Bisherige Pflanzen der Woche - Die Tulpen
Die Tulpen – Tulipa spp.
An mehreren Stellen des Gartens grüßen zurzeit die farbenfrohen Blüten der Tulpen: von der gelb-weißen Späten Tulpe (Tulipa tarda Stapf) im Asienrevier über die rote Tulpensorte ‚Little Beauty‘ am Schmuckhang neben dem Tropenhaus bis hin zur gelben Wilden Tulpe (Tulipa sylvestris L.), die in Sachsen stellenweise eingebürgert ist.
Insgesamt gibt es 76 Tulpenarten und bis zu 3800 Sorten. Das natürliche Verbreitungsgebiet der Gattung reicht vom Mittelmeerraum über den Iran bis nach Zentralasien. Seit langem zieren Tulpen auch die Gärten dieser Region. Händler und Diplomaten brachten sie im 16. Jahrhundert nach Mitteleuropa.
Einer der ersten Empfänger der exotischen Zwiebelpflanzen war 1593 Carolus Clusius. Er wirkte in Wien als Hofbotaniker, zog jedoch wenige Jahre später nach Leiden, wo er einen botanischen Garten aufbauen sollte. Die Tulpen zogen mit ihm, und schon bald etablierte er eine erste Tulpenzucht auf holländischem Boden. Die Begeisterung für die Frühjahrsblüher machte nicht an der Gartengrenze halt - Clusius musste seine Zwiebelsammlung bald mit hohen Zäunen vor Dieben schützen.
Tulpen entwickelten sich in weiten Teilen Europas zur Trendpflanze. Immer neue Züchtungen kamen auf den Markt, darunter solche mit gefüllten Blüten oder mit zweifarbig geflammten Blütenblättern, wie sie der Tulpenmosaikvirus hervorruft. Manche Sorten erzielten sehr hohe Preise: Zu Beginn des 17. Jahrhunderts konnte man in den Niederlanden und Frankreich mit dem Erlös einer einzigen begehrten Tulpenzwiebel ein ganzes Haus erwerben. Damit wurden die Pflanzen zu einem verlockenden Spekulationsobjekt. Händler sicherten sich Zwiebeln teils schon Monate vor der Ernte und verkauften sie anschließend weiter. Es bildete sich eine Blase auf dem Finanzmarkt – die im Jahr 1636 platzte und einige Investoren in den Bankrott trieb. Die „Tulpenmanie“ hatte ihr jähes Ende gefunden!
Die Länder und Völker, von deren Territorium die Tulpen ursprünglich stammten, hatten nichts von dem gewinnbringenden Geschäft mit den Zwiebelgewächsen. Damit liefert die Tulpe auch ein frühes Beispiel für die Biopiraterie. Heute sind alle Wildvorkommen von Tulpen innerhalb und außerhalb Deutschlands durch die Bundesartenschutzverordnung gesetzlich geschützt. (KW 18/2016)