Uni von A bis Z
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A
Akkreditierung
Der Studiengang wurde im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erfolgreich akkreditiert und ist im Studieninformationssystem entsprechend gekennzeichnet. Intern akkreditierte Studiengänge erhalten aufgrund der erfolgreichen Systemakkreditierung das Siegel des Akkreditierungsrats. Für Studiengänge mit einer Staatsprüfung ist eine Akkreditierung nicht vorgesehen.
Alma Mater
"Nährende Mutter" (lat. Bezeichnung für Universität)
Alt-Abiturient:in
Bewerber:in, die:der das Abitur vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben hat. Eine Unterscheidung zwischen Alt- und Neu-Abiturient:innen erfolgt in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin.
Arbeitsvermittlung, Studentische - STAV e. V.
Eine Arbeitsgruppe des Studierendenrates hilft bei der Jobsuche.
AQUA
Allgemeine Qualifikation zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (z. B. Kommunikationsfähigkeit, Präsentationstechniken, Teamfähigkeit)
B
Bachelor
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz; Möglichkeit der Studienfinanzierung, Beantragung beim Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden
Beurlaubung vom Studium
Möglichkeit, sich innerhalb der Rückmeldefrist auf Antrag aus bestimmten Gründen vom Studium beurlauben zu lassen.
Bewerbung
Bewerbungen zum Studium erfolgen an der TU Dresden online innerhalb festgelegter Bewerbungsfristen.
Bewerbungsfrist
Um ein Studium in einem Studiengang an der TU Dresden aufnehmen zu können, ist eine Online-Bewerbung innerhalb bestimmter Fristen erforderlich. Diese können jedem Studiengang im Studieninformationssystem unter dem Stichwort Bewerbungsfristen entnommen werden.
Bildungsinländer:in
Ausländische Staatsbürger:in, die:der eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben hat.
Brückenkurse
Jeweils im September werden Kurse in Chemie, Mathematik und Physik angeboten, die in das Fach einführen oder Abiturkenntnisse auffrischen sollen.
C
Campusbüro Uni mit Kind
Kooperationseinrichtung von Studentenwerk Dresden und der TU Dresden, bietet Schwangeren, oder Studierenden und Beschäftigten mit Kind persönliche Beratungsangebote, Treff- und Kursangebote sowie umfangreiche Serviceleistungen.
Career Service
Der Career Service unterstützt vom ersten Semester an mit vielfältigen Angeboten bei der Berufsorientierung.
Credit Points
Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, mit denen der zeitliche Arbeitsaufwand ("work load") für ein Modul angegeben wird. Mit der bestandenen Modulprüfung erhält der/ die Studierende neben der Prüfungsnote die Credit Points, die für das Modul ausgewiesen sind. Ein Leistungspunkt entspricht ca. 30 Arbeitsstunden.
D
Dekan/-in
Aus dem Kreis der Professorinnen/Professoren für einen bestimmten Zeitraum gewählte:r Vorsitzende:r einer Fakultät
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
Plattform zur Koordinierung der örtlichen Auswahlverfahren der Hochschulen. Es unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren durch den Abgleich der Zulassungsangebote und bietet Bewerbern/-innen einen Überblick über ihre Bewerbungen bei unterschiedlichen Hochschulen.
Diplom
Akademischer Grad / abgelegte Hochschulprüfung
Dissertation
Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades. Erstellung im Rahmen der Promotion (siehe Promotion).
Doppelabschluss
Durch verschiedene Programme ist es möglich, während des Studiums für mehrere Semester an einer Partnerhochschule zu studieren und somit einen Abschluss der Partnerhochschule, als auch der TUD zu erwerben.
DoSV - Dialogorientiertes Serviceverfahren
Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein webbasiertes System zur Koordinierung der Bewerbungen und Zulassungen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Im System des DoSV sind die Hochschulen miteinander vernetzt und ihre Ranglisten werden abgeglichen. Das DoSV wird von der Servicestelle für Hochschulzulassung Dortmund verwaltet. Näheres zum DoSV finden Sie hier: hochschulstart.de
Dozent:in
Lehrer:in an einer Hochschule
Dresdner Hochschulsportzentrum (DHSZ)
Das Dresdner Hochschulsportzentrum unterbreitet jeweils zu Semesterbeginn ein umfangreiches Angebot zur sportlichen Betätigung.
E
ECTS
European Credit Transfer System: Europäisches Punktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen
Eignungsfeststellungsverfahren, Eignungsprüfung/-test/-gespräch
Verfahren zur Feststellung der Eignung für das Studium eines bestimmten Studienganges oder Studienfaches. Die Anmeldefristen können bei dem betreffenden Studiengang / Studienfach im Studieninformationssystem unter dem Stichwort Bewerbungsfristen entnommen werden.
Einführungsveranstaltung
Orientierende Veranstaltungen zu Studienbeginn; Angebote werden auf der Internetseite "Studienstart" veröffentlicht.
Einschreibung
Die Einschreibung (Bewerbung) für NC-freie Studiengänge erfolgt online. Bitte beachten Sie die Fristen.
ERASMUS+
Europäisches Austauschprogramm für Studierende im Bereich Studium (Akademisches Auslandsamt) und Praktikum (LEONARDO-BÜRO SACHSEN)
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat ist u. a. zuständig für die Wahl der Rektorin/des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der TU Dresden und deren Änderungen.
Exmatrikulation
Streichung aus der Liste der Studierenden (Weggang von einer Hochschule).
F
Fachschaftsrat
Vertretung der Studierenden eines Fachgebietes/einer Fakultät
Fachsemester
Sind die in einem Studiengang und Fach absolvierten Semester (ein halbes Jahr).
Fächerbezogen zulassungsbeschränkt
In Mehrfachstudiengängen der TU Dresden können auch einzelne Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen. Für den gesamten Mehrfachstudiengang gilt in dem Fall die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Fakultät
An Hochschulen: eine Gruppe von Wissenschaften, als Abteilung/Lehr- und Verwaltungseinheit zu betrachten (hier: nicht zu verwechseln mit dem Begriff Fakultät in der Mathematik!)
Fernstudium
Studienform, bei der vorrangig ohne persönliche Anwesenheit am Studienort studiert wird. Die TU Dresden bietet z. Zt. ein universitäres technisches Fernstudium im Bauingenieurwesen und im Maschinenbau an.
G
Gasthörerschaft
Teilnahme an Lehrveranstaltungen für Personen, die nicht eingeschriebene Studierende sind (es besteht kein Anspruch auf Prüfungsleistungen). Die Anmeldung zur Gasthörerschaft erfolgt beim Zentrum für Weiterbildung. Achtung: Es entstehen Kosten!
Grundständiger Studiengang
Ein grundständiger Studiengang ist ein Studiengang, der kein vorheriges Studium voraussetzt, sondern unmittelbar nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung begonnen werden kann.
Grundstudium
Erster Studienabschnitt im Diplomstudiengang, der sich in der Regel über vier Semester erstreckt.
H
Hauptstudium
Studienabschnitt im Diplomstudiengang nach Grundstudium und Zwischenprüfung; oft können Studienrichtungen und/oder -schwerpunkte gewählt werden.
Hochschulstart
siehe unter DoSV
Hochschulwechsel
Regelungen, die beim Wechsel einer Hochschule zu beachten sind.
I
Immatrikulation
Aufnahme der Bewerberin/des Bewerbers in die Liste der Studierenden an der Hochschule.
Immatrikulationsamt
Das Immatrikulationsamt ist verantwortlich für die Prüfung der Studienbewerbungen, Durchführung der NC-Vergabeverfahren, Zulassung, Immatrikulation, Studiengangwechsel, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation.
International Office
Einrichtung der Universität zur Wahrnehmung internationaler Beziehungen, Betreuung ausländischer Studierender und Förderung des Studierendenaustauschs.
Internationaler Studentenausweis
International gültiger Studentenausweis, welcher im Servicebüro des Studierendenrates erhältlich ist.
K
Kanzler:in
Leiter:in der Universitätsverwaltung
Kolloquium
Gesprächsrunde/Diskussion zu wissenschaftlichen Themen
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Ein mit Kommentaren versehenes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches.
Konsekutiver Master
- Fachliche Fortführung und Vertiefung des vorherigen Bachelor-Studiengangs oder
- Fächerübergreifende Erweiterung des vorangegangenen Bachelor-Studiengangs oder
- Fachlich andere Ausrichtung
- Bachelor- und Master-Studiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.
Krankenversicherung
Vor der Immatrikulation müssen Studierende der gesetzlichen Krankenkasse mitteilen, dass sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Hochschule dann dass Sie ordentlich krankenversichert sind. Erst dann erfolgt die Immatrikulation an der TU Dresden. Nähers dazu finden Sie auf unserer Seite zur Krankenversicherungspflicht.
L
Lehrveranstaltung
Kann verschieden Formen haben, z. B. Vorlesung, Seminar, Übung, Praktikum, Kurs oder Kolloquium. Lehrveranstaltungen werden nach einem festgelegten Studienablaufplan immer zu bestimmten Zeiten im Semester angeboten.
LEONARDO-BÜRO SACHSEN
Zentrales Büro an der Universität für alle Themen rund um das Auslandspraktikum: Interkulturelle und organisatorische Vorbereitung, Finanzierung, Stipendienvergabe etc.
LSK
Lehrzentrum Sprachen und Kulturen mit vielfältigem Sprachangebot
Los-/Clearingverfahren
In zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, können nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sein. Diese freien Plätze werden dann zur weiteren Vergabe im Losverfahren angeboten. Informationen und Termine dazu auf der Seite zum Los-/Clearingverfahren
M
Master
Abschluss eines weiterführenden Studiums an einer Hochschule. In der Regel muss vorher ein bestimmter Bachelorabschluss erworben worden sein.
Matrikel
Liste der Studierenden
Matrikelnummer
Bei der Einschreibung an der TU Dresden wird jedem Studierenden eine Matrikelnummer zugewiesen, welche neben dem Namen der Identifizierung dient.
Mensa
Kantine für Studierende und Hochschulmitarbeiter:innen
Module
Sind abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die neben Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch Praktika und Selbststudium beinhalten.
Sie fassen Stoffgebiete zusammen, die in einem fachlichen und thematischen Zusammenhang stehen.
N
NC = Numerus Clausus = zulassungsbeschränkt
Die Abkürzung NC steht für „Numerus clausus“. Das bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Vergabe zur Verfügung stehen und die vorhandenen Plätze in einen NC-Vergabeverfahren gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeverordnung i.d.R. an die besten Bewerber:innen vergeben werden. Man spricht in dem Fall auch von zulassungsbeschränkten Studiengängen.
NC- bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Bewerbung und Studienplatzvergabe im 1. Fachsemester erfolgt für deutsche Bewerber, EU-Ausländer und Ausländer mit deutschem Abitur (Bildungsinländer) zentral für alle Hochschulen Deutschlands bei der Servicestelle für Hochschulzulassung in Dortmund. Den Link zum Bewerberportal der Servicestelle (SfH) findet man unter hochschulstart.de. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeordnung.
NC- hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Bewerbung und die Studienplatzvergabe gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeverordnung erfolgt durch die TU Dresden. Hierbei gibt es einige NC-Studiengänge, für die man sich vor der Bewerbung an der TU Dresden über hochschulstart.de anmelden muss. Diese Studiengänge nehmen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil. Näheres unter DoSV.
NC-Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Es gibt einige NC-Studiengänge, in denen innenhalb der AdH-Quote ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt. Hirzu kann es notwendig sein, dass besondere Unterlagen eingereicht werden müssen oder eine Auswahlgespräch durchgeführt wird. Näheres erfahren Sie auf der Seite des Studiengangs im SINS.
NC-Grenzwert
Im NC-Vergabeverfahren ist der Grenzwert der Wert der/des zuletzt zugelassenen Bewerberin/Bewerbers in der entsprechenden Vergabequote (z. B. in der Leistungsquote ist das die Abiturnote des letzen Zugelassenen). Hier können Sie die Grenzwerte in den einzelnen Quoten der vergangene Vergabeverfahren einsehen. Beachten Sie, dass sich der Grenzwert im aktuellen Vergabeverfahren erst am Ende des Verfahrens ergibt. Alte Grenzwerte sind somit nur einen Orientierungswert für die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung.
Nebenhörer:innen
Nebenhörer:innen sind an einer anderen Hochschule eingeschriebene Studierende, die gleichzeitig in einem zweiten Studiengang an der TU Dresden immatrikuliert sind. Eine Nebenhörerschaft muss im Zusammenhang mit der Bewerbung zum Studium gesondert beantragt werden. Gemäß Immatrikulationsordnung muss ein Studium gleichzeitig in zwei Studiengängen für das Studienziel zweckmäßig sein.
Eine Doppelimmatrikulation als Nebenhörer:in ist nur im Ausnahmefall möglich und setzt das Einverständnis beider Hochschulen voraus.
Neu-Abiturienten
Bewerber:innen, die ihr Abitur nach dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben.
N.N.
Lat. Nomen Nominandum: "Der Name ist noch zu nennen." Wird verwendet, wenn die Person, die z. B. eine Vorlesung anbietet, noch nicht feststeht.
P
Parallelstudium
Es werden zwei Studiengänge an derselben Hochschule gleichzeitig studiert. Ein Parallelstudium muss im Zusammenhang mit der Bewerbung zum Studium gesondert beantragt werden. Gemäß Immatrikulationsordnung muss ein Studium gleichzeitig in zwei Studiengängen für das Studienziel zweckmäßig sein.
Pflichtmodul
Von allen Studierenden eines Studiengangs zu absolvierendes Modul.
Praktikumsordnung
Hier sind Zeitumfang, genaue Tätigkeitsanforderung und organisatorische Bedingungen für die Praxisphase im Studium geregelt.
Promotion
Erlangung des Doktorgrades
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt regelt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.
Prüfungsordnung
Legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen im jeweiligen Studiengang fest und ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht.
R
Rechtsgrundlagen für das Studium
Gesetze und Verordnungen für Studierende
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann. Die Regelstudienzeit ist der Studienordnung festgelegt.
Rektor:in
Leiter:in einer Hochschule - wird von den Mitgliedern des Erweiterten Senats gewählt und vertritt die Universität nach außen (Amtszeit ist 5 Jahre).
Rückmeldung
Studierende habe sich jedes Semester i.d.R. durch Einzahlung des Semesterbeitrages fristgemäß zum Studium zurückzumelden. Bei ordnungsgemäßer Rückmeldung erhält jede:r Studierende:r eine Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester. Erfolgt keine ordnungsgemäße Rückmeldung wird die Exmatrikulation i.d.R. zum Ende des letzten Semesters vollzogen, in dem eine Rückmeldung vorlag.
S
Schein
Leistungsnachweis oder Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung; oft Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
SCS - ServiceCenterStudium
Das ServiceCenterStudium ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Studium an der TU Dresden. Das SCS beantwortet teilweise Anfragen bzw. leitet sie an die zuständige Fachabteilung zur sachkundigen Beantwortung weiter.
Self-Assessment
Self-Assessments sind Online-Beratungsinstrumente in Testform, die Studieninteressierte dabei unterstützen, ihre Eignung und Neigung für bestimmte Studienfächer zu überprüfen.
selma
Im Studierendenportal selma können die persönlichen Daten verwaltet, Dokumente und Bescheide heruntergeladen und Prüfungen an- oder abgemeldet werden.
Semester
Halbjähriger Studienabschnitt
Sommersemester: 1. April - 30. September
Wintersemester: 1. Oktober - 31. März
Semesterbeitrag
Beitrag für die Mitgliedschaft in der Studentenschaft und für die Leistungen des Studentenwerkes. Grundlage sind die jeweiligen Beitragsordnungen. Der Semesterbeitrag ist in der Rückmeldefrist zu jedem Semester zu überweisen.
Semesterticket
Wird von jedem Studierenden mit dem Semesterbeitrag bezahlt. Damit gilt die Campuscard als Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel (z. Zt. im Stadt- und Regionalverkehr in Bussen, Straßenbahnen, Fähren und in den Zügen des Regionalverkehrs ) ein Semester lang. Ab Sommersemseter 2024 ist das Semesterticket deutschlandweit gültig. Ob die Studierenden das Semesterticket wollen, wird per Abstimmung ermittelt.
Semesterwochenstunde (SWS)
1 SWS entspricht einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten pro Woche ein Semester lang. Die meisten Lehrveranstaltungen an der TU dauern jedoch 90 Minuten (Doppelstunden = 2 SWS).
Seminar
Lehrveranstaltung unter Leitung eines Dozenten/einer Dozentin bzw. Assistenten/Assistentin, die die Studierenden aktiv mitgestalten.
Senat
Gremium der Universität, das grundsätzliche Beschlüsse fasst (insbesondere zu Studium, Forschung und Lehre)
SLUB
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Staatsexamen
Abschlussprüfung (staatliche Prüfung) in Studiengängen, die zur Ausübung von Berufen im Staatsdienst oder staatlich überwachten Berufen berechtigen.
Stipendien
Möglichkeit der Studienfinanzierung neben dem BAföG; werden meist von Stiftungen und Begabtenförderungswerken vergeben. Die TUD vergibt auch einige Stipendien.
Studierendenrat StuRa
Der Studierendenrat vertritt die Interessen der Studierenden der TU Dresden und setzt sich aus Vertretern der Fachschaftsräte zusammen.
Studentenwerk
Eine selbständige Einrichtung öffentlichen Rechts - zuständig für die sozialen Belange der Studierenden (Wohnheim, Mensen, BAföG usw.)
Studienablaufplan
Eine Empfehlung, in welchem Semester welche Lehrveranstaltungen absolviert werden sollten, damit das Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet werden kann. Der Studienablaufplan ist Teil der Studienordnung.
Studienfachberater:innen
In den Fakultäten beauftragte Mitarbeiter:innen zur Unterstützung der Studierenden (fachlich und organisatorisch)
Studienführer
Die TU Dresden gibt keinen Gesamtstudienführer heraus. Einige Fachbereiche geben Studienführer für ihr Fach heraus. Informationsblätter zu den grundständigen Studiengängen sind beim SCS erhältlich.
Studiengang
Durch Prüfungs- und Studienordnung geregeltes, auf einen bestimmten Abschluss zielendes Studium eines Faches.
Studiengangwechsel/Fachwechsel
Regelungen, die beim Wechsel eines Studiengangs oder eines Faches zu beachten sind.
Studiengebühren
In Sachsen werden für das Erststudium keine Studiengebühren erhoben. Studiengebühren sind nur für Langzeitstudierende und Studierende im Zweit- oder Fernstudium zu entrichten.
Studieninformationssystem (Sins)
Informieren Sie sich über das gesamte Angebot aller grundständigen und weiterführenden Studiengänge im Studieninformationssystem (SINS). Die Plattform bietet eine Vielzahl von Such- und Filtermöglichkeiten, mit allen Angaben zu den Studieninhalten sowie den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen.
Studienjahresablauf
Der Studienjahresablauf übermittelt Angaben zu den Lehrveranstaltungszeiten, das heißt zu Beginn und Ende der Vorlesungszeit, sowie Informationen zu Start und Ende der Kernprüfungszeit, vorlesungsfreien Zeiten und Feiertagen.
Studienkolleg
Einrichtung an verschiedenen Hochschulorten, in denen sich ausländische Bewerber:innen (mit Sekundarabschlüssen, die in Deutschland nicht zur unmittelbaren Aufnahme des Studiums berechtigen) auf die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife vorbereiten können.
Studienordnung
Sie regelt die Anforderungen und den Verlauf des Studiums im jeweiligen Studiengang und ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht.
Studienvorbereitung für internationale Studienbewerber:innen
Um das Studium an der TU Dresden beginnen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen sind ausreichende Deutschkenntnisse (Bewerber für englischsprachige Masterstudiengänge sind davon ausgenommen) sowie ein äquivalenter Schul- bzw. Hochschulabschluss. Sollten Sie als internationaler Studienbewerber:in noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie dies im Rahmen einer Studienvorbereitung (Deutschkurs oder Studienkolleg) nachholen. Welche Möglichkeiten die TU Dresden bietet, können Sie auf der Internetseite des International Office nachlesen.
Studium generale
Studium generale sind fachübergreifende und interdisziplinäre Lehrangebote für Studierende aller Fakultäten.
T
Tutor:in
Student:in (meist aus dem höheren Semester), der/die Gruppen anleitet
Tutorium
Von einem/einer Tutor:in geleitete zusätzliche Übung oder Seminar.
U
Übungen
Übungen sind zur Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens oder zum praktischen Anwenden einer Sprache gedacht.
V
Vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung
Informationen zu möglichen Hochschulzugangsberechtigungen, die in Deutschland oder an deutschen Schulen im Ausland erworben wurden, und gemäß § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG - zu einem Studium berechtigen, finden Sie auf den Seiten zu den Studienvoraussetzungen.
Vorlesung
Lehrveranstaltung, bei der die Inhalte vom Dozenten/von der Dozentin aus einem Fachgebiet vorgetragen werden.
Vorlesungsverzeichnis
Onlineverzeichnis aller Lehrveranstaltungen
W
Wahlpflichtmodul
Aus Alternativangeboten auszuwählendes Modul
Weiterführender Studiengang
Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der ein abgeschlossenes Studium voraussetzt.
Weiterbildender Master
- Setzt qualifizierte berufspraktische Erfahrungen von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
- Die Inhalte des weiterführenden Master-Studiengangs berücksichtigen die beruflichen Erfahrungen und knüpfen an diese an.
- Qualifikationsziele berücksichtigen auch die Erfordernisse der beruflichen Praxis.
- Studiengebühren können erhoben werden.
Z
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung unterstützt Studieninteressierte bei der Studienorientierung und Studienwahl sowie Studierende bei Unklarheiten, Zweifeln und Problemen im Studium.
ZIH
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen - zentrale Einrichtung der Universität, verantwortlich u. a. für verschiedene PC-Pools für Studierende
ZIH-Login
Dieser wird bei Immatrikulation an der TU Dresden automatisch erstellt und besteht für neue Studierende aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens und einer Zufallszahl. Der Login wird bspw. für das E-Mail-Programm, die Prüfungsanmeldung oder das kostenfreie WLAN auf dem Campus benötigt.
Zulassungsbeschränke Studiengänge
Das sind Studiengänge, in denen nur eine bestimmte Anzahl Studienplätze zur Vergabe zur Vergung stehen. Die aktuelle anzahl der verfügbaren Studienplätze kann jährlich der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung entnommen werden. Die Studiengänge werden auch NC-Studiengänge genannt. Weitere Infos unter NC.
Zulassungsfreie Studiengänge
Für zulassungsfreie Studiengänge bzw. Studienfächer gibt es keine Studienplatzbeschränkung, d.h. alle Studieninteressierten, die über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen und sich form- und fristgemäß beworben haben, erhalten i.d.R. einen Studienplatz. Für zulassungsfreie Studiengänge kann im betreffenden Bewerbungszeitraum keine nachträgliche Zulassungsbeschränkung festgelegt werden, wenn die erwartete Bewerberzahl höher als erwartet ausfällt.
Zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung
In einigen Studiengängen ist neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung die Eignung für den gewünschten Studiengang bzw. das Studienfach nachzuweisen. Hierbei kann es sich z. B. um zusätzlich einzureichende Unterlagen handeln, um einen zu absolvierenden Eignungstest oder um ein Eignungsgespräch. Die Anmeldefristen können dem jedem Studiengang im Studieninformationssystem unter dem Stichwort Bewerbungsmodalitäten entnommen werden.
Zweitstudium
Aufnahme eines vollständigen zweiten Studiums nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums an einer deutschen Hochschule.
Zweitstudienquote
Im Rahmen des NC-Vergabeverfahrens für grundständige Studiengänge werden Bewerber:innen, die bereits über einen ersten deutschen Hochschulabschluss verfügen im Rahmen der Zweitstudienquote (3 % der Plätze) zum Studium zugelassen. Die Rangfolge ergibt sich aus einer Messzahl, die sich im Wesentlichen aus dem Prädikat des Erststudienabschlusses und einer Begründung für die Aufnahme eines weiteren Studiums berechnet.