) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Die Betroffenen können verlangen, dass die/der Verantwortliche ihnen ihre personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format übermittelt. Alternativ können sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies möglich ist.
d) Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Betroffene Personen können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Tel.: 0351 85471 101
Fax:+ 49(0)351/85471 109
E-Mail:
Alle Infos zur flexiblen Kinderbetreuung haben wir für Sie in unserem Flyer zusammengestellt.
Ansprechpartnerin bei allgemeinen Fragen zur flexiblen Kinderbetreuung

Koordinatorin Familienfreundlichkeit
NameFranziska Schneider Dipl.-Soz.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Dieses Angebot wird mit Mitteln aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder sowie anteilig durch Chancengleichheitsmittel einzelner DFG-koordinierter Programme finanziert.
Die flexible Kinderbetreuung ist nur eines der mittlerweile zahlreichen Serviceangebote im Bereich Familienfreundlichkeit. Weitere Infos und Angebote der familienfreundlichen TU Dresden finden Sie auf unserer Webseite unter https://tu-dresden.de/tu-dresden/chancengleichheit/familienfreundlichkeit.