Bisherige Pflanzen der Woche - Feuerdorn und Glanzmispel
Rote Früchte im grünen Laub
Auch im November wartet die Natur noch mit einigen Farbtupfern auf. So schmücken noch zwei immergrüne Rosengewächse die systematische Abteilung mit ihren roten Früchten: der Mittelmeer-Feuerdorn (Pyracantha coccinea M.Roem.) und Davids Glanzmispel [Photinia davidiana (Decne.) Cordot].
Feuerdorn kam im Tertiär wild in Deutschland vor, bevor die Eiszeit die natürlichen Vorkommen hierzulande auslöschte. Als Ziergehölz kehrte der Mittelmeer-Feuerdorn im 17. Jahrhundert in unsere Gärten zurück. Sein natürlicher Lebensraum erstreckt sich von Südeuropa bis in den Nord-Iran. Der schnittverträgliche, dichtwüchsige Strauch kommt relativ gut mit Trockenheit zurecht. Käfer, Fliegen und Bienen profitieren im Mai/Juni vom leicht zugänglichen Pollen und Nektar der weißen Blüten. Kleintiere und Singvögel finden im Geäst dank kräftiger Sprossdornen Schutz vor Räubern. Im Verlauf des Winters fressen sie die namensgebend „flammend roten“, apfelähnlich aufgebauten Früchte. Durch Auslese und Einkreuzung chinesischer Feuerdorn-Arten entstanden aus der Wildform außerdem gelb- und orangefrüchtige Sorten.
Davids Glanzmispel trifft man im Handel auch unter den Namen Funkenblatt oder Lorbeermispel (Stranvaesia davidiana Decne.) an. Das natürliche Verbreitungsgebiet des bis acht Meter hohen, lockeren Strauchs erstreckt sich von Mittelchina bis zu den Hängen des Mount Kinabalu im Norden von Borneo. Er wächst auf gut durchlässigen Böden, die tiefgründig feucht bleiben, ohne dass Staunässe entsteht. Alte Blätter können sich im Herbst kirschrot färben, bevor sie im kommenden Frühjahr abfallen.
Glanzmispel und Feuerdorn sind anfällig für den Feuerbrand, eine bakteriell verursachte Welke. Vertrocknete Blätter, die nicht abfallen, zählen zu den Symptomen der befallenen Zweige. Weil die Krankheit auch den Anbau von Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten) gefährdet, ist sie anzeigepflichtig. Die Schweiz hat 2002 landesweit ein Pflanzverbot für Glanz- und Zwergmispeln (Cotoneaster) erlassen, um den Obstbau vor dem Schaderreger zu schützen.