Gremien und Zuständigkeiten
Auf zentraler Ebene
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als Leitungsaufgabe fest etabliert. Im Rahmen der Arbeitsteilung der Universitätsleitung ist die Prorektorin für Universitätskultur zuständig und übt diese Aufgabe in enger Abstimmung mit der Zentralen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der TU Dresden sowie des Sachgebiets 9.3 Diversity Management aus. Das Sachgebiet Diversity Management ist dabei für die operativen Management- und Koordinationsaufgaben zuständig.
Auf dezentraler Ebene
Auf dezentraler Ebene gibt es auf Bereichs- und Fakultätsebene sowie in einigen Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE) Gleichstellungsbeauftragte, die nebenamtlich tätig sind. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder in den Fakultätsräten und beratende Mitglieder in den Berufungskommissionen sowie in weiteren Kommissionen. Außerdem beraten sie zu Karrierewegen und der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.
Gremien
- Die AG Gleichstellungsbeauftragte ist seit 2004 das Gremium der Gleichstellungsbeauftragten aus Bereichen, Fakultäten und ZWE zur Beratung von Aufgaben und Maßnahmen auf zentraler Ebene sowie zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages auf Bereichs- und Fakultätsebene.
- Die Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management, die im Jahr 2010 vom Senat erstmals eingesetzt wurde, hat die Aufgabe der vorbereitenden Diskussion von Beschlüssen des Rektorates bzw. des Senates zu Maßnahmen, Berichten und Evaluationen im Themenumfeld Gleichstellung und Diversity, ist das zentrale Gremium der Gleichstellungsarbeit an der TU Dresden. Zur Unterstützung und Begleitung der Umsetzung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Maßnahmen im Gleichstellungskonzept wurde 2011 der Beirat Gleichstellung eingerichtet.