Zahnmedizin (Staatsexamen)
Inhaltsverzeichnis
Vor dem Studium
Das Programm Landärzte für Sachsen
Bei der zum Wintersemester 2022/23 erstmalig neuen "Landarztquote" handelt es sich
nach dem Sächsischen Landarztgesetz um eine Vorabquote, die an Bewerber:innen
vergeben werden, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes
Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.
Die Landarztquote wird in den Studiengängen Medizin (Regelstudiengang) und Humanmedizin (Modellstudiengang) eingeführt.
Die Bewerbung und Vergabe erfolgt durch bzw. bei der Landesdirektion Sachsen.
Es werden dazu eigene Auswahlverfahren durchgeführt. Alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
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Bitte beachten Sie auch die Rechtsgrundlagen (z. B. Auswahlordnung) in der Rubrik RECHTSGRUNDLAGEN FÜR BEWERBER.
Nähere Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Studien-Informations-System der TU Dresden (SINS)
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/sins/
Bewerberweiche der TU Dresden. Hinweise zu Bewerbung:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung
ServiceCenterStudium: servicecenterstudium
Zentrale Studienberatung der TU Dresden: https://tu-dresden.de/zsb/vor-dem-studium
Online-Vorträge zum Medizinstudium für Interessenten
Im Online-Vortrag der Zentralen Studienberatung erhalten Sie einen Überblick über das Medizinstudium in Dresden und den Modellstudiengang MEDiC in Dresden/Chemnitz. Im Anschluss gibt es Informationen zum Bewerbungsprozedere, zu den Zulassungsquoten sowie zum hochschulinternen Auswahlverfahren der TU Dresden (AdH) und Sie haben Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Termine und Anmeldung finden Sie auf:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/beratung-und-service/studienwahl/workshops#ck_Workshops)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Angebote an unserer Fakultät und der TU Dresden kennenzulernen. Einen Überblick gibt es hier:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/uni-testen
Online-Vortrag zum Medizinstudium
Im Online-Vortrag der Zentralen Studienberatung erhalten Sie einen Überblick über das Medizinstudium in Dresden und den Modellstudiengang MEDiC in Dresden/Chemnitz. Im Anschluss gibt es Informationen zum Bewerbungsprozedere, zu den Zulassungsquoten sowie zum hochschulinternen Auswahlverfahren der TU Dresden (AdH) und Sie haben Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Termine und Anmeldung finden Sie auf
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/beratung-und-service/studienwahl/workshops#ck_Workshops
Bewerbung
Ausländische Bewerber, die deutschen Bewerbern zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, bewerben sich ebenfalls über www.hochschulstart.de
Die gilt für:
- Bildungsinländer – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.
Alle anderen ausländischen Bewerber informieren sich bitte unter "Bewerber aus Nicht-EU-Ländern"
Informationen zur QUOTE "Auswahlverfahren der Hochschule" (AdH)
Losverfahren
Informationen zu Teilnahmebedingungen und Fristen erfolgen zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Achtung! Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist eingehen, werden im Losverfahren nicht berücksichtigt! An der Medizinischen Fakultät der TU Dresden wurde seit 2003 kein Losverfahren mehr durchgeführt!
Die Technische Universität Dresden vergibt die Studienplätze des ersten Fachsemesters im Studiengang Medizin, Zahnmedizin und im Modellstudiengang Humanmedizin innerhalb der Quote für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Staatenlose im Umfang von 5 Prozent nach der für das jeweilige Studienjahr in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgelegten Zulassungszahl nach einer Rangliste, die nach dem Grad der Qualifikation der Studienbewerberinnen und Studienbewerber ermittelt wird und dem nachfolgenden Ergebnis eines Auswahlverfahrens, das in Form eines Auswahlgesprächs durchgeführt wird.
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind finden Sie in unserer Satzung:
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2024/25 finden im Zeitraum 26.08.24 bis 10.09.2024 statt.
Die Rahmenordnung zur Information zur Verarbeitung personnenbezogener Daten bei der Bewerbung finden Sie hier: https://www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2022-01/01_ro13.12.2021.pdf
Die Quote von Nicht-EU- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Zahlen:
WS 2022/23
Medizin: 11 Studienplätze
Zahnmedizin: 3 Studienplätze
Allgemeine Informationen für Bewerber:
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Allgemeine Bewerberinformationen
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales/informationen-von-a-z
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung
Bewerbung für Medizin oder Zahnmedizin / direkter Hochschulzugang
In Deutschland sind die Studienplätze für Medizin und Zahnmedizin zulassungsbeschränkt. Die Bewerberzahl ist vielfach höher als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche auf:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über "uni-assist e.V." bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich) unter www.uni-assist.de.
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
Ausländische Bewerber, die deutschen Bewerbern zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, bewerben sich über www.hochschulstart.de
Die gilt für:
- Bildungsinländer – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.
Bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen müssen Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse einreichen: DSH 2, TestDAF 4/5, DSDII 4xC1, Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Institutes, telc Deutsch C1 Hochschule oder ein äquivalentes Zertifikat.
Bewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung ohne ausreichende Deutschkenntnisse müssen sich selbstständig um ein entsprechendes Sprachzertifikat bemühen. Vorbereitungskurse (DSH-Vorbereitungskurs, Propädeutikum an der TU Dresden) können für Bewerber für Medizin und Zahnmedizin nicht angeboten werden.
Bewertungskriterien / direkter Hochschulzugang
Bewerberauswahl
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage einer Reihung der vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen. Die Bewerberauswahl in der Nicht-EU Quote erfolgt nach der SächsStudPlVergabeVO in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen: Durch eine Vorauswahl gemäß Bewerbungsunterlagen sowie durch ein persönliches Auswahlgespräch.
Eine Reihung aller Bewerber erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien, zusätzlich zu den lt. SächsStudPlVergabeVO genannten Punkten
HZB-Note
besonders gute sprachliche Qualifikation (über das Mindestmaß hinaus gehender Sprachnachweis)
TestAS
Die besten Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch geladen. Die Teilnahme an dem Gespräch ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im Zulassungsverfahren.
Die Auswahlgespräche finden in der Regel Ende August / Anfang September statt.
Bewerbung für Medizin oder Zahnmedizin / Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B1/B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.
Die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester erfolgt ausschließlich über www.hochschulstart.de und ist bis zur dort angegebenen Frist einzureichen.
Möchten Sie vorab durch die Medizinische Fakultät der TU Dresden ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, informieren Sie sich per E-Mail unter über den Umfang der einzureichenden Unterlagen. Diese sind bis spätestens zum 31. Mai j. J. an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden. Immatrikulationsamt (Außenstelle), Referat Lehre, Fetscherstr. 74 in 01307 Dresden einzureichen.
Da für alle angebotenen NC-Studiengänge an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden Zulassungsbeschränkungen vorliegen, erhalten fakultätsexterne interessierte Bewerber k e i n e n Zugang zu Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen genehmigt.
Ein Promotionsstudium dient der Anfertigung bzw. Beendigung einer Dissertation und kann einen Zeitraum von 1 - 6 Semestern umfassen.
Im Referat Forschung erfahren Sie alles was Sie zum Ablauf Ihres Promotionsverfahrens wissen müssen sowie Hinweise auf Promotionsprogramme: Referat Forschung / Postgraduales
Der Antrag auf ein Promotionsstudium ist auch in der Außenstelle des Immatrikulationsamtes an der Medizinischen Fakultät erhältlich. Mit dem ausgefüllten Antrag ist ein tabellarischer Lebenslauf und eine Kopie des Staatsexamenszeugnisses einzureichen.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Studiengang ZahnMedizin
Aufgrund der Jahreszulassungen werden ausschließlich folgende
Fachsemester angeboten.
Wintersemester: 1., 3., 5., 7., 9. und 11. Fachsemester
Sommersemester: 2., 4., 6., 8. und 10. Fachsemester
Die Immatrikulation eines Studienbewerbers, der in demselben Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland oder der Europäischen Union eingeschrieben war, erfolgt in der Regel nur für das nächsthöhere Fachsemester. Rückstufungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für eine Bewerbung ist das Fachsemester ausschlaggebend.
In der Online-Bewerbung sind sämtliche Studienzeiten im In- und Ausland anzugeben sowie bereits absolvierte Zwischenprüfungen wie der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung unter „Prüfung“ einzutragen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben führen zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.
Vergabekriterien - Rangfolge
Die Zulassung zu höheren Fachsemestern in den benannten Studiengängen richtet sich nach § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz i. V. m. § 42 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung. Sofern Studienplätze verfügbar sind, richtet sich die Vergabe nach den Kategorien (Bewerbergruppen):
1. Höherstufungen
2. Studienortswechsler/ Studienunterbecher
3. Sonstige Bewerber (Quereinstieg).
Innerhalb dieser Bewerbergruppen wird die Rangliste nach den bisherigen Studienleistungen (abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung) bestimmt. Bei Ranggleichheit wird der Platz nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig
nach Los bestimmt.
1. Höherstufungen:
Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie für das 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen schriftlichen Antrag (formlos) auf Höherstufung stellen. Der Antrag auf Höherstufung ist mit der Annahme auf Zulassung für das erste Fachsemester einzureichen, die entsprechenden Studienleistungen sind nachzuweisen.
2. Studienortswechsler/ Studienunterbrecher:
Studienortswechsler und -unterbrecher mit Studienleistungen von einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs. Die Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie nur bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach dem Verfahren, der Bearbeitungsdauer und nach evtl. vorhandenen Formularen.
3. Sonstige Bewerber (Quereinsteiger):
Fach- und Studiengangwechsler gelten als Quereinsteiger, ebenso Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben. Die Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie nur bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach dem Verfahren, der Bearbeitungsdauer und nach evtl. vorhandenen Formularen.
Nach erfolgter Online Bewerbung
Nach erfolgter Online-Bewerbung ( https://tu-dresden.de/bewerbung)
innerhalb der Bewerbungsfrist (https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/bewerbungsfristen )
werden Sie aufgefordert, alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung/einzureichende-bewerbungsunterlagen-fuer-h-fs-in-medizinischen-studiengaengen )
an die TU Dresden zu senden.
Zuständigkeiten für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Informationen zu Zuständigkeiten für die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät.
Studienplatztausch
Ab dem Sommersemester 2025 ist KEIN Studienplatztausch für die Studiengänge der Medizinischen Fakultät mehr möglich.
Auswahlverfahren der Hochschule - Studiengang Zahnmedizin (AdH-ZM)
Sächsische Studienplatzvergabeverordnung
Immatrikulationsordnung der TU Dresden
Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie im Abschnitt Im Studium unter Rechtsgrundlagen für Studierende.
Im Studium
Allgemeine Regelungen im Studium
Informationen zum Studienstart
finden Sie unter
Studienstart an der Medizinischen Fakultät
Studienjahresablaufplan der TU Dresden:
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/studienjahresablauf
Studienverzeichnis für das aktuelle Studienjahr: folgt
Studienanfänger in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin werden an der
TU Dresden ausschließlich zum jeweiligen Wintersemester immatrikuliert.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich für Staatsangehörige aus der EU, sowie gleich gestellte Bewerbern über www.hochschulstart.de (alle anderen Bewerber prüfen bitte die Hinweise unter "Vor dem Studium / Bewerber aus Nicht-EU Ländern").
Nach Zulassung durch die "Stiftung für Hochschulzulassung" erhalten Sie zeitnah
eine E-Mail, um Ihre Bewerber-Nr. für die Überweisung des Semesterbeitrages (s. u.) zu erfahren.
Die "Einzureichenden Unterlagen nach Erhalt der Zulassung im NC-Vergabeverfahren" finden Sie auf der entsprechenden Webseite des zentralen Immatrikulationsamtes unter folgendem Link: https://tud.de/nc-imma-antrag
Formular für Promotion: Datenschutz und Urheberrecht
Hinweis: Sie können auch den FRISTENBRIEFKASTEN der TU nutzen, Lageplan auf: https://tu-dresden.de/tu-dresden/kontakte-services/anschrift
Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie eine 2. E-Mail von servicedesk@tu-dresden.de zu Ihrem ZIH-Login (Coupon-ID). Weitere Informationen bitte unter https://tu-dresden.de/zih.
Exmatrikulation
(auf eigenen Antrag)
Die Exmatrikulation kann mit dem "Antrag auf Exmatrikulation" in der Regel zum Semester-Ende beantragt werden über das selma Portal
https://portal.slm.tu-dresden.de.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag in Papierform rechtzeitig dem Immatrikulationsamt (Außenstelle) vorliegt, da eine rückwirkende Exmatrikulation NICHT möglich ist.
Exmatrikulierte Studenten erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Studienzeitbestätigung (für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung) an die von ihnen angegebene Anschrift gesandt.
Weitere Informationen auf den Seiten des Immatrikulationsamtes
unter: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/exmatrikulatio
Rückmeldung
An der Medizinischen Fakultät gelten frühere Rückmeldefristen!
Eine fristgerechte Rückmeldung zum Studium bis 15.08. zum Wintersemester und 15.02. zum Sommersemester ist Voraussetzung für die Zuordnung zu den Gruppenlisten und Zulassung zu den Lehrveranstaltungen.
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/rueckmeldung
Beurlaubung
Für Beurlaubungen vom Studium muss die Beantragung im selma Portal unter
https://portal.slm.tu-dresden.de
form- und fristgerecht und unter Angabe von Gründen im Rückmeldezeitraum erfolgen. Beurlaubungen werden in der Regel für nur 2 Semester lt. Immatrikulationsordnung der TU Dresden genehmigt.
Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester und werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Weitere Formalitäten bei Antragstellung einer Beurlaubung aufgrund einer Doktorarbeit / Promotion:
formlose Erklärung unter Angabe von Gründen, inwiefern das Pomotionsstudium fördernd für ihr jetziges Studium ist
Bestätigung Ihres/-r Doktorvaters/- mutter mit Angabe Ihres Namens, des Zeitraumes und das dazugehörige Promotionsthema auf dem Kopfbogen des Institutes / der Einrichtung
Bitte erkundigen Sie sich vor Beantragung des Urlaubssemesters bei den entsprechenden Einrichtungen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das BAföG-Amt, die Kindergeldkasse, auch die Halb-/Waisenrente Ihre Zahlungen fortsetzen, damit Ihnen evtl. Rückzahlungen erspart bleiben.
Weiterführende Informationen und Beratung:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung
Krankenversicherung
Für alle Studierenden besteht Krankenversicherungspflicht. Studienanfänger müssen vor Studienbeginn von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über das bestehende Versicherungsverhältnis anfordern und diese im Immatrikulationsamt der Hochschule vorlegen.
Privat versicherte oder von der Versicherungspflicht befreite Studienanfänger legen eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vor. (Achtung: Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung kann nur bis spätestens 3 Monate nach Studienbeginn bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.)
Änderungen der Krankenversicherung sind dem Immatrikulationsamt bekanntzugeben.
Unfallversicherung
Studierende der Medizinischen Fakultät sind während ihres Studiums durch die Gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten ein. Studierende sind ortsunabhängig im Rahmen ihrer Ausbildung versichert. Sind Studenten während des PJ in einem anderen Bundesland tätig, ist die jeweils dort ansässige Landesunfallkasse zuständig.
Bei Auslandsaufenthalten (PJ, Famulatur, Auslandssemester, Austauschprogramme) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Weitere Informationen finden sich auf folgenden Internetseiten:
www.unfallkassesachsen.de
Die Approbation für Ärzte sieht Ausbildungsabschnitte von je bis zu 2 Monaten Dauer (Krankenpflegedienst und Famulatur) vor. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes und der Zuständigkeit gelten die Regelungen zu Praktika außerhalb der Hochschule. Der Famulant gilt als Praktikant und ist daher über das jeweilige Krankenhaus / die Artzpraxis bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
E-Portal
Alle wichtigen Informationen der Medizinischen Fakultät zum Studium (Vorlesungsmaterial, Formulare, Lehrveranstaltungsordnungen usw.) finden Sie Im E-Portal.
Selma
Die Immatrikulationsdaten und Prüfungsergebnisse werden im zentralen Portal Selma der TU Dresden abgelegt.
Das System IMS-m an der Medizinischen Fakultät Dresden
Das „Item Management System Medizin“ (IMSm) ist ein System zur Verwaltung, zum Austausch und zur Qualitätssicherung von Prüfungsinhalten (Review von Prüfungsfragen, Teststatistik- Trennschärfe/ Schwierigkeitsgrad). Es wurde am Kompetenzzentrum für Medizinische Prüfungen des Landes Baden-Württemberg an der Universität Heidelberg entwickelt und kooperiert mit der Charité Berlin und der LMU München und kann zur Entwicklung aller Prüfungsarten in Einzelfächern oder auch fachübergreifend beitragen. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ucan-assess.org.
Die Auswertung der Klausurdaten wird mit dem Programm Examinator
realisiert.
Das IMS wird seit dem Wintersemester 2007/2008 an der Medizinischen Faklultät eingesetzt. Dazu werden regelmäßig Schulungen durch das Referat Lehre/QM in der Lehre organisiert. Um mit dem System zu arbeiten, ist ein Login notwendig. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Daniella Modler (siehe Ansprechpartner unten auf dieser Seite).
ZIH-Login
Das ZIH betreibt das zentrale Identitätsmanagementsystem der TU Dresden. Der Nutzer erhält ein ZIH-Benutzer-Login, das als Grundlage für nahezu alle weiteren vom ZIH angebotenen Dienste zwingend erforderlich ist. An unserer Fakultät wird es für das ePortal, die Lernplattform "CASUS" und TU-weit für selma / campus net, E-Mail Zugang u. a. Dienste benötigt.
Weitere Informationen unter http://tu-dresden.de/zih
Studierende
Das Login des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH-Login) der TU erhalten Sie automatisch bei der Immatrikulation als IDM-Coupon an die von Ihnen bei der Bewerbung angegebene E-Mailadresse zugesandt.
TU-Mitarbeiter
Mitarbeiter/innen der Medizinischen Fakultät erhalten im Rahmen einer Neueinstellung eine Coupon-ID in der Personalabteilung, welche die direkte Aktivierung erlaubt. Eine Verlängerung der Logins dieser Personengruppe erfolgt automatisch. Mitarbeiter/innen beantragen das Login in der Personalabteilung.
ZIH-GAST-Login
Nicht-TU-Mitarbeiter/innen (z. B. des UKD), die in Forschung und Lehre tätig sind, können ein "ZIH-GAST-LOGIN" beantragen. Dafür benötigen diese Personen das Einverständnis eines TU-Mitarbeiters ("TU-Kontaktperson"). In der Regel ist dies der entsprechende Klinik- bzw. Institutsdirektor, der als Professor der TU Dresden die Zeichnung vollziehen darf. Es ist auch möglich, dass ein anderer TU-Mitarbeiter (z. B. Lehrverantwortlicher/Lehrkoordinator) als TU-Kontaktperson agiert.
ServiceCenterStudium
Ansprechpartner für alle Fragen rund um's Studium. Es gibt erste Auskünfte zu den Themen Studienplanung, Bewerbung, Immatrikulation und Studienorganisation und vermittelt bei Bedarf direkt an die richtigen AnsprechpartnerInnen:
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium
TU-Projekt PASST?!
Partnerschaft · Studienerfolg · TU Dresden: http://tu-dresden.de/passt
Wohnen, Finanzierung & Co
Studentenwerk
Zentrale Studienberatung der TU Dresden
https://tu-dresden.de/zsb/im-studium
Psychosoziale Beratung für Studierende der Medizinischen Fakultät
am UKD / Bereich Psychosoziale Medizin
Studium generale (Ringvorlesung)
Das Studium generale umfasst Veranstaltungen, die zusätzlich zum regulären Lehrangebot für die Studiengänge mit Hochschulprüfungen (Diplom, Bachelor, Master u. a.) konzipiert und angeboten werden. Damit wird eine Erweiterung der Allgemeinbildung und eine Vertiefung des Verantwortungsbewusstseins bei der Entwicklung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse angestrebt.Für Studiengänge mit Staatsexamen sind dies rein fakultative Zusatz-Angebote!
Allgemeine Informationen zum Studium generale:
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/lehrangebot/studium-generale
Die Teilnahme kann den Studierenden auf Testatkarten bescheinigt und mit 1 ECTS bewertet werden, welche zu Beginn der ersten beiden Vorlesungen ausgehändigt werden. Die Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an der Ringvorlesung erfolgt nach Beendigung der Vorlesungsreihe. Die Ausstellung/Unterschrift erfolgt nach Vorlage der leserlich ausgefüllten Testatkarte einschließlich der Teilnahmebescheinigung (s. Rückseite der Testatkarte) im Referat Lehre der Medizinischen Fakultät (Postanschrift: Fetscherstr. 74, 01307 Dresden)
Tel.: 0351 458 2828
Bürgeruniversität
https://tu-dresden.de/studium/angebote-jung-alt/buergeruniversitaet-und-seniorenakademie
Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder aus einem verwandten Studiengang (Fachrichtungswechsel) an die TU Dresden in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung ("Anrechnungsbescheid") an folgende Ämter oder Behörden wenden:
1. Studiengang Medizin
a) Für Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang an das
Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Geburtsortes der/des Bewerber:in www.impp.de/informationen/partner/landespr%C3%BCfungs%C3%A4mter.html
b) Für Bewerber:innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang an das
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychologie und Pharmazie in Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie
2. Studiengang Zahnmedizin
a) Für Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft gilt:
Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Wohnortes der/des Bewerber:in https://www.impp.de/informationen/partner/landespr%C3%BCfungs%C3%A4mter.html
b) Für Bewerber:innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gilt:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe in Weimar
www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/anrechnungen/index.aspx
Achtung: Sofern Sie nach der neuen AppO für Zahnärzte studieren, ist ab dem 01.10.2021 das Landesprüfungsamt in Düsseldorf zuständig.
Für die Verwaltung aller der an der TU Dresden abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen in grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen ist das Prüfungsamt an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden zuständig.
3. Modellstudiengang Hmanmedizin in Chemnitz (MEDiC)
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang (hierzu zählt auch der Regelstudiengang Medizin) ist bei dem Prüfungsausschuss des Modellstudienganges Humanmedizin zu beantragen.
4. Studiengang Hebammenkunde
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang ist bei dem Prüfungsausschuss des Studienganges Hebammenkunde zu beantragen.
5. Masterstudiengänge
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang ist bei dem jeweils für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Die Anerkennung von komplett abgeschlossenen Fachgebieten (die den Leistungsnachweisen lt. Approbationsordung entsprechen) erfolgt ausschließlich durch das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (SächsLPA). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SächsLPA unter: https://www.lds.sachsen.de/lpa/?ID=304&art_param=76
Die Anerkennung von Teilleistungen erfolgt im Fachgebiet durch den für den entsprechenden Leistungsnachweis verantwortlichen Fachvertreter, der nach Komplettierung der Anforderungen dann auch den Leistungsnachweis ausstellt.
Das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät ist für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (ERASMUS) nicht zuständig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt der Medizinischen Fakultät, weitere Informationen unter: https://tu-dresden.de/med/mf/studium/med#section-6
Rechtsgrundlagen
Studienordnung Medizin bzw. Rahmenpraktikumsordnung - Ordnung zur Absolvierung scheinpflichtiger Lehrveranstaltungen im Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus unter Rechtsgrundlagen im Studium
Krank bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen
Wir empfehlen
a) eine Information an die betreffenden Fachgebiete, per E-Mail oder telefonisch
b) Aufbewahrung des Krankenscheines, um die Ausfallzeit später ggf. belegen zu können
c) Klärung der Möglichkeit des Nachholens von ausgefallenen Unterrichtsveranstaltungen direkt im Fachgebiet, falls die Fehlzeit mehr als 15% beträgt
Krank bei Erfolgskontrollen
Die Anlage 1 zur Studienordnung Medizin legt in § 10 fest:
"(1) Eine Erfolgskontrolle gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn ein bindender Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt wurde oder ein Rücktritt ohne triftigen Grund erfolgt. Dasselbe gilt, wenn eine Erfolgskontrolle nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2) Der Rücktritt sowie der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund sind dem verantwortlichen Fachgebiet unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist zur Glaubhaftmachung ein ärztliches Attest vorzulegen. In begründeten Zweifelsfällen kann auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Für die rechtzeitige Glaubhaftmachung muss das ärztliche bzw. amtsärztliche Attest spätestens am dritten Werktag nach dem Termin der Erfolgskontrolle im Fachgebiet vorliegen. Über die Genehmigung des Rücktritts bzw. die Anerkennung des Säumnisgrundes entscheidet der Leistungsnachweisverantwortliche.
(3) Wird der Rücktritt von der Erfolgskontrolle genehmigt oder der Säumnisgrund anerkannt, so muss der Studierende zum nächstmöglichen Termin an der Erfolgskontrolle teilnehmen. Absatz 1 und Absatz 2 gelten entsprechend. Über den maßgeblichen Termin ist der Studierende rechtzeitig vom verantwortlichen Fachgebiet zu informieren. Wird der Rücktritt nicht genehmigt, erhält der Studierende hierüber einen schriftlichen Bescheid des Leistungsnachweisverantwortlichen, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. "
Das vorzulegende ärztliche Attest finden Sie hier:
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss
Krank bei Staatsprüfungen
siehe Staatsprüfungen
Unfallmeldungen
Studierende, die auf dem Weg von zu Hause zum Studium bzw. vom Studium nach Hause oder während der Lehrveranstaltungen bzw. auf den Wegen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen einen Unfall erleiden, sollen diesen sobald als möglich (i. d. R. spätestens nach 3 Tagen) - u. U. nach Aufsuchen eines Notarztes - im Sekretariat des Studienbüros Ansprechpersonen im Studienbüro anzeigen. Die Meldung wird formgerecht an den Unfallversicherungsträger der TU weitergeleitet.
Webseite des Landesprüfungsamtes Sachsen
Die Gesamtbescheinigungen für die Anmeldung zu den Staatsprüfungen erhalten Sie im Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät (Studienbüro). Kontaktdaten und Sprechzeiten.
Krank bei Staatsprüfungen
Sie melden sich unmittelbar beim Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Sachsen https://www.lds.sachsen.de/lpa/
Regelungen für den Studiengang Zahnmedizin
Approbationsordnung für Zahnärzte
ALTE Approbationsordnung für Zahnärzte (Stand 1995):
NEUE Approbationsordnung für Zahnärzte (Stand 19.5.2020; mit Übergangsregelungen zur alten Approbationsordnung für Zahnärzte):
xwww.gesetze-im-internet.de/zappro
Studienordnung Zahnmedizin
Grundlage für das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ist die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin. Sie wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden, Nr. 5/2011 am 28.9.2011 veröffentlicht.
Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin_2021-09-24.pdf
StudOrd_Zahnmed_ohne_Anlagen_2011-09-08.pdf
StudOrd_Zahnmed_Anlage-1_Erwerb-von-LN_2011-09-08.pdf
StudOrd_Zahnmed_Anlage_2a-Vorkl_f_Studienjahr_2015-16_Studienablaufplan.pdf
StudOrd_Zahnmed_Anlage_2b-Klinik_f_Studienjahr_2015-16_Studienablaufplan.pdf
StuKo-ZM_Durchfuehrungsbestimmung-1_Uebernahme_IMPP-Zeiten_2016-01-19
StuKo-ZM_Durchfuehrungsbestimmung-2_Bewertung_von_Klausuren_Kprim_2016-04-19
Anmeldeformular Kooperationspraxis bzw. Hospitationspraxis der Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden
Im Sinne der Lehroptimierung sowie des Zieles, den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen und Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner mit hoher wissenschaftlicher und praktischer Kompetenz auszubilden, sind moderne Lehrformen unumgänglich. Dazu wurde 2016 durch das Direktorium der UniversitätsZahnMedizin Dresden (UZM) in Absprache mit dem Vorstand der Landeszahnärztekammer Sachsen und dem Sächsischen Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe beschlossen, den Studierenden eine ergänzende fakultative praktische Ausbildung zu ermöglichen und im klinischen Studienabschnitt zu plazieren. Dafür wird seitdem ein sachsenweites Netz aus Kooperationspraxen aufgebaut und betreut.
Seit Inkrafttreten der novellierten Approbationsordnung (ZApprO) zum Wintersemester 2021/22 werden auch in der Zahnmedizin 4-wöchige Famulaturen eingeführt, wofür die Universität Verträge mit sog. Hospitationspraxen abschließt. Die ZApprO konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein. Die Famulatur des Studierenden der Zahnmedizin soll schon in einem frühen Stadium der Ausbildung an die praktische zahnärztliche Versorgung heranführen, ohne dass der Studierende selbständig an dem Patienten oder der Patientin tätig wird. Zu diesem Zweck hospitiert der Studierende der Zahnmedizin bei einem persönlich und fachlich geeigneten und approbierten Zahnarzt oder Zahnärztin, welche/welcher selbst praktisch an Patienten tätig ist. Dazu wird ein entsprechendes deutschlandweites Netzwerk von Hospitationspraxen mit zahnmedi-zinischen Praxen aufgebaut.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für eine Mitwirkung als Kooperations- UND/ODER Hospitationspraxis.
Naturwissenschaftliche Vorprüfung
Alle Informationen zur NWVP finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Landesprüfungsamtes für Akademische Heilberufe unter folgendem Link:
NWVP - Sächsisches Landesprüfungsamt
Zahnärztliche Vorprüfung
Alle Informationen zur ZÄVP finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Landesprüfungsamtes für Akademische Heilberufe unter folgendem Link:
ZÄVP - Sächsisches Landesprüfungsamt
Zahnärztliche Prüfung
Alle Informationen zur ZÄP finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Landesprüfungsamtes für Akademische Heilberufe unter folgendem Link:
ZÄP - Sächsisches Landesprüfungsamt
Studienbuch
Der Nachweis für das Belegen von Vorlesungen erfolgt durch Eintragung auf dem Studienbuchblatt im Studienbuch. Die Studierenden tragen auf dem jeweiligen Studienbuchblatt die Vorlesungen ein, die sie im jeweiligen Semester belegt bzw. gehört haben. Die Nomenklatur ist diesem Studienverzeichnis zu entnehmen. Zu Beginn des Folgesemesters sind die Studienbücher/Einlegeblätter im Sekretariat des Referates Lehre abzugeben.
Erkrankung bei Staatsprüfungen
Bitte informieren Sie umgehend den Prüfungsausschuss für die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung bzw. den Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Prüfung an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus (Kontakt über Referat Lehre, Frau Zemann). Folgende Dokumente sind vorzulegen:
Krankenschein
amtsärztliches Attest
Internationales Studium
Warum Dresden
Machen Sie es wie Studenten der Flinders University, Adelaide, Australien - einer unserer strategischen Partner im Rahmen des In2D Projektes http://www.in2d.net/ - und kommen Sie für einen Teil Ihres Studiums zu uns nach Dresden! Wenn Sie an einer unserer ERASMUS Partneruniversitäten studieren, haben Sie die Möglichkeit 3 bis 4 MonateIhres Studiums bei uns zu absolvieren.
Ein großes Dankeschön an unsere Kollegen der Flinders University das gelungene Video!
https://youtu.be/HssTIWKm2Ig
ERASMUS Partneruniversitäten
ERASMUS Studium Partneruniversitäten
Partneruniversitäten weltweit
University of Alberta, Edmonton, Kanada
So bewerben Sie sich
1. Registratur an der TU Dresden / Dateneingabe:
Für die Bewerbung geben Sie bitte zunächst online hier Ihre Daten ein.
2. Bewerbungsunterlagen:
- Ausgedrucktes Antragsformular der Online Bewerbung.
- Von der Heimathochschule bestätigter Studienplan / Learning Agreement
mit den genauen Angaben zu Ihrem Studienvorhaben an der TU Dresden - Transcript of Records / Nachweis der bisherigen Studienleistungen an Ihrer
Heimathochschule - Sprachzeugnis/Nachweis der Deutschkenntnisse ( B2 nach
Europäischem Referenzrahmen) - Impfnachweis / Immunization Verification Form
- Lebenslauf in Deutsch oder Englisch
- Passbild
Die Bewerbungsfristen sind:
für das Sommersemester (1.4. - 30.9.) bis zum 15. Januar
für das Wintersemester (1.10. - 31.3.) bis zum 15. Juli
Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail (pdf-Dateien) an oder mit der Post an folgende Adresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Akademisches Auslandsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Deutschland
Studienaufbau und Studieninhalt
Für ein überschneidungsfreies Studieren empfehlen wir Ihnen, Unterrichtsveranstaltungen aus einem Studienjahr zu wählen.
Guide for international students
Informationen von A - Z
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/internationales/informationen-von-a-z
Informationen von A - Z
ERASMUS Partneruniversitäten
ERASMUS Studium Partneruniversitäten
Anerkennung von Studienleistungen
Nach Ihrem ERASMUS+ Studienaufenthalt melden Sie sich bitte in den jeweiligen Fachgebieten zur Anerkennung Ihrer absolvierten theoretischen und praktischen Tätigkeiten.
Generell gilt: Im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogrammes werden Leistungen durch das „Transcript of Records“ in international standardisierter Weise bestätigt, diese Leistungen werden prinzipiell anerkannt.
Bewerbung
Die Ausschreibung der zur Verfügung stehenden Plätze findet i. d. R. im Januar für das darauf folgende Studienjahr im ePortal statt (9. FS - Winter- und 8. FS - Sommersemester!). Sie können sich nur innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben. Alle Angaben dazu finden Sie im Ausschreibungstext.
Allein der Austausch mit der University of Oslo wird im 8. FS durchgeführt; alle anderen Austauschprogramme finden im 9. FS statt.
Weitere Informationen zur Bewerbung gibt es hier.
Austausch Dresden / Edmonton
Ansprechpartner
Siehe Ihre Ansprechpartner auf dieser Seite (Außenstelle Akademisches Auslandsamt)
Nach dem Studium
Alumni-Netzwerke
Die Betreuung der Alumni wird an der Medizinischen Fakultät über das Alumni- und Fördernetzwerk der Hochschulmedizin Dresden im Carus Campus realisiert .
Außerdem bietet das Absolventen-Netzwerk der TU-Dresden interessante Angebote:
https://tu-dresden.de/studium/nach-dem-studium/netzwerke
Service
... die noch nicht anhand der Informationen auf dieser Seite beantwortet werden.
A
Akademisches Auslandsamt der TU Dresden
Arbeits-, Gesundheits- u. Mutterschutz; Betriebsärztliche Untersuchung
B
BAFÖG (Studentenwerk Dresden)
Gremien und Beauftragte
Studium und Behinderung
Bibliothek (SLUB)
C
Campus-Navigator
D
Deutschlandstipendium
DIPOL®
bedeutet "Dresdner Integratives Problem-/ Praxis-/ Patienten- Orientiertes Lernen". Das Reformcurriculum DIPOL® ist ein Hybridcurriculum und besteht aus neuen und traditionellen Elementen. Vorlesungen werden in einem reduzierten Umfang beibehalten. Kurse, Praktika, Praktischer Unterrricht am Patienten werden in erhöhtem Umfang integriert. Neue Elemente sind: Kleingruppenunterricht in Tutorien (8-10 Studierende) unter Anleitung eines ausgebildeten Tutors, Fallbesprechungen, Selbstsstudienzeit für Studierende, moderne Lehr- und Lernformen (Multimedia etc.), interdisziplinärer Unterricht und neue Prüfungsformen. Alle von der neuen ÄAppO geforderten Elemente sind in DIPOL® integriert.
F
Fachschaften
Fachwechsel
Fundsachen
sind beim Wachschutz an der Hauptpforte ( Tel. 2019) abzugeben. In der Medizinischen Fakultät werden Fundsachen beim Objektmanagement im mtz (Tel: 458-6668) abgegeben.Im Klinikum werden Fundsachen in den Patientenaufnahmen gesammelt und an das Fundbüro weitergeleitet ( Tel: 458-3217).Das Fundbüro befindet sich im Haus 62, Zi. 0.214, Schubertstraße 18. Nach einem Monat der Aufbewahrung werden die Fundsachen an das Ordnungsamt/Fundbüro der Stadt Dresden übergeben. Fundsachen-Dienstanweisung_2012-10-15.pdf
G
Gesamtbescheinigung
für die Anmeldung zu den Staatsprüfungen erhalten Sie im Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät (Referat Lehre). Kontaktdaten und Sprechzeiten siehe Ihre Ansprechpartner.
I
Immatrikulationsamt der TU Dresden
K
Krankenversicherung
Kind und Studium
L
Lagepläne
Leben an der Uni
P
PASST?! Partnerschaft · Studienerfolg · TU Dresden
Promotion
Promotionsstudium
Prüfungsämter
S
Semesterticket
Sportangebote (USZ)
Sprachausbildung
Stipendien/Stiftungen
Studienfachberatung
Studierenden-Newsletter
T
Telefonverzeichnis
Tipps für Studienanfänger
TU Dresden AG
Tutoren-Programm
U
Unfallversicherung
Uni-Shop
Übergang Hochschule-Beruf
W
Wohnen an der Uni
Z
Zentrale Einrichtungen
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH)
Ihre Ansprechpartner im Studiendekanat Zahnmedizin
Sekretariat: Christin Seidel
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Studiendekan Zahnmedizin: Prof. Dr. Christian Hannig
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Leitung Studiengangskoordination: Dr. Susanne Lerm
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Studiengangsmanagement, Ressourcenplanung: Cornelia Schubert
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