Berufungen
Ein vordringliches Ziel der TU Dresden ist es, den Frauenanteil an den Professuren
kontinuierlich zu steigern. Aktuell liegt der Professorinnenanteil bei 16,3% (2018). Bis zum Jahr 2030 will die TU Dresden einen Frauenanteil von 23-29% an den Professuren erreichen. Das 2018 überarbeitete Gleichstellungskonzept setzt dabei mit einer Reihe von Maßnahmen an.
Um das anspruchsvolle Personalauswahlverfahren transparent durchzuführen, gibt es Arbeitshilfen, welche die Chancengleichheit in Berufungsverfahren unterstützen:
- Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - Statistikbogen, welcher die Transparenz im Bewerbungsmanagement erhöht,
- Chancengleichheit in Berufungsverfahren - Eine Handreichung für die einzelnen Etappen im Berufungsverfahren mit Hinweisen für die Kommissionsmitglieder, was jeweils zur Wahrung von Transparenz und Chancengleichheit besonders zu berücksichtigen ist,
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„Geschlechtergerecht in Sprache und Bild“ - Unterstützung bei der Erarbeitung von Ausschreibungstexten
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Materialsammlung Aktive Rekrutierung - Sammlung von Internetseiten und praxiserprobten Tipps zur proaktiven Suche exzellenter Wissenschaftlerinnen
Die Berufungsbeauftragte begleitet die Verfahren nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern steht allen Verfahrensbeteiligten als unabhängige Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der TU Dresden wirkt auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hin. Sie unterbreitet Vorschläge und nimmt Stellung zu allen die Belange der Gleichstellung an der Hochschule berührenden Angelegenheiten, insbesondere in Berufungsverfahren.