Welche Kosten sind mit der Nutzung der flexiblen Kinderbetreuung verbunden?
Die TU Dresden übernimmt die Kosten für die flexible Kinderbetreuung gemäß der Kostenübernahmebedingungen. Die Kostenübernahme führt zu einem geldwerten Vorteil (ausgenommen Studierende).
Für eine Kostenübernahme ist es erforderlich, dass der/die Nutzer/-in des Betreuungsangebotes unmittelbar nach dem erfolgten Betreuungseinsatz den Antrag auf Kostenübernahme bei der TU Dresden, Sachgebiet 9.3 Diversity Management, Koordinatorin für Familienfreundlichkeit, stellt. In diesem Fall wird das Dienstleistungsunternehmen die Kosten für den Betreuungseinsatz direkt gegenüber der TU Dresden abrechnen.
Für Beschäftigte: Antrag auf Kostenübernahme Agentur Wirbelwind_inkl Anlage
Für Studierende: Flexi_KiBe_Antrag Kostenübernahme Wirbelwind_Studierende.pdf
GELDWERTER VORTEIL?
Die Übernahme der Kosten für die flexible Kinderbetreuung führt (ausgenommen Studierende) zu einem geldwerten Vorteil, der mit einem ortsüblich anzusetzenden Stundensatz von 35,11 Euro zu bemessen ist. Die steuerrechtliche Freigrenze für derartige geldwerte Vorteile (auch in Kombination mit möglichen weiteren geldwerten Vorteilen, z. B. Jobticket) liegt gemäß § 8 Abs. 2 EStG bei 44,00 EUR monatlich. Dieser geldwerte Vorteil ist der Bezügestelle Dresden von der Dienststelle als steuerpflichtiger Arbeitslohn für alle Beschäftigten der TU Dresden zu melden, welche Kosten für die flexible Kinderbetreuung erstattet bekommen haben. Zu diesem Zweck erfolgt eine Übermittlung der Daten, die für die Meldung des geldwerten Vorteils erforderlich sind, durch die TU Dresden an die Bezügestelle.
Studierende bitten wir zu prüfen, ob die Leistungen der flexiblen Kinderbetreuung ggf. als Einnahme in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.
Alle weiteren Nutzer:innen der flexiblen Kinderbetreuung, die keine Beschäftigten bzw. Studierenden der TU Dresden sind, werden darauf hingewiesen, dass eine Meldung bei der Personalverwaltung des eigenen Arbeitgebers erforderlich ist.