Gremien und Zuständigkeiten
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als Leitungsaufgabe fest etabliert. Im Rahmen der Arbeitsteilung der Universitätsleitung ist der Prorektor für Universitätsentwicklung für die Gleichstellungsarbeit zuständig und übt diese Aufgabe in enger Abstimmung mit der Zentralen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der TU Dresden sowie des Sachgebiets 9.3 Diversity Management aus. Das Sachgebiet Diversity Management ist dabei für die operativen Management- und Koordinationsaufgaben zuständig.
Auf dezentraler Ebene gibt es auf Bereichs- und Fakultätsebene sowie in einigen Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen [ZWE) Gleichstellungsbeauftragte, die nebenamtlich tätig sind. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder in den Fakultätsräten und beratende Mitglieder in den
Berufungskommissionen sowie in weiteren Kommissionen. Außerdem beraten sie zu Karrierewegen und der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.
Die AG Gleichstellungsbeauftragte ist seit 2004 das Gremium der
Gleichstellungsbeauftragten aus Bereichen, Fakultäten und ZWE zur Beratung
von Aufgaben und Maßnahmen auf zentraler Ebene sowie zum
Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung bei der Umsetzung des
Gleichstellungsauftrages auf Bereichs- und Fakultätsebene.
Die Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management, die im Jahr
2010 vom Senat erstmals eingesetzt wurde, hat die Aufgabe der
vorbereitenden Diskussion von Beschlüssen des Rektorates bzw. des Senates
zu Maßnahmen, Berichten und Evaluationen im Themenumfeld
Gleichstellung und Diversity, ist das zentrale Gremium der
Gleichstellungsarbeit an der TU Dresden. Zur Unterstützung und Begleitung
der Umsetzung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Maßnahmen im
Gleichstellungskonzept wurde 2011 der Beirat Gleichstellung eingerichtet.